Australische Behörde: Klage gegen Samsung wegen „wasserdichter“ Smartphones

Frank Hüber
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Australische Behörde: Klage gegen Samsung wegen „wasserdichter“ Smartphones

Die ACCC, die australische Wettbewerbsbehörde, zuständig für den Verbraucherschutz, hat Klage gegen Samsung eingereicht, da viele Galaxy-Smartphones in der Werbung mit einer Wasserdichtigkeit in Pools und im Meer beworben werden, die die IP-Zertifizierung jedoch nicht abdeckt. Kunden würden so getäuscht und in die Irre geführt.

Seit Februar 2016 setze Samsung in sozialen Medien, auf Websites und im Fernsehen auf Werbeanzeigen, die Galaxy-Smartphones als wasserdicht deklarieren und beim Schwimmen im Pool oder im offenen Meer zeigen. Zudem werden sie als „wasserdicht bis 1,5 Meter für bis zu 30 Minuten“ deklariert – die IP-Zertifizierung bezieht sich bei den beworbenen Smartphones allerdings ausschließlich auf den Gebrauch in Süßwasser und garantiert keinen Schutz in chlorhaltigem Poolwasser oder gar in Salzwasser in Meeren. Die ACCC hat rund 300 derartige Werbeanzeigen gesammelt.

Werbung und Kleingedrucktes widersprechen sich

Da ein solcher Gebrauch die Smartphones aber beschädigen könne und dies nicht durch die Garantie abgedeckt sei, hält die ACCC die Werbung für irreführend und hat Klage gegen Samsung eingereicht. Samsung habe keine zuverlässige Basis für eine derartige Bewerbung, da keine Tests zur Haltbarkeit der entsprechenden Smartphones im Meer oder Pool durchgeführt worden seien. Gleichzeitig weise Samsung an anderer Stelle wie etwa der Website zum Galaxy S10 zudem selbst im Kleingedruckten darauf hin, dass die Smartphones nicht zum Gebrauch im Pool oder Meer geeignet seien, womit das Unternehmen den eigenen Werbeaussagen widerspreche.

Samsung lehnte Garantieansprüche nach Einsatz im Wasser ab

Gleichzeitig habe, so die australischen Verbraucherschützer, Samsung Garantieansprüche von Kunden abgelehnt, deren Smartphones durch die Nutzung im Wasser beschädigt worden seien. Ob es sich hierbei um Süßwasser oder anderes Wasser handelte, geht aus dem Bericht der ACCC nicht hervor.

Wettbewerbsvorteil verschafft

Samsung habe durch diese Art der Werbung einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil erlangt, da die Wasserdichtigkeit für australische Kunden ein wichtiges Kaufkriterium sei, wie auch Samsung selbst bestätigt habe. Gleichzeitig habe Samsung Galaxy-Smartphones mit IP-Zertifizierung teurer verkauft als solche ohne eine geprüfte Wasserdichtigkeit.

Rechte der Verbraucher stärken

Die ACCC möchte mit der Klage nicht nur ein Bußgeld und Ende der irreführenden Werbung erreichen, sondern auch die Verbraucherrechte derjenigen Kunden stärken, die ein so beworbenes Galaxy-Smartphone gekauft haben. Hierunter fallen das Galaxy S10e, S10, S10 Plus, S9, S9 Plus, S8, S8 Plus, S7, S7 Edge, Note 9, Note 8, Note 7, A8, A7 und A5, die zwischen 2016 und 2019 hergestellt wurden.