OpenAI & Co: Sammelklage sieht koordin­ier­te Verlangsa­mung der KI-Entwick­lung

Michael Schäfer
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OpenAI & Co: Sammelklage sieht koordin­ier­te Verlangsa­mung der KI-Entwick­lung
Bild: Seanbatty | gemeinfrei

Eine Sammelklage wirft Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google vor, sich rechtswidrig auf eine Verlangsamung ihrer KI-Entwicklung verständigt zu haben. Durch abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen sollen die Unternehmen den Wettbewerb beschränken und zahlenden Kunden schaden. Die US-Regierung lehnt eine Regulierung nach wie vor ab.

Mutmaßliche illegale Absprachen

Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google sehen sich in den USA mit einer Kartellklage konfrontiert. Wie die Associated Press berichtet, sollen sich die vier führenden US-amerikanischen KI-Unternehmen rechtswidrig darauf verständigt haben, ihre jeweilige KI-Entwicklung zugunsten gemeinsamer Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen. Eine solche Koordinierung zwischen direkten Wettbewerbern verstoße nach Auffassung der Kläger gegen das US-Kartellrecht und schränke den Wettbewerb zulasten zahlender Kunden ein. Abonnenten von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini erhielten dadurch weniger Gegenwert für ihr Geld, als es unter normalen Wettbewerbsbedingungen der Fall wäre.

Die am vergangenen Freitag beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens eingereichte Klage richtet sich gegen diese mutmaßliche Absprache, mit der die Unternehmen den Wettbewerb durch kollektive Zurückhaltung ersetzt haben sollen. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Äußerungen der jeweiligen Unternehmenschefs vom 12. September 2026. An diesem Tag veröffentlichte Anthropic-Chef Dario Amodei einen Essay, in dem er eine branchenweite Zusammenarbeit forderte, um die KI-Entwicklung zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen. Noch am selben Tag signalisierten OpenAI-Chef Sam Altman, SpaceXAI-Chef Elon Musk und Demis Hassabis, Mitgründer und Vorsitzender von Google DeepMind, öffentlich ihre Zustimmung zu Amodeis Vorschlägen. Dabei hatte der Anthropic-Chef bereits in seiner Erklärung auf mögliche kartellrechtliche Probleme hingewiesen, die eine branchenweite Abstimmung über eine Verlangsamung der KI-Entwicklung nach sich ziehen könnte.

Bereits im Juli 2026 hatten zudem führende Mitarbeiter mehrerer KI-Labore eine Erklärung mit ähnlicher Stoßrichtung veröffentlicht. Die Kläger werten diese Stellungnahmen als Hinweise darauf, dass sich die Unternehmen auf eine gemeinsame Verlangsamung des technologischen Fortschritts verständigt haben könnten. Dahinter steht die Annahme, dass der Wettbewerbsdruck einer einseitigen Drosselung der Entwicklung entgegengewirkt hätte: Während ein einzelnes Unternehmen zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zurücksteckt, könnten konkurrierende Anbieter ihre Entwicklung unvermindert vorantreiben. Eine gemeinsame Erklärung hätte diesen Wettbewerbsdruck hingegen reduzieren und damit die Nachteile einer eigenständigen Zurückhaltung vermeiden können. Vier Kläger wollen deshalb stellvertretend für eine landesweite Gruppe weiterer zahlender Abonnenten der betroffenen Dienste gegen die Unternehmen vorgehen.

Einzeln ja, zusammen nein

Die Kläger ziehen dabei eine klare Grenze zwischen eigenverantwortlichen Sicherheitsentscheidungen und einer gemeinsamen Beschränkung des Wettbewerbs. Entscheide sich ein Unternehmen unabhängig von seinen Konkurrenten dafür, die eigene Entwicklung zugunsten zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu verlangsamen, sei dies nicht zu beanstanden. Anders verhalte es sich jedoch, wenn konkurrierende Unternehmen den vermeintlich einfacheren Weg einer gemeinsamen Vereinbarung einschlügen, um individuelle Verantwortung durch kollektive Zurückhaltung zu ersetzen. Eine solche Abstimmung verstoße nach Auffassung der Kläger gegen das Kartellrecht. Ein funktionierender Wettbewerbsmarkt stehe verantwortungsvollem Handeln und tatsächlichem technologischen Fortschritt hingegen nicht entgegen, sondern ermögliche beides zugleich.

Absprachen sollen Sicherheit sogar schwächen

Die Kläger sehen in einer gemeinsamen Selbstbeschränkung der KI-Unternehmen allerdings nicht nur eine Gefahr für den Wettbewerb, sondern auch für die Sicherheit der Technologie selbst. Nick Rowley, leitender Anwalt der Kläger, warnt vor den Risiken einer privatwirtschaftlich organisierten Kontrolle über die KI-Entwicklung. Er vertritt die Auffassung, dass sich Künstliche Intelligenz schnell der menschlichen Kontrolle entziehen würde und „uns alle töten könnte, wenn wir zulassen, dass KI-Sicherheit und Sicherheitsprotokolle durch private, eigennützige Vereinbarungen zwischen den mächtigsten gewinnorientierten Technologieunternehmen der Welt kontrolliert werden“. Die beteiligten Unternehmen verfolgen mit den mutmaßlichen Absprachen nach eigener Auffassung allerdings das gegenteilige Ziel: Durch eine koordinierte Verlangsamung der Entwicklung soll gerade verhindert werden, dass eine unsichere KI entsteht.

Damit verbindet die Klage zwei unterschiedliche Befürchtungen. Zum einen könnten Absprachen zwischen den führenden KI-Unternehmen den Wettbewerb beschränken und die Weiterentwicklung ihrer Produkte beeinträchtigen. Zum anderen könnten privatwirtschaftliche Vereinbarungen über Sicherheitsstandards und Entwicklungsgeschwindigkeit den beteiligten Konzernen eine Kontrolle über die Technologie verschaffen, die nach Auffassung der Kläger nicht allein in deren Händen liegen sollte. Grundsätzlich wenden sich die Kläger dabei weder gegen politische Bemühungen der Unternehmen um eine staatliche KI-Regulierung noch gegen die Beantragung kartellrechtlicher Ausnahmeregelungen. Eine mutmaßliche Absprache zwischen konkurrierenden Unternehmen dürfe jedoch nicht an die Stelle eines staatlich legitimierten Verfahrens treten.

Keine Hilfe der US-Regierung

Eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen der KI-Industrie und der US-Regierung erscheint allerdings zunehmend unwahrscheinlich. US-Präsident Trump hat Forderungen nach einer staatlichen Regulierung wiederholt zurückgewiesen und Bestrebungen, die Technologie einzuschränken, als Teil einer „Verschwörung“ bezeichnet. Nach seiner Darstellung würden entsprechende Regulierungsmaßnahmen die betroffenen Unternehmen bei konsequenter Umsetzung „in den Untergang und den Bankrott treiben“. Damit bliebe für entsprechende gesetzliche Vorgaben allenfalls noch der Weg über die einzelnen US-Bundesstaaten.

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