Sammelklage läuft bereits: Verbraucherschützer kritisieren Amazons Werbestrategie bei Prime

Andreas Frischholz
52 Kommentare
Sammelklage läuft bereits: Verbraucherschützer kritisieren Amazons Werbestrategie bei Prime
Bild: Amazon

Amazon will ab dem nächsten Jahr mehr Werbung in Serien und Filmen auf Prime Video schalten, berichtete vor kurzem die Financial Times. Verbraucherschützer kritisieren diese Werbestrategie, bei der Nutzer nochmals eine Extra-Gebühr zahlen müssen, um keine Anzeigen zu sehen.

Für Nutzer sei das eine weitere Verschlechterung der zuvor vertraglich vereinbarten Leistung, heißt es in der Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen. „Falls Amazon diese Änderung erneut ohne Zustimmung der Abonnenten umsetzt, erweitern wir unsere bereits laufende Sammelklage“, sagt deren Rechtsexperte Michael Hummel.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer würde sich um eine so starke Änderung der Nutzungsbedingungen handeln, dass ein solcher Schritt eigentlich nur bei neu abschließenden Abos möglich sei.

Sammelklage läuft bereits

Werbung bekommen Prime-Video-Abonnenten seit Anfang des Jahres zu sehen. Wer das Angebot weiterhin ohne Werbung nutzen möchte, muss zusätzlich zu den 8,99 Euro monatlich im Basispaket nochmals 2,99 Euro extra zahlen. Das gilt auch für Prime-Jahresabonnenten. Dies zahlen zwar einmalig 89,90 Euro für Amazon Prime (7,49 Euro pro Monat), die 2,99 Euro für die werbefreie Option werden aber auch dann jeweils monatlich separat abgebucht.

Die Verbraucherschützer hielten schon die Einführung der Werbung für rechtswidrig. Amazon habe den Schritt zwar im Vorfeld durch eine E-Mail angekündigt, das Vorhaben jedoch ohne Einwilligung umgesetzt. Widerspruch hätte in diesem Fall bedeutet, die 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zu bezahlen.

Die Verbraucherschützer haben deswegen bereits eine Sammelklage eingereicht, der sich bereits rund 61.000 Prime-Kunden angeschlossen haben. Gefordert wird eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kunden. Unerheblich ist dabei, ob das Zusatz-Abo abgeschlossen wurde oder nicht. Denn auch den Nutzern, die keine Extragebühren bezahlt und stattdessen Werbung gesehen haben, würde nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung im Wert des Zusatz-Abos für werbefreies Streaming zustehen.

Kostenfrei zur Sammelklage anmelden kann man sich mit einem Formular auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Weitere Fragen beantwortet das FAQ der Verbraucherzentrale Sachsen.

Amazon: Werbung führte nicht zu vielen Kündigungen

Amazon selbst erklärt gegenüber die Financial Times, die Einführung von Werbung vor acht Monaten habe zu keinem starken Abonnenten-Rückgang auf der Plattform geführt. Entsprechende Sorgen habe es dem Bericht zufolge auch unter Führungskräften gegeben, diese hatten sich aber nicht bestätigt. Stattdessen versucht Amazon nun, weitere Marken für den Streaming-Dienst zu gewinnen.