Verstöße gegen Digital Markets Act: Manipulative Designs bei Amazon, Google, Meta und Co.

Andreas Frischholz
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Verstöße gegen Digital Markets Act: Manipulative Designs bei Amazon, Google, Meta und Co.
Bild: Meta

Manipulative Designs von Apps und Webseiten, die Nutzer etwa zu Datenschutz-Einwilligungen verführen sollen, sind durch den Digital Market Act (DMA) eigentlich untersagt. Die entsprechenden Dienste sollen sich aber nicht an die neuen Vorgaben halten, ergibt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Der Digital Markets Act reguliert die marktbeherrschenden Dienste, die als Gatekeeper erfasst worden sind. Betroffen sind der Google-Mutterkonzern Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta mit Facebook und Instagram sowie Microsoft.

Big Tech nutzt manipulative Designs

Missstände entdecken die Verbraucherschützer nun bei allen Diensten, die Teil der Untersuchung waren. Diese würden „weiterhin manipulative Designs (nutzen), um an mehr Daten zu kommen“, sagt vzbv-Vorstand Ramona Pop.

Solche Designs würden es Nutzern unter anderem erschweren, erteilte Einwilligungen zu widerrufen, die es den Konzernen erlauben, Daten aus mehreren Diensten zu verknüpfen. Diese Vorgabe – auch bekannt als Koppelungsverbot – gilt als eine der Meilensteine im Digital Markets Act. Denn die Regelung soll verhindern, dass ein marktbeherrschender Dienst seine Position ausnutzt, um ein neues Geschäftsfeld zu erschließen.

Im Fall von Meta betraf das etwa den Kurznachrichtendienst Threads. Dessen Start verzögerte sich 2023 in der EU, weil eine enge Verbindung zu Instagram bestand. Die Registrierung und der Login sind über das Instagram-Konto möglich. Welche Vorteile das bietet, zeigen auch die Nutzerzahlen. Obwohl zunächst nur in den USA und einigen weiteren Ländern verfügbar, ist Threads der Dienst, der am schnellsten 100 Millionen Nutzer erreichte.

Verstöße betreffen praktisch alle

Laut dem Verbraucherschutzverband verstoßen die Dienste auf unterschiedliche Weise gegen den DMA. TikTok schüre etwa die Angst, das Angebot kostenpflichtig zu machen, sollten die Nutzer nicht zustimmen. Bei Meta wird gedroht, dass das Nutzererlebnis eingeschränkt werden könne. Und generell würden Nutzer mit Nachteilen rechnen müssen, wenn sie der umfassenden Datenverarbeitung nicht zustimmen.

Für die Studie fanden Überprüfungen an zwei Tagen statt. Die erste erfolgte am 7. März 2024, eine weitere zwischen dem 16. Mai und 26. Juni 2024. Kontrolliert wurde, ob die Dienste sich bei der Datenzusammenführung und beim Koppelungsverbot an die EU-Vorgaben halten. Bei der Datenzusammenführung wurden alle Dienste aller Gatekeeper überprüft. Beim Koppelungsverbot beschränkte sich die Untersuchung auf Alphabet, Apple, Meta und Microsoft.

Von der EU fordert der vzbv nun Handlungsbedarf, diese müsse die Verstöße verfolgen. „Sie sollte weitere Untersuchungsverfahren einleiten, wie bereits gegen Alphabet, Apple oder Meta“, so vzbv-Chefin Pop.