eBay: Private Verkäufe steigen nach Gebührenabschaffung stark an

Frank Hüber
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eBay: Private Verkäufe steigen nach Gebührenabschaffung stark an
Bild: eBay

Nachdem der Online-Marktplatz eBay zum 1. März die Gebühren und Verkaufsprovisionen für private Verkäufer abgeschafft hatte, verzeichnet man nach eigener Aussage seither einen starken Anstieg der privaten Angebote und der privaten Verkäufer auf der Plattform.

Fast 30 Prozent mehr private Verkäufer

Die Anzahl der von Privatpersonen bei eBay eingestellten Artikel hat sich seit dem Wegfall der Verkaufsgebühren am 1. März nach Angaben des Unternehmens demnach um mehr als ein Viertel (26 Prozent) erhöht. Ebenso ist die Anzahl der Privatpersonen, die Artikel bei eBay zum Verkauf eingestellt haben, laut eBay um mehr als 29 Prozent gestiegen. Der prozentuale Anteil der von privaten Verkäufern eingestellten Artikel, die sich schlussendlich auch erfolgreich verkaufen, ist nach Angaben des Online-Marktplatzes dabei nicht nur stabil geblieben, sondern hat sich nach der Gebührenänderung erhöht. Dies könnte einerseits mit einem besseren Angebot auf der Plattform, andererseits aber auch mit einer erhöhten Aktivität auf eBay durch den Wegfall der Gebühren generell begründet werden. Denn seit dem 1. März stieg die Zahl der Privatpersonen, die eBay sowohl zum Kaufen als auch zum Verkaufen nutzen, um 14 Prozent.

Besonders starke Anstiege seien nach der Gebührenabschaffung in den Bereichen Elektronik und Sammeln (Collectibles) zu beobachten. eBay möchte in Zukunft das Einstellen von Angeboten weiter vereinfachen und das Bezahlen von über eBay erstellten Versandetiketten direkt aus den Verkaufserlösen ermöglichen.

Bisher 11 Prozent Provision + Gebühr

Bisher mussten private Verkäufer auf eBay eine anteilige Verkaufsprovision von 11 Prozent bei Verkäufen bis 1.990 Euro sowie eine feste Gebühr von 35 Cent bei Angeboten von mindestens 10 Euro und 5 Cent bei Verkäufen mit weniger als 10 Euro Angebotspreis entrichten. Für Verkaufspreise von mehr als 1.990 Euro wurden hingegen 2 Prozent Provision verlangt.

Private Verkäufe müssen ggf. dem Finanzamt gemeldet werden

Zu beachten ist, dass seit dem 1. Januar 2023 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt. Es regelt, dass Betreiber digitaler Plattformen, also zum Beispiel Online-Marktplätze wie eBay, gesetzlich dazu verpflichtet sind, unter bestimmten Umständen Verkäufe ihrer Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und muss dementsprechend melden. Die erzielten Umsätze eines in der EU ansässigen privaten Verkäufers werden dann dem Finanzamt gemeldet, wenn die Umsätze des Verkäufers im Kalenderjahr 2.000 Euro oder mehr oder mehr als 30 Verkäufe über eBay getätigt wurden. Das PStTG setzt die DAC 7 Richtlinie der europäischen Union in deutsches Recht um.

Die meisten privaten Verkäufer dürften von dieser Änderung noch nichts bemerkt haben, da eBay die Steuer-Identifikationsnummer erst dann abfragt, wenn die Umsätze oder die Anzahl der Verkäufe die Grenze bereits überschritten haben. Die erste Meldung an die Finanzbehörden erfolgt im Januar 2024 für Verkäufe aus 2023.

An Einkommenssteuerpflicht ändert sich nichts

Ob die erzielten Einnahmen durch die Verkäufe dann auch einkommenssteuerpflichtig für den Verkäufer sind, hängt von der Art der Verkäufe ab. An der Einkommenssteuerpflicht hat sich durch das PStTG jedoch nichts geändert, die Daten werden nun lediglich gemeldet, während Verkäufer bisher und auch weiterhin selbst verpflichtet waren, sie anzuzeigen.