Verstöße gegen DSA: X droht Milliardenstrafe durch EU‑Kommission

Stefan Sokolowski
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Verstöße gegen DSA: X droht Milliardenstrafe durch EU‑Kommission
Bild: dimitrisvetsikas1969 | CC0 1.0

Die EU‑Kommission bereitet einem Bericht der New York Times zufolge Strafen gegen das soziale Netzwerk X vor. Hintergrund sind fortlaufende Verstöße gegen das im August 2023 in Kraft getretene EU‑Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).

Untersuchung läuft bereits seit Ende 2023

Eingeleitet wurde die Untersuchung gegen den Kurznachrichtendienst bereits im Dezember 2023. Die EU‑Kommission sah mögliche Defizite des Netzwerks bei der Bekämpfung der Verbreitung von illegalen Inhalten, bei den Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen und bei der Transparenz der Plattform.

Ein im Juli 2024 im Rahmen des formellen Verfahrens gegen X veröffentlichter vorläufiger Bericht konkretisierte dann die möglichen Verstöße gegen das DSA. Bemängelt wurde unter anderem das Anbieten von blauen Haken, die für gewöhnlich verifizierten Accounts von Behörden, Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten vorbehalten sind, an Jedermann als Bezahloption. Außerdem erfülle X nicht die gesetzlichen Vorgaben in puncto Werbetransparenz und würde Wissenschaftlern den Zugang zur Plattform massiv erschweren, was ebenfalls einen Verstoß gegen den DSA darstelle.

Da es sich noch nicht um eine abschließende Feststellung handelte, wurde X Zeit eingeräumt, schriftlich auf die Vorwürfe zu reagieren oder auch selbstständig im Sinne des Gesetzes nachzubessern. Im Januar 2025 wurde die Untersuchung ausgeweitet und X unter anderem zur Offenlegung interner Dokumente aufgefordert. Offenbar sieht die EU-Kommission weiterhin keine Bestrebungen zur Besserung, denn laut der New York Times bereitet sie sich aktuell darauf vor, Strafen gegen X zu verhängen.

Es steht eine Milliardensumme im Raum

Die New York Times beruft sich dabei auf vier interne Quellen in der EU, die direkt mit dem Vorgang befasst sind. Die Strafe soll aus einer Strafzahlung in bislang noch nicht festgelegter Höhe sowie aus konkreten Aufforderungen zu Änderung auf der Plattform bestehen, die „im Sommer“ bekanntgegeben werden sollen. Bei Nichtbeachtung sind weitere Folgestrafen möglich.

Bei der Höhe der Strafzahlung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Grundsätzlich erlaubt der DSA, Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des global erwirtschafteten Umsatzes eines Unternehmens zu verhängen. Das soziale Netzwerk X wird nicht mehr öffentlich an der Börse gehandelt und ist deshalb nicht zur Veröffentlichung seiner Unternehmensbilanzen verpflichtet. Erst kürzlich wurden 100 Prozent der Anteile durch das KI-Unternehmen xAI erworben.

Da sich X damit de facto im Alleinbesitz von Elon Musk befindet, könnte eine Norm des Gesetzes Anwendung finden, die es der EU erlaubt, den Jahresumsatz aller Unternehmen in der Hand von Musk als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Dadurch steht potenziell eine Summe von über einer Milliarde US‑Dollar im Raum. Welche Strafe in diesem Rahmen die EU‑Kommission letztlich verhängen möchte, hängt auch von politischen Abwägungen ab. Letzte Woche wurde berichtet, dass im Zuge von laufenden Verfahren gegen die US-Konzerne Apple und Meta womöglich mildere Strafen ausgesprochen werden, um einen Konflikt mit US‑Präsident Donald Trump und wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden.

Härtere Gangart ist möglich

Die genaue Höhe der Strafe würde laut EU-Insidern erst kurz vor dem Verhängen der Strafe entschieden werden, sollten sich das soziale Netzwerk und die EU nicht noch vorher einigen. Beim Verfahren gegen X könnte die EU-Kommission eine härtere Linie fahren, gerade auch weil parallel noch eine weitere Untersuchung gegen das Unternehmen läuft und sich die Lage durch die am 2. April durch Präsident Trump verhängten Importzölle auf Waren aus aller Welt ohnehin geändert hat. Auf dem „Global-Affairs“-Account des Unternehmens X heißt es derweil, mögliche Durchsetzungsmaßnahmen der EU-Regulatoren würden einen „nie dagewesen Akt politischer Zensur und einen Angriff auf die Meinungsfreiheit“ darstellen. Das Unternehmen wäre weit über seine Pflichten hinausgegangen, um DSA-konform zu operieren.

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