Verbraucherzentrale NRW: Einstweilige Verfügung wegen Metas KI-Training beantragt

Michael Schäfer
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Verbraucherzentrale NRW: Einstweilige Verfügung wegen Metas KI-Training beantragt
Bild: Verbraucherzentrale NRW

Bereits Ende April dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW Meta abgemahnt, weil das Unternehmen ab dem 27. Mai auch in der EU persönliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das KI-Training verwenden will. Da der Konzern dennoch an seinen Plänen festhält, folgt nun die einstweilige Verfügung.

Die Verbraucherzentrale hat diese nun beim Oberlandesgericht Köln eingereicht und äußert darin erneut erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Metas Vorgehen im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen in Europa. Zwar beruft sich Meta bei der Datennutzung für das KI-Training weiterhin auf ein „berechtigtes Interesse“, doch halten die Verbraucherschützer dieses für nicht gegeben.

Einschreiten, bevor Meta Fakten schaffen kann

Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie befürchtet, dass ein Rückruf der Daten kaum noch möglich sei, sobald diese einmal im KI-Training verwendet wurden. Deshalb mahnen die Verbraucherschützer zur Eile. Dabei geht es nicht darum, die Entwicklung künstlicher Intelligenz grundsätzlich zu verhindern, sondern um deren rechtsstaatliche und faire Umsetzung. Aus Sicht der Expertin stelle Meta seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen, was das Vertrauen untergrabe. Dieses könne ihrer Meinung nur dann entstehen, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben.

Stichtag 26. Mai 2025

Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 auch Daten europäischer Nutzer für das Training seiner KI-Systeme heranzuziehen. Wer dem widersprechen möchte, muss bis zum 26. Mai 2025 aktiv werden, denn trotz der laufenden juristischen Maßnahmen bleibt dieser Widerspruch derzeit notwendig. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website dafür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

Begründung nicht stichhaltig

Die Verbraucherzentrale NRW hält Metas Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ weiterhin für nicht tragfähig. Meta erklärte bereits, die Analyse persönlicher Daten sei erforderlich, um die eigenen KI-Dienste zu verbessern. Dabei sollen öffentliche Beiträge, Kommentare und Interaktionen von Nutzern über 18 Jahren einfließen. Beiträge Minderjähriger sowie private Nachrichten mit Freunden und Familie seien hingegen davon ausgenommen. Dennoch sieht die Verbraucherzentrale in der geplanten Datenverarbeitung einen Verstoß gegen zentrale Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Digital Markets Act. Insbesondere könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch sensible personenbezogene Daten – etwa zu politischer Meinung, Gesundheit oder Sexualität – sowie Informationen von Minderjährigen in das KI-Training einfließen.

KI-Start in Europa unter keinem guten Stern

Metas Schwierigkeiten mit den eigenen KI-Plänen bestehen bereits seit rund einem Jahr, schon die ursprüngliche Ankündigung hatte für erheblichen Unmut gesorgt. Deshalb startete der KI-Chatbot Meta AI in der EU auch erst im März, während Nutzer in den USA und anderen Ländern bereits zwölf Monate früher darauf zugreifen konnten.

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