Google-Konten: Zwei Jahre Inaktivität kann zur Löschung führen

Michael Schäfer
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Google-Konten: Zwei Jahre Inaktivität kann zur Löschung führen
Bild: Alexas_Fotos | gemeinfrei

Google hat Vorgaben für den Umgang mit den eigenen Nutzerkonten geändert. Nachdem zwei Jahre Inaktivität bereits vor einiger Zeit bei Gratisangeboten von Workspace-Apps oder Google Fotos zu einer Löschung des Accounts führen konnte, führt der Suchmaschinenbetreiber diese Frist auch bei den normalen Nutzerzugängen ein.

Die nun getroffene Regelung kann für Nutzer spürbare Auswirkungen besitzen: So gilt die nun angekündigte Löschung für alle auf den Speicherdiensten wie Google Drive gespeicherten Daten, was auch Backups, alle angebundenen Apps sowie die eigene Google-E-Mail-Adresse mit einschließt. Neben dem verwehrten Zugang zum Play Store ist in solch einem Fall auch keine Nutzung in der vorher gekannten Weise von YouTube möglich. Gleiches gilt für Anmeldungen bei anderen Diensten über das Google-Konto.

Verbesserung der Sicherheit

Das Unternehmen führt für den Schritt vor allem Sicherheitsgründe an: So sollen internen Untersuchungen gezeigt haben, dass inaktive Konten 10 mal weniger mit einer 2-Faktor-Authentifizierung versehen seien als es bei aktiven Accounts der Fall ist, was sie wesentlich verwundbarer macht. Das mag den eigentlichen Besitzer unter Umständen nicht mehr interessieren, jedoch können diese Zugänge für das Versenden von Spam-Mails dienen oder für einen Identitätsdiebstahl genutzt werden. Dieser Gefahr will Google mit dem genannten Schritt entgegenwirken. Zudem gibt das Unternehmen an, hier nach Industrie-Standard zu handeln, die im Allgemeinen eine Frist von zwei Jahren vorsehen sollen.

Keine überraschende Löschungen

Aus diesem Grund hat der Konzern nun die Inaktivitätsrichtlinie für alle seine Produkte auf zwei Jahre festgelegt. Nutzer werden aber noch genügend Zeit erhalten, die mit dem Account verbundenen Daten zu sichern: Die neue Richtlinie tritt zwar ab sofort in Kraft, eventuelle Löschungen sollen jedoch frühestens ab Ende des Jahres vorgenommen werden. Darüber hinaus will Google betroffene Nutzer bereits einige Monate vor dem Termin mehrfach über die anstehende Löschung über die jeweilige E-Mail-Adresse des Kontos wie auch über die Wiederherstellungs-E-Mail-Adresse, sofern eine solche angegeben wurde, informieren. Es gibt aber auch Ausnahmen: Die neue Richtlinie gilt nur für persönliche Google-Konten und hat keine Auswirkungen auf Konten von Organisationen wie Schulen oder Unternehmen. Gleiches gilt, wenn über den Zugang Bezahldienste von Google genutzt werden.

Wer sein Konto behalten möchte, dem rät Google dazu, sich mindestens alle zwei Jahre bei diesem anzumelden. Dafür reicht bereits ein Abrufen der mit dem Konto verbundenen E-Mails oder die Nutzung des Accounts über YouTube aus.