Schrittfahren ! Sonst knallts!

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Leute, hier werden wohl keine Anwälte sein, die verbindliche Auskunft dazu geben könnten, was er alles mit "seiner" Straße machen darf. :D

Ich als Laie würde nur davon abraten, überhaupt etwas zu unternehmen, oder in einer Form in den Straßenverkehr einzugreifen.

Hinterher hat man nicht nur den Ärger über zu schnell fahrende Autos in Wohnortnähe ... sondern muss auch noch Geld blechen.

... Das ist Sache der Stadt, den Behörden bzw. der Polizei. Und das Faustrecht gibt es schon seit dem Mittelalter nicht mehr.
 
CyborgBeta schrieb:
Ich als Laie würde nur davon abraten, überhaupt etwas zu unternehmen, oder in einer Form in den Straßenverkehr einzugreifen.
Ich sehe das anders. Man kann sich mit anderen Leuten aus der Umgebung zusammentun und erreichen, dass z.B. Hinweistafeln in der Nähe von Kindergärten/Schulen mit offizieller Erlaubnis aufgehängt werden. Das führt zwar nicht zu einer Schrittgeschwindigkeit auf dem Abschnitt, ist aber besser als kein Ergebnis zu haben.
 
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@CyborgBeta
Das habe ich in #6 bereits erwähnt.
Das ist Aufgabe der Verkehrsbehörde.
CyborgBeta schrieb:
Ich als Laie würde nur davon abraten, überhaupt etwas zu unternehmen, oder in einer Form in den Straßenverkehr einzugreifen.
👍
 
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Bully49 schrieb:
Wenn ich lese

Damit hat mit Schrittgeschwindigkeit nichts zu tun ...
Bitte lies doch einfach noch mal, was Du in #12 geschrieben hast und ich dann kommentierte.
 
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Ja, da steht nichts von Schrittgeschwindigkeit. Ich meine in #12
 
Dann lies noch mal, Du hast es doch selber zitiert und behauptet Schrittgeschwindigkeit gelte nicht nur in Spielstraßen.
 
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Da hat er ja auch Recht. :)

Auch wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren. ;):)
 
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Bully49 schrieb:
Ja, das ist richtig. Das habe ich nicht übersehen.
Nun frage ich mich, was ist schneller: 20 oder 30 km/h?
Es gibt dort ein Tempolimit von 30 km/h und deshalb kann niemand von den Verkehrsteilnehmern einfordern nur zwanzig oder Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Kann doch nicht so schwer sein diesen Zusammenhang zu verstehen. Man kann appellieren doch bitte langsamer zu fahren, aber bestimmt nicht mit Drohgebärden wie einem "Schrittgeschwindigkeit oder es knallt"!
 
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Chinawolf schrieb:
Vielleicht Krähenfüsse wie bei need for speed III
Dir brennt echt der Helm.

Selbstjustiz ist nicht ohne Grund verboten.

Nerv die Offiziellen Stellen damit, Papp dir ne Blitzer Attrappe in den Garten (unter Einhaltung gewisser Regeln) oder Mahl ein lustiges Schild.

Sonst besteht durchaus die Gefahr ne Zeit lang nur Flüssignahrung konsumieren zu können, wenn Du an den falschen gerätst.
 
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Solche eine Aussagen "Sonst knallts!" könnte auch nach hinten losgehen, in dem sich manche Leute provoziert fühlen und dann erst recht schneller fahren. Nach dem Motto, möchte mal sehen, was jetzt passiert! Da wäre eine Blitzer-Attrappe effektiver.
 
Froki schrieb:
Auch wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren.
Was bescheuert ist, weil die bescheuerten Busfahrer meist rücksichtslos und wie blöde anfahren, egal, ob da gerade ein Auto vorbeifahren will oder nicht ... Oft genug erlebt.

Die Regelung gab es, damit keine Kinder zu Schaden kommen. Wobei mir aber kein Kind bekannt ist, das aus dem Bus aussteigt und sofort in den Gegenverkehr läuft.

Worauf ich hinaus will: Es ist oft sinnvoll, den Überholvorgang schnell abzuschließen (oder schnell abzubrechen). Und genau für solche Sachen passt die StVO nicht mehr. Man kann nicht rücksichtsvoll, vorausschauend und mit Fehlern anderer rechnend überholen.
 

Vorrang für Busse: Was gilt an Haltestellen?​

Wenn der Bus losfährt, müssen Autofahrer warten und damit eine zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren. Er muss seine Absicht, loszufahren rechtzeitig anzeigen und dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren geben. Der Vorrang des Busses gilt übrigens sowohl beim Losfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch in einer Haltebucht.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/bus-ueberholen/
 
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Selbst wenn Blitzer aufstellt werden, dann kannst du in der 30er Zone 50 fahren und bekommst nichtmal nen Punkt, sondern "nur" 100€ Strafe. Ab 21 km/h dann zusätzlich einen Punkt und wenn man zweimal in einem Jahr mit 26 km/h zu schnell in der 30er Zone geblitzt wird gibts 1 Monat Fahrverbot.

Ist (bei geringeren Geschwindigkeiten) auch erstmal nur eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat.

Wenn jemand also bereit ist 100€ abzudrücken, wenn er mal geblitzt wird, kann er da praktisch immer mit bis zu 50 km/h durchfahren, ohne dass er ernsthafte Konsequenzen befürchten muss (geblitzt wird ja wenn dann nur sporadisch mal oder eben die meiste Zeit gar nicht oder eben auch nie).

Erst wenn wirklich ein Unfall passiert, kann das schlimmere Konsequenzen für den Fahrer haben.


Also praktisch kannst du da halt wenig dagegen machen und es nicht erzwingen. Durch die geringen strafen/bußgelder überlässt man die Entscheidung, langsam zu fahren praktisch dem Ermessen des Fahrers. Das ist natürlich so nicht "gewollt", aber praktisch läuft es eben darauf hinaus.

Wirklich erzwungen werden die 30 km/h nicht, sonst würde man häufiger blitzen oder bei wiederholtem Vergehen schon bei 5 km/h Überschreitung mit Fahrverbot oder höheren Strafen drohen. Aber da das alles relativ lasch ist, ist es eben selbst dem Gesetzgeber nicht wichtig genug.


Hinweis am Rande: Ab 2024 muss in neufahrzeugen eine Verkehrszeichenerkennung den Fahrer optisch und aktustisch auf eine Geschwindgkeitsbegrenzung hinweisen und bei überschreitung der Geschwindigkeit kommt zudem eine optische und akustische Warnung.

Deaktivieren lässt sich dabei nur der Ton für die Erkennung und die Geschwindigkeitsschwelle für die Warnung beim überschreiten lässt sich um 10 km/h erhöhen.

Das heißt, dass jeder Fahrer, der ab einem 2024er Fahrzeug mit 40 km/h durch eine 30er Zone fährt einen Hinweis und einen Warnton zu hören bekommt, den er nicht abschalten kann.

Vielleicht ein hoffnungsschimmer für den TE :daumen:
 
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Mimir schrieb:
Wenn jemand also bereit ist 100€ abzudrücken, wenn er mal geblitzt wird, kann er da praktisch immer mit bis zu 50 km/h durchfahren, ohne dass er ernsthafte Konsequenzen befürchten muss (geblitzt wird ja wenn dann nur sporadisch mal oder eben die meiste Zeit gar nicht oder eben auch nie).
Also wer da oft auffällt glaub da wird dann ein genaues Auge drauf geworfen.

Glaube kaum das es da nie weitere konsequenzen geben wird.

Bei uns rasen se auch de straße hoch und runter,teilweise 80 bei erlaubten 30....

Und alle wissen das viele Kinder und auch Katzen hier oben rumrennen.

Manche habe "Vorsicht Kinder" aufgestellt aber das juckt niemanden.

Früher hat sich alle 2Tage hier de Polizei versteckt,da gings komischerweise,aber heute verfahren se sich nicht mehr bei uns....
 
S.a.M. schrieb:

Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren.

Würde sagen, wer lesen kann ...

Insbesondere gilt, dass er nicht losfahren darf, WÄHREND ein anderes Auto vorbeifährt.
Ergänzung ()

Blood011 schrieb:
Früher hat sich alle 2Tage hier de Polizei versteckt,da gings komischerweise,aber heute verfahren se sich nicht mehr bei uns....
Na ja, inzwischen hat die Polizei andere Sorgen ...
 
kommt drauf an wo genau, wie genau das schild aussieht und was genau mit "erlaubt" (strafbarkeit/ordnungswidrigkeit/deliktshaftung oder einfach nur ein anspruch auf beseitigung) gemeint ist.

wenn es auf deinem grund und boden ist wüsste ich nicht, was dagegen spechen sollte...
 
nö, glaub ich nicht
 
Auch wenn ein Schild auf dem eigenen Grundstück stünde, wäre es da nicht erlaubt wenn von Außenstehenden nicht eindeutig und sofort erkennbar ist, dass es „Fake“ ist. Ein Blitzer ist weniger kritisch, weil ohne Lichtquelle angeblich leichter als falsch erkennbar, aber auch da besteht wohl zumindest theoretisch das Risiko sich eine Schadenersatzklage einzufangen. Und wenn er z.B. vor dem Haus steht, aber für Dritte nicht erkennbar ist, dass er nicht auf öffentlichem Boden ist und dass er nicht funktionsfähig ist, dann wird es noch schwieriger. Man muss sich immerhin bewusst sein, dass man sich ggfs. schon im strafrechtlichen Rahmen bewegt.

Edit: man glaubt gar nicht, wie oft man zu hören bekommt „ist doch mein Eigentum, mein Grund und Boden, damit kann ich machen was ich will“, was ja aus Eigen- und Drittschutzgründen mitnichten der Fall ist.
 
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