Risiken für Privatsphäre: Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf smarter Produkte

Andreas Frischholz
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Risiken für Privatsphäre: Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf smarter Produkte
Bild: Mohamed Hassan | PxHere | CC0 1.0

Die Bundesnetzagentur warnt vor smarten Produkten mit Kameras oder Mikrofonen, die die Privatsphäre verletzen können. Heimliche Aufnahmen sind untersagt. Betroffen sind sowohl gängige Produkte wie Überwachungskameras als auch Spionagegeräte, die unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können.

Von Überwachungskamera über Leckerliautomat bis zur Halskette mit verstecktem Mikrofon

Laut der Mitteilung der Bundesnetzagentur sind smarte Alltagsprodukte in Deutschland verboten, wenn diese Video- oder Audioinhalte unbemerkt aufnehmen können und in der Lage sind, diese kabellos über WLAN oder Bluetooth an fremde Geräte zu übertragen. „Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Menschen müsste immer klar sein, wenn sie aufgenommen werden. Das gelte insbesondere in Kinderzimmern.

Viele smarte Geräte sind mittlerweile mit Kameras oder Mikros ausgestattet. Die Vorgaben gelten aber immer. Klassische Überwachungskameras vor der Haustür, die etwa Bestandteil eines smarten Klingelsystems sind, seien laut Bundesnetzagentur nur erlaubt, wenn diese gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen.

Vorsicht müssten Käufer aber auch bei weiteren Produktklassen wie mit Kameras ausgestatteten Futter- und Leckerliautomaten für Haustiere oder Saugroboter mit Bild- oder Tonaufnahmefunktionen sein. In solchen Fälle müsse man die Ausstattung kenntlich machen. „Entscheidend ist, dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist“, so die Bundesnetzagentur in der Mitteilung.

Spionagegeräte sind komplett untersagt

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur erneut unterschiedliche Spionagegeräte auf dem Markt entdeckt. Die Liste umfasst Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, ein Blumenkorb mit Spionagekamera und ein videofähiger Rasierapparat. Details dazu sammelt die Bundesnetzagentur auf einer Übersichtsseite.

Wenn von solchen illegalen Produkten in den letzten Monaten die Rede war, ging es beim Vertrieb regelmäßig um chinesische Online-Marktplätze wie Temu und Shein. Der Vorwurf ist, dass diese speziell beim Verbraucherschutz die EU-Standards nicht einhalten. Aufgrund potenzieller Verstöße gegen den Digital Service Act (DSA) hat die EU-Kommission im Oktober ein offizielles Verfahren eingeleitet.

Untersucht wird unter anderem, was Temu unternimmt, um den Verkauf nicht konformer Produkte in der EU zu begrenzen. Weitere Aspekte der Ermittlungen betreffen die Art und Weise, wie Temu Nutzern Inhalte und Produkte empfiehlt, sowie das Design. Durch Gamification-Elemente hat die Plattform ein Belohnungssystem etabliert, dass suchterzeugend sein könne. Diese Risiken will man prüfen.