Wegen illegalem Monopol: US-Regierung will, dass Google den Browser Chrome verkauft

Dennis Krause
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Wegen illegalem Monopol: US-Regierung will, dass Google den Browser Chrome verkauft
Bild: Pexels

Der Fall ist ohnehin historisch, doch das Justizministerium der USA plant wohl am kommenden Mittwoch dem zuständigen Richter, die Teil-Zerschlagung von Google nahezulegen. Google soll aufgrund seines illegalen Monopols im Bereich der Online-Suche den Browser an Dritte verkaufen, denn dieser sei Hauptzugangspunkt.

Historischer Vorschlag in historischem Fall

Es wäre das erste Mal, dass bei einem heutigen Tech-Unternehmen nicht nur ein illegales Monopol festgestellt wird, sondern auch eine Zerschlagung durchgeführt wird. Ob es so weit kommt, muss die zuständige Richterin Amit Mehta entscheiden. Nachdem das Urteil bereits im August diesen Jahres ergangen ist, wird mit einer Entscheidung, wie es mit Google weitergeht, nicht vor Sommer 2025 gerechnet. Im April 2025 findet zudem ein weiterer Prozess statt, bei dem Google und die US-Regierung gegenseitig argumentieren können, wie die besten Vorgehensweisen aussehen.

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Aber der Reihe nach. Wie Bloomberg berichtet, plant das Justizministerium der USA zusammen mit einigen Bundesstaaten, die sich der Klage angeschlossen haben, die Abspaltung des Google-Browsers Chrome sowie verschiedene Daten-Lizenz-Auflagen für die Suche vorzuschlagen. Damit soll das Suchmonopol aufgebrochen und der Wettbewerb wiederhergestellt werden.

Zerschlagung von Google über Chrome

Der Vorschlag soll schon am morgigen Mittwoch offiziell verkündet werden. Hintergrund ist, dass der Browser Chrome nicht einfach nur ein Zugangspunkt für die Google-Suche ist, sondern aufgrund seiner Marktdominanz, der Zugangspunkt für Internetsuchen sei. Der Browser ist so beliebt, dass er auch auf ComputerBase auf Platz 1 liegt: Fast 40 Prozent der Zugriffe auf die Inhalte der Redaktion erfolgen über Chrome, obgleich technikaffine Anwender überdurchschnittlich häufig auf Firefox setzen. In den USA liegt der Anteil mit 61 Prozent auf das gesamte Internet laut StatCounter sogar noch höher, schreibt Bloomberg.

Browser-Anteile der ComputerBase-Besucher
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Die Ankläger argumentieren nun, dass dieses Geflecht aus beliebter Suchmaschine und beliebtem Browser dem Monopolisten Google ermögliche, sein illegales Suchmonopol aufrechtzuerhalten. Ein Entwirren der Verbindungen soll hier das Monopol aufbrechen.

Bloomberg beschreibt anhand zweier Beispiele die Umstände selbst wie folgt, die eine Abspaltung begründen:

  • Erstens: Durch den Browser erhält Google viele Nutzerdaten, die mit der Suchmaschine und dem Verkauf von Anzeigen geteilt werden.
  • Zweitens: Chrome wird von Google genutzt, um Nutzer zu KI-Produkten wie Gemini zu leiten.
  • Gemini selbst wiederum wird auch in der Google-Suche genutzt. Google zwingt Webseiten, etwa Inhalte hierfür bereitzustellen oder sie sind dem Risiko ausgesetzt, in den Suchergebnissen abzurutschen.

Weitere Details sollten mit dem offiziellen Vorschlag ans Licht kommen.

Android-Verkauf vorerst vom Tisch

Die Entscheidung, diese Vorschläge einzureichen, sollen Wettbewerbshüter sich nicht leicht gemacht haben: Mit dutzenden Unternehmen wurden Gespräche geführt und nach reiflicher Abwägung wurde auch der Vorschlag, Android von Google abzuspalten, verworfen. Mittlerweile ist hier nur noch geplant, Google-Apps von Android zu entkoppeln, diese entsprechend optional zu machen. Die beteiligten Bundesstaaten arbeiten unterdessen an weiteren Vorschlägen.

Google spricht von schädlichem Vorschlag für alle Beteiligten

Google hat sich bereits sehr negativ zu dem Vorschlag geäußert und spricht von einer „radikalen Agenda“, die das Justizministerium verfolgt und einem „Schaden für Konsumenten, Entwickler“ sowie den USA, wenn die zuständige Richterin den Auflagen zustimmt. Der Suchmaschinenriese hat auch vor, gegen das Urteil, also die Feststellung eines illegalen Monopols, Einspruch einzulegen. Damit schickt sich ein sehr langwieriges juristisches Gezerre an.