Geoblocking: Video- und Musikdienste bleiben außen vor

Andreas Frischholz
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Geoblocking: Video- und Musikdienste bleiben außen vor
Bild: Sébastien Bertrand | CC BY 2.0

Eines der ursprünglichen Ziele der europäischen Urheberrechtsreform war, innerhalb der EU das Geoblocking abzuschaffen. Die Reformpläne der EU-Kommission fielen in diesem Punkt bereits ernüchternd aus, nun bestätigt der Rat der EU: Für Musik- und Video-Streaming-Dienste soll weiterhin das Geoblocking gelten.

Im Rat der EU sitzen die Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deren Position beim Geoblocking lautet nun: Grundsätzlich soll verhindert werden, dass Online-Kunden keine Waren oder Dienstleistungen über eine Website erwerben können, nur weil sich deren Standort in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

Allerdings gibt es die Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Werke. Streaming-Dienste oder der Online-Vertrieb von E-Books und Musik fallen nicht unter die Regelung.

Dies gilt nicht für Dienstleistungen, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung oder der Verkauf von urheberrechtlich geschützten Werken in unkörperlicher Form, wie E Books oder online angebotene Musik, ist.

Europäischer Rat

Ein Punk, den der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert. „Leider sind aber in der Geoblocking-Verordnung für Verbraucher wichtige Güter wie audiovisuelle Inhalte nicht enthalten“, erklärt Linn Selle, Handelsreferentin der Verbraucherzentralen. In der Praxis würde der Vorschlag des Rats der EU bedeuten: Bei Spotify könnten deutsche Nutzer zwar eine Webseite des Musik-Streaming-Dienstes im EU-Ausland aufrufen, Zugang zur Musik erhalten sie aber nicht.

Reform verfehlt das Ziel

Damit verfehle die Reform aber das Ziel. Denn letztendlich gehe es nicht nur darum, dass sich etwa Elektronikgüter in Online-Shops erwerben lassen, ohne dass der Käufer aufgrund des Herkunftslandes diskriminiert wird. Insbesondere bei den digitalen Diensten wie etwa Musik-Streaming wäre ein grenzüberschreitender Zugang von großem Interesse.

Der Vorschlag der EU-Kommission beinhaltete zwar auch kein Ende des Geoblockings für urheberrechtlich geschützte Werke, zumindest war aber noch von Vermittlungsstellen die Rede. Rechteanbieter und Käufer sollen demnach zumindest an einem Tisch sitzen, um Lizenzen für Musik, Serien oder Sportereignisse europaweit zu vermitteln.

Noch sind die Vorschläge aber nicht final. Bis die EU das europäische Urheberrecht reformiert, müssen sich die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Parlament auf einen gemeinsamen Plan verständigen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, könnte das noch 2017 klappen.