App-Store: Apple nach der EU auch in Brasilien unter Druck

Michael Schäfer
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App-Store: Apple nach der EU auch in Brasilien unter Druck
Bild: Apple

Nicht nur in der EU gerät Apple wegen seines geschlossenen Systems unter Druck, auch in anderen Ländern nehmen Kartellbehörden die Geschäftspraktiken des Konzerns zunehmend ins Visier. So nun auch in Brasilien: Dort muss Apple fortan innerhalb von 90 Tagen seinen Nutzern den Bezug von Apps über alternative Anbieter ermöglichen.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem US-Unternehmen und dem brasilianischen Verwaltungsrat für wirtschaftliche Verteidigung (Cade). Nachdem der Marktplatz Mercado Livre eine Beschwerde eingereicht hatte, leitete der Cade im Jahr 2022 eine Untersuchung ein. Der Vorwurf: Apple soll seine marktbeherrschende Stellung im Vertrieb von Apps für iOS-Geräte missbrauchen. Die Kartellbehörde argumentierte unter anderem weiter, dass große Technologieunternehmen App-Entwicklern verschiedene Beschränkungen für In-App-Käufe auferlegten und dadurch eine dominante Marktstellung errichteten.

In diesem Zusammenhang setzte Cade eine einstweilige Verfügung gegen Apple durch. Das Unternehmen wurde angewiesen, innerhalb von 20 Tagen sicherzustellen, dass Nutzer auf alternative Kaufmöglichkeiten für Apps und digitale Inhalte hingewiesen werden. Apple ging daraufhin gerichtlich gegen die Verfügung vor und erreichte zunächst deren Aufhebung. Am 5. Februar hob der zweite Richter des Bundeslandgerichts der 1. Region (TRF-1), Pablo Zuniga, diese Entscheidung jedoch wieder auf.

Erschwerung von Wettbewerb

In seiner Begründung führte Apple auf, dass das Unternehmen keine Dringlichkeit für die Umsetzung der von Cades technischer Abteilung auferlegten Änderungen sehe. Das Gericht wies diese Begründung jedoch zurück und befand, dass die geschlossene Struktur von iOS sowie die Restriktionen für den Vertrieb von Drittanbieter-Apps genau die Faktoren seien, „die ein präventives Vorgehen der Kartellbehörde rechtfertigen, da ihre Beibehaltung ohne jegliches Eingreifen den Markteintritt neuer Konkurrenten behindern und die Wiederherstellung des Wettbewerbs in diesem Sektor erschweren kann“, so Richter Zuniga. Er stellte zudem klar, dass die einstweilige Verfügung Apples Geschäftsmodell nicht grundsätzlich einschränke, sondern lediglich Anpassungen verlange, die im Falle einer endgültigen Entscheidung im Verwaltungsverfahren zugunsten Apples wieder rückgängig gemacht werden könnten.

Apple bekommt mehr Zeit

Ein Teilerfolg gelang Apple jedoch: Die Frist zur Umsetzung der Vorgaben wurde auf 90 Tage verlängert, wodurch dem Unternehmen mehr Zeit bleibt. Das Gericht verwies dabei auch auf ähnliche Auseinandersetzungen in Europa: „Apple ist ähnlichen Verpflichtungen in anderen Ländern bereits nachgekommen, ohne signifikante Auswirkungen oder irreparable Schäden für sein Wirtschaftsmodell nachzuweisen“, erklärte Zuniga.

Bekannte Argumente

Gegenüber dem brasilianischen Nachrichtenportal Valor wiederholte Apple die bereits aus Europa bekannten Argumente: Das Unternehmen betonte, dass die nun wieder in Kraft gesetzten Präventivmaßnahmen „die Privatsphäre und Sicherheit unserer Nutzer gefährden“. Gleichzeitig kündigte Apple an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

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