Monopolkommission: Nächste Bundesregierung soll Anteile an der Telekom verkaufen

Andreas Frischholz
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Monopolkommission: Nächste Bundesregierung soll Anteile an der Telekom verkaufen
Bild: Deutsche Telekom

Noch ist der Bund mit 27,8 Prozent an der Deutschen Telekom beteiligt. Die Monopolkommission empfiehlt nun der nächsten Bundesregierung, diese Anteile zu verkaufen. Es wäre ein Schritt, den die Telekom-Konkurrenten begrüßen.

Von den 27,8 Prozent hält der Bund 13,83 Prozent direkt, zusätzlich ist man noch mit 13,97 Prozent über die staatliche Förderbank KfW an der Deutschen Telekom beteiligt. 2,2 Prozent der Anteile an der Deutsche Telekom hat die KfW bereits im Jahr 2024 abgegeben. Laut dem Bericht der Monopolkommission sollte der Bund auch die übrigen Anteile verkaufen.

Anteil begründe Interessenskollision

Der Grund ist die Interessenkollision. Als Anteilseigner profitiere der Bund vom Ertrag eines Unternehmens. So entstehe ein Konflikt mit dem Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Zusätzlich haben Unternehmen wie die Telekom den Vorteil, dass die Beteiligung des Bundes sich positiv auf die Bonität auswirke. Das erleichtere die Refinanzierung im Vergleich zu den Wettbewerbern.

Dass vom Staat unterstützte Konzerne die Daseinsvorsorge absichern, ist laut der Monopolkommission ebenfalls nicht plausibel. Das würden bereits entsprechende Gesetze regeln. Sinnvoller wäre es vielmehr, die frei werdenden Finanzmittel für Infrastrukturinvestitionen zu verwenden.

Vorstoß wird von Konkurrenz begrüßt

Dieser Forderung schließen sich die Konkurrenten der Telekom an. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Monopolkommission auf die vollständige Privatisierung des Ex-Monopolisten drängt und einen Verkauf der Bundesanteile an der Telekom in der neuen Legislaturperiode dringend anmahnt“, sagt Frederic Ufer, Geschäftsführer vom alternativen Provider-Verband VATM, in einer Stellungnahme.

Seit Jahren bestehe eine Interessenkollision des Staats als Aktionär, Regulierer und Gesetzgeber. Zu hoch wären etwa die Preise für Vorleistungsprodukte, die Netzbetreiber zahlen müssen, wenn sie Anschlüsse über das Kupfernetz der Telekom schalten wollen. Die Regulierung sorge für „Überrenditen“, so der Vorwurf des VATM.

Aus sicherheitspolitischen Gründen wäre eine Beteiligung ebenfalls nicht erforderlich. Einen wirksamen Schutz vor ausländischen Direktinvestitionen habe man laut VATM mit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung geschaffen.

Nähe von Staat und Telekom immer wieder ein Thema

Die staatliche Nähe der Telekom sorgt immer wieder für Kritik. Zuletzt war es etwa beim strategischen Überbau der Fall. Der Vorwurf ist: Die Telekom sabotiere Ausbauprojekte der Konkurrenz, indem der Konzern gezielt in Orte geht, in denen Konkurrenten bereits tätig sind. Inwiefern es sich um einen systematischen Missbrauch der Marktmacht handelt, ist aber umstritten. Die Telekom selbst bestreitet die Vorwürfe.

Hintergründe zum Glasfaser-Doppelausbau

Ein erster Untersuchungsbericht der Bundesnetzagentur brachte dazu keine klaren Ergebnisse. Genau dieser Bericht soll laut Medienberichten aber auf Wunsch eines Staatssekretärs im Bundesministerium für Digitales und Verkehr entschärft worden sein. Für die Telekom-Konkurrenz ein Hinweis auf zu viel Staatsnähe.

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