Google unter Druck: EU verhängt 890 Millionen Euro Strafe
Google verstößt nach Ansicht der Europäischen Kommission in zwei Punkten gegen den Digital Markets Act (DMA). Der Konzern bevorzuge eigene Dienste in der Suche und schränke App-Entwickler dabei ein, Nutzer auf alternative und häufig günstigere Kaufmöglichkeiten hinzuweisen.
Für die Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche wird ein Bußgeld von 460 Millionen Euro fällig. Weitere 430 Millionen Euro entfallen auf die Bedingungen des Google Play Store. Google muss beide Verstöße nun innerhalb von 60 Tagen abstellen und seine Geschäftspraktiken entsprechend anpassen.
Eigene Dienste erscheinen prominenter
Beim ersten Verstoß geht es um das sogenannte Self-Preferencing (zu Deutsch Selbstbevorzugung). Der DMA verpflichtet als Torwächter eingestufte Unternehmen dazu, eigene Dienste bei der Platzierung nicht gegenüber Angeboten Dritter zu bevorzugen. Die Bedingungen für das Ranking müssen transparent, fair und diskriminierungsfrei sein.
Nach den Feststellungen der Kommission hebt Google jedoch eigene Angebote aus den Bereichen Shopping, Hotels, Verkehr und Sport stärker hervor. Sie erscheinen beispielsweise weiter oben in den Suchergebnissen oder werden durch zusätzliche Grafiken und Filter auffälliger dargestellt. Vergleichbare Dienste anderer Anbieter erhielten nicht dieselbe Sichtbarkeit.
Für diesen Verstoß setzt die Kommission eine Geldbuße von 460 Millionen Euro fest. Google hat bereits Änderungen an der Darstellung eigener Suchdienste vorgeschlagen und teilweise getestet. Die Kommission bezeichnet diese Maßnahmen als Fortschritt, will sie jedoch weiter prüfen.
Entwickler dürfen auf günstigere Angebote verweisen
Weitere 430 Millionen Euro werden wegen Googles Regeln für den Play Store fällig. App-Entwickler müssen ihre Kunden laut einer Mitteilung der EU-Kommission kostenlos über alternative Kaufmöglichkeiten informieren und sie etwa auf eigene Webseiten oder andere App-Stores weiterleiten dürfen.
Google habe diese Kommunikation und den Abschluss von Verträgen über frei gewählte Vertriebskanäle jedoch eingeschränkt. Zwar darf der Konzern laut Kommission eine Gebühr verlangen, wenn ein Entwickler einen neuen Kunden ursprünglich über Google Play gewonnen hat. Die Höhe der verlangten Gebühren und der Zeitraum, über den sie anfielen, gingen jedoch über das nach dem DMA zulässige Maß hinaus.
Google hat nun 60 Tage Zeit, die Vorgaben der beiden Entscheidungen umzusetzen. Der Konzern kritisiert die Beschlüsse und argumentiert, dass die geforderten Änderungen die Google-Suche verschlechtern und Sicherheitsmechanismen im Play Store schwächen würden. Eine gerichtliche Anfechtung der Entscheidungen ist möglich.