Konfliktvermeidung mit Trump: Geringe EU‑Strafen gegen Apple und Meta

Stefan Sokolowski
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Konfliktvermeidung mit Trump: Geringe EU‑Strafen gegen Apple und Meta

Für Apple und Meta stehen in naher Zukunft Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) an. Berichten der Financial Times zufolge wird sich die EU‑Kommission bei der Höhe der Strafen jedoch zurückhalten, um keine Eskalation mit US-Präsident Donald Trump heraufzubeschwören.

Apple im Fokus der EU

Für Apple ist die Konformität des eigenen Ökosystems mit dem EU-Gesetz mittlerweile zu einem Dauerthema geworden, von der EU‑Kommission bemängelte Baustellen gibt es viele. In manchen Punkten hat Apple bereits nachgebessert und ist den Forderungen gefolgt. So wurden dieses Jahr zum Beispiel erstmals alternative App-Marktplätze freigegeben, neue Bezahlmethoden ermöglicht und das Monopol der WebKit-Browserengine aufgebrochen.

An anderer Stelle ist die Liste der Forderungen seitens der EU‑Kommission jedoch weiterhin lang und weitreichend: Erst letzte Woche wurden zahlreiche Forderungen, die überwiegend die Hardware-Kompatibilität von iOS-Geräten mit Geräten von Drittherstellern verbessern sollen, durch die EU‑Kommission veröffentlicht. Hierbei wurden auch konkrete Deadlines gestellt, zu denen Apple entsprechende Funktionen bereitstellen muss. Das Verfahren hierzu wurde bereits im September 2024 eingeleitet.

Die aktuell im Raum stehenden Strafzahlungen stehen derweil für den Technologiegiganten aus Cupertino an, weil die EU‑Kommission weiterhin bemängelt, dass App-Entwicklern von Apple untersagt wird, Kunden zu Angeboten und Vertriebswegen außerhalb des App-Stores zu leiten. Bereits im Juni 2024 wurde der Konzern aufgefordert, hier im Sinne der Verbraucher nachzubessern.

Metas Werbemodell verstößt gegen DMA

Meta derweil steht wegen seines „pay-or-consent“ Modells im Fokus, das es Nutzern erlaubt, mit einem kostenpflichtigen Abonnement der Verarbeitung personenbezogener Daten zu personalisierten Werbezwecken zu widersprechen. Im Umkehrschluss heißt das allerdings, dass alle kostenlosen Nutzer von Meta-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Threads einer solchen Nutzung explizit zustimmen.

Dieses Modell ist für als Gatekeeper im Sinne des DMA eingestuften Plattformen in der EU unzulässig. Aufgrund ihrer Größe werden sowohl Facebook als auch Instagram als Gatekeeper-Plattformen klassifiziert, wodurch Meta verpflichtet ist, Zugang zu diesen Plattformen anzubieten und dabei weniger personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu verarbeiten. Ähnlich wie bei Apple geht auch hier die Forderung seitens der EU‑Kommission bereits auf den Sommer letzten Jahres zurück.

Mutmaßliche Milde bei den Strafzahlungen

Laut Financial Times wird sich die EU‑Kommission bei den verhängten Strafzahlungen zurückhalten und den möglichen Strafrahmen nicht ansatzweise ausschöpfen. Das Gesetz über digitale Märkte sieht Strafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des global erwirtschafteten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, in Extremfällen sind theoretisch also astronomische Summen in Milliardenhöhe denkbar.

Wie die Financial Times von drei mit dem Sachverhalt vertrauten Offiziellen erfahren haben möchte, ist neben dem Risiko eines Anfechtungsverfahrens durch die Konzerne ein weiterer Grund für die verhältnismäßig niedrigen Strafen, dass die EU eine weitere Konfrontation mit den USA und eine Ausweitung des Handelsstreits vermeiden möchte. Seit der Amtsübernahme des Präsidenten Donald Trump im Januar verfolgen die USA eine rabiate Wirtschaftspolitik, die von hohen Importzöllen auf Produkte aller Art und auch aus nominell verbündeten Nationen geprägt ist. Zuletzt hat Trump Einfuhrzölle in Höhe von 25 Prozent auf nicht in den USA produzierte Autos eingeführt.

Die EU sieht bei der Verhängung hoher Strafen gegen die Technologiekonzerne aus den USA das Risiko von weiteren wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen durch die Trump-Regierung und eine weitere Verschlechterung der transatlantischen Beziehung. Trump sprach Anfang des Monats in Bezug auf mögliche Geldstrafen für US-Konzerne in der EU von „Erpressung“ und einer „Verletzung der Souveränität der Vereinigten Staaten“. Wie hoch die Strafzahlungen gegen Apple und Meta ausfallen werden ist derweil noch nicht bekannt, mit einer Bekanntgabe wird nächste Woche gerechnet.

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