Geräteanbindung: Brüssel leitet Verfahren gegen Apple ein

Michael Schäfer
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Geräteanbindung: Brüssel leitet Verfahren gegen Apple ein
Bild: dimitrisvetsikas1969 | CC0 1.0

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Apple gestartet, um sicherzustellen, dass Drittanbieter die gleichen Verbindungsoptionen wie Apple-Produkte erhalten. Sollte keine Einigung erzielt werden, behält sich die Kommission vor, weitere Maßnahmen gegen Apple zu ergreifen.

Laut der Europäischen Kommission muss Apple Entwicklern und Unternehmen eine freie und effektive Interoperabilität mit seinen Hardware- und Softwarefunktionen ermöglichen, wie sie im Digital Markets Act (DMA) festgelegt sind. Gemäß dem DMA kann die Kommission Maßnahmen festlegen, die sogenannte Gatekeeper, zu denen auch Apple gehört, ergreifen müssen, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.

Verbindungsverfahren im Fokus

Das nun eingeleitete erste Verfahren dient vor allem dazu, die verschiedenen Funktionen zu identifizieren, mit denen sich Geräte mit iOS verbinden, insbesondere solche, die von verbundenen Geräten genutzt werden. Zu diesen gehören laut der Kommission unter anderem Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets, die eine immer größere und kommerziell wichtigere Produktgruppe darstellen. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, sind auf eine funktionierende Interoperabilität mit Smartphones und deren Betriebssystemen angewiesen. Diese umfasst dabei nicht nur die Kopplung und Verbindung, sondern laut dem Verfahren auch Benachrichtigungsfunktionen.

Zweites Verfahren bereits geplant

Im zweiten Verfahren wird im Anschluss der Prozess untersucht, wie Apple Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern und Drittanbietern für iOS und iPadOS umsetzt. Dabei sei es für die Kommission von „entscheidender Bedeutung“, dass dieser Antragsprozess transparent, zeitnah und fair gestaltet ist. Es sei ebenso wichtig, dass Entwickler durch einen „vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität“ in die Lage versetzt werden, innovative Produkte zu entwickeln, die mit Apples Systemen kompatibel sind. Der Prozess muss für sie erkennbar sein und in gleicher Weise wie für Apple-eigene Produkte gelten. Laut der Kommission entspricht dies derzeit jedoch nicht dem aktuellen Stand.

In 6 Monaten soll Einigung erzielt sein

Für das gesamte Vorhaben setzt die EU-Kommission einen Zeitraum von sechs Monaten an, in dem der Prozess abgeschlossen werden soll. In dieser Zeit soll Apple der Kommission Vorschläge unterbreiten, wie das Unternehmen seine Interoperabilitätsverpflichtungen gemäß dem DMA erfüllen will. Eine Zusammenfassung dieser Vorschläge soll auch Dritten zur Verfügung gestellt werden, damit sie die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Einschätzung erhalten.

Sollte Apple sich nicht konstruktiv in das Verfahren einbringen, kann die EU-Kommission weiterhin Entscheidungen treffen, die die Nichteinhaltung der DMA-Vorgaben feststellen. Dies könnte Geldbußen oder Zwangsgelder zur Folge haben.

Apple sieht erneut Sicherheit der Nutzer gefährdet

Gegenüber heise.de gab Apple an, bereits 250.000 APIs entwickelt zu haben, die Entwicklern zur Verfügung stehen. Diese sollen sowohl den Datenschutz als auch die Sicherheit der Nutzer gewährleisten. Apple betonte außerdem, die Vorgaben des DMA bereits umgesetzt zu haben. Allerdings sehe das Unternehmen eine große Gefahr für die Nutzer im EU-Raum, da die neuen Vorgaben bestehende Schutzmaßnahmen untergraben könnten. Dies würde „böswilligen Akteuren mehr Möglichkeiten geben, auf Geräte und Daten zuzugreifen“.

Apple versicherte jedoch, weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten zu wollen, um sowohl den Schutz der EU-Nutzer zu gewährleisten als auch die Regulierung klarer zu gestalten.