Gesetz verabschiedet: USB-C ist ab Ende 2024 am Ladekabel in Deutschland Pflicht

Jan-Frederik Timm
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Gesetz verabschiedet: USB-C ist ab Ende 2024 am Ladekabel in Deutschland Pflicht
Bild: Anker

Ende 2022 hatte die EU beschlossen: Ende 2024 wird USB-C in der Europäischen Union beim kabelgebundenen Laden elektronischer Endgeräte zur Pflicht. Was noch fehlte, war die Überführung dieser Richtlinie in nationales Gesetz. Das hierzulande dafür notwendige Gesetz hat der Deutsche Bundestag jetzt verabschiedet.

Ab 28. Dezember 2024 (fast) nur noch USB-C

Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes (Entwurf als PDF) übernimmt den von der EU vorgegebenen Stichtag 28. Dezember 2024 für das kabelgebundene Laden von Mobiltelefonen wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörern, Headsets, Handheld-Spielkonsolen, mobilen Lautsprechern, E-Readern, Tastaturen, Mäusen, portablen Navigationssystemen und Earbuds (In-Ear-Kopfhörer).

Zum 28. April 2026 sollen Notebooks folgen, von denen zwar immer mehr kompakte, aber die wenigsten leistungsstärkeren auf USB-C setzen. Zwar gibt es seit drei Jahren einen Standard für das Laden mit bis zu 240 Watt über USB-C, doch erstens reicht das für die potentesten Gaming- und Workstation-Notebooks nicht aus und zweitens ist die Umsetzung kostspielig, wie in der Vergangenheit wiederholt OEMs gegenüber ComputerBase geäußert haben. Das für 2024 erwartete Thunderbolt 5 wird mindestens 140 Watt und maximal 240 Watt unterstützen, bei Thunderbolt 4 waren mindestens 100 Watt Pflicht und bis zu 140 Watt optional.

Harmonisierung für drahtloses Laden

Für das drahtlose Laden gibt es noch kein vergleichbares Gesetz, allerdings will die EU-Kommission auch in diesem Bereich tätig werden. Künftig soll auch für diese Lademethode eine Harmonisierung im Sinne der Konsumenten geprüft werden.

Ferner muss die Grundlage für eine Anpassung an künftige wissenschaftliche und technische Fortschritte bzw. an Marktentwicklungen geschaffen werden, welche von der Kommission kontinuierlich überwacht werden. Insbesondere sollte künftig auch geprüft werden, ob eine Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle für Funkanlagen, die anders als mit kabelgebundener Ladefunktion einschließlich über Funkwellen (drahtloses Laden), aufladbar sind, veranlasst werden sollte. Darüber hinaus sollte im Rahmen der künftigen Anpassung der harmonisierten Ladelösungen geprüft werden, ob systematisch weitere Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit kabelgebundener Ladefunktion aufgenommen werden sollten, sofern die Integration der harmonisierten Ladelösungen für diese weiteren Kategorien oder Klassen von Funkanlagen technisch durchführbar ist.

EU-Kommission