News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

Meine Güte, führt euch doch mal vor Augen wie wahrscheinlich es ist das euch das passiert. Selbst wenn ihr häufig umzieht, wie Jigs offenbar, holt ihr euch doch nicht gezielt eine Wohnung ohne DSL-Anschluss.

Entscheidend ist außerdem die Anwendung der Provider. Wenn diese immer auf ihren vertraglich vereinbarten Rechten bestünden, mancher von uns guckte in die Röhre, mich eingeschlossen. Hier mal die Kündigungsfrist um ein paar Tage versäumt, dort eine Rückbuchung verschuldet. Kurze klärende Gespräche mit den Providern erübrigen diesen Thread.

Ich will eure Argumente nicht schlechtreden, aber das Urteil ist in der Praxis höchstwahrscheinlich nicht viel wesentlicher als der umgefallene Sack Reis in China.

@.:eViL:.

Hattest du an deinem neuen Standort keine Möglichkeit, Telekom weiterzuführen?
 
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Das würde ich so nicht unterschreiben ;-)

Stichwort 1&1, Vodafone und die T-Com!
Da ist nichts mit kurzen, klärenden Gesprächen!
 
OK, kurz vielleicht nicht unbedingt, aber mit der Telekom und mit 1und1 bin ich bisher gut zurecht gekommen, auch in delikaten Fragen. Das bedeutet natürlich, sich nicht gleich mit der erstbesten Antwort zufrieden zu stellen.

Gerade bei 1und1 verderben viele Köche schnell den Brei, da hilft nur sich per Mail an einen Ansprechpartner zu klammern.
 
Man muss hartnäckig beliben, keine Frage.
Und es kommt auch immer auf den jeweiligen Ansprechpartner an, den man gerade erwischt.
 
Dein Pachtvertragsbeispiel ist absoluter Bullshit und nicht vergleichbar!

Um das mit einem Provider vegleichen zu können müsste der "Verpächter" Millionen von Garagen zu Wohnungen in ganz Deutschland haben. Wenn man dann umzieht kann man ja auch gleich die Garage vom alten und anschließenden neuen Vermieter (also ein und derselbe) mit "pachten".

Es gibt Millionen Garagen in Deutschland, es spielt keine Rolle wie viele Anbieter es gibt, das verändert nicht die Situation, dass du einen gültigen Vertrag hast der Ortsgebunden ist!
Der Provider hat ja in der neuen Wohnung auch keine Möglichkeit die Leistung zu liefern, daher könnte er auch Trilliarden Anschlüsse bedienen, die Zahl ist total schnuppe, er kann siese Wohnung nicht bedienen.

Den Nachmieter musst du aber erst einmal besorgen und der Vermieter ihn akzeptieren, es mag sein, dass es in der Praxis meistens funktioniert, aber darum geht es hier in diesem Beispiel nicht.

Ausserdem redest du anscheinend über eine Garage die an der Wohnung mit dran hängt, ich aber nicht und wenn du mal auf einem Dorf gewohnt hast, wirst du wissen, dass ältere Leute oftmals, weil sie kein Auto mehr besitzen, ihre Garage vermieten.

Es geht nur um die Art und Weise wie mit dem Vertrag umgegangen wird, wenn man am neuen Ort die alteLeistung nicht mehr bekommt, verstanden? Da kannst du dann nicht fristlos kündigen und sagen, "Du bist Schuld, warum bekomme ich eine Leistung mehr von dir? Nun zahle ich nicht mehr" - sehr Kindisch oder?

Hätte er alles vorher geregelt und mit etwas Fingerspitzengefühl, schließlich will er etwas von seinem Provider, hätte er gute Aussichten gehabt, früher aus seinem Vertrag zu kommen.
Nun zahlt er eben und die zusätzlichen Kosten für das Theater im nachhinein auch! Wahrscheinlich komen noch Mahngebühren etc. dazu. So arm scheint er ja nicht sein, wenn er all diese Risiken in Kauf genommen hat.
Beim nächsten mal wird er andere Tarife wählen, oder dem Internet für immer fern bleiben.
 
.:eViL:. schrieb:
Die Folgen einer Nichteinhaltung von Vertragen würde ich als Vertragsbruch bezeichnen.
Hast Du dazu #254, #283 und #300 gelesen?

WAS hält man denn nicht ein? In den AGB kommen nur "wichtige Gründe" vor. Was sind denn wichtige Gründe?
Namentlich werden die nämlich nicht genannt.

Wenn Du zu Deiner Tochter sagst, um 22:00 hat sie auf der Matte zu stehen, sie kommt aber erst um 23:00, dann ist das die Nichteinhaltung einer Abmachung.

Wenn Du aber zu Deiner Tochter sagst, sie soll "rechtzeitig" auf der Matte stehen, dann hast Du keinen Ansatzpunkt, wenn ihr vorher nicht ausgemacht habt, was "rechtzeitig" bedeutet.

Du kannst ihr also keinen Vorwurf machen, wenn sie erst um 23:00 kommt. Denn es fehlt der Grund für die angebliche Nichteinhaltung.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
68Marcus69 schrieb:
Es gibt Millionen Garagen in Deutschland, es spielt keine Rolle wie viele Anbieter es gibt, das verändert nicht die Situation, dass du einen gültigen Vertrag hast der Ortsgebunden ist!
Der Provider hat ja in der neuen Wohnung auch keine Möglichkeit die Leistung zu liefern, daher könnte er auch Trilliarden Anschlüsse bedienen, die Zahl ist total schnuppe, er kann siese Wohnung nicht bedienen.

Nun, das spielt eben doch eine Rolle, da man sich als Kunde beim Vertragsabschluß schon irgendwo drauf verläßt, daß man den Anschluß zu einem neuen Wohnort mitnehmen kann. Es ist ja nich tnur der Anschluß. Es sind zB. auch E-Mail-Adressen, die man sich zugelegt hat, die aber dem Provider "gehören". (Ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie groß mein Schaden wäre, wenn ich mal keinen 1&1-Vertrag mehr bekäme!) Denn im Gegensatz zur Garage ist ein DSL-Anschluß-Vertrag eben NICHT zwingend ortsgebunden! Andernfalls würden die Provider ja keinen Umzugsservice anbieten. Und die Veträge dürften auch keine ortsunabhängig nutzbaren Bestandteile in ihre Anschlüsse einbeziehen (E-Mail-Adressen und Homepages zB.)

Und schließt man dann bei einem BUNDESWEIT anbietenden Provider eien Vertrag ab, und der kann trotzdem nicht liefern (nicht mal über einen Resale-Anschluß), dann ist das schon eine besondere Situation. Sich hier darauf zu berufen, daß der Vertrag ja nur für den alten Wohnort galt und gefälligst weiterzugelten habe, bis die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, ist bestenfalls weltfremd.

Witzigerweise entlassen einen ja Provider, die gar nicht bundesweit anbieten, eher aus einem Vertrag als solche, die dies tun, im Einzelfall (wie hier) aber eben doch nicht machen. Und zwar aus Gründen, die sich dem Einfluß (und der Vorab-Kenntnis!!) des Kunden absolut entziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
uNki schrieb:
ich möchte denjenigen kennenlernen, der 24 monate im voraus planen und alle etwaigen veränderungen der lebensumstände und einen damit einhergehenden umzug vorhersehen kann.

Übrigens ist an dieser Stelle das peinliche Vergleichsbeispiel mit der Garage als Getrolle entlarvt.
Es ist nicht das Anliegen die Garage/Internetanschluss an den neuen Wohnort zu versetzen, sondern den Vertrags mit 2 Jahren Zwangsbindung kündigen zu können.

Wenn der Anbieter der Garage/Internetanschlusses nun meint, an meinBem neuen Wohnort könne er mir aber auch eine Garage/Internetanschluss bereitstellen. DAnn bittesehr. Bleibt der Verteag eben bestehen.BIn sogar bereit eine angemessene Vergütung für die Ummeldung die entrichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Puzzler

Warum will er kündigen? Aus Spaß an der Freude? Weil er seine Leistung nicht bekommt, oder? Was ist in beiden Fällen die Leistung?

Nix verstehen, aber unbedingt mehr als peinlichst posten!

@Klassikfan

Ich habe mich auch immer darauf verlassen in Lotto zu gewinnen, wenn ich spiele........

Dein DSL-Anschluß ist Ortsgebunden - Da wo der Provider anbietet.
 
68Marcus69 schrieb:
@Klassikfan

Ich habe mich auch immer darauf verlassen in Lotto zu gewinnen, wenn ich spiele........
Was für ein Unsinn!

Dein DSL-Anschluß ist Ortsgebunden - Da wo der Provider anbietet.

In etwa genauso "ortsgebunden" wie ein Telefonanschluß, den man ja auch fast überall hin mitnehmen kann. Inzwischen sogar inklusive der Telefonnummer!
 
Ich musste vor kurzem umziehen da ich 2 auslandsPFLICHTsemester habe. Wie will mir Alice in Ecuador einen Zugang einrichten? Selbst wenn sie zu telefonica gehoeren und die hier mit anderen tochterfirmen am start sind - geht nicht.

Also mir hat diese Klausel genutzt und ich bin auch nur bei alice kunde gewesen weil sie mir das vorher zugesichert haben.

Und wer hier mit "vertrag ist vertrag" kommt: Was wenn es keine alternativen gibt? Die Kosten fuer den Provider das internet freizuschalten sind minimal. es gibt keine grossen fixkosten. Der Router waere mir egal, kauf ich mir selbst und bin flexibel beim vertrag. Aber das lassen die anbieter ja selten zu. 12 monate sind fast ueberall das minimum.

Aber ich finde es immer wieder lustig wie in deutschland die leute die firmen unterstuetzen die ihnen die rechte stutzen. Saegt ruig weiter an den aesten auf denen ihr sitzt. Das beste argument das ich hier las: "Wie warscheinlich ist das das euch passiert?". Jo... kuendigt alle die krankversicherung... wie warscheinlich ist es das ihr krebs bekommt... :freak:
 
Ich kann dir für Ecuador keine Provider nennen, die DSL-Verträge ohne Laufzeit anbieten, aber zurück in Deutschland wirst du z.B. bei 1und1 oder wieder bei Alice fündig, und auch die anderen Anbieter werden in irgendeiner Weise auf das Urteil reagieren.

Du bringst aber auch nicht die passendsten Argumente. Die meisten Jobs bedingen eine Krankenversicherung, was wohl für den heimischen Internetzugang noch nicht zutrifft.
 
Wischmopps schrieb:
Und wer hier mit "vertrag ist vertrag" kommt: Was wenn es keine alternativen gibt?
was hat das den provider zu interessieren? edit: erzähl das mal der bank, bei der du nen kredit hast. "ja sorry, kann net mehr zahlen, weil job gewechselt/verloren. kann ich aus dem kredit vertrag raus?" lol.

wenn du nen mietvertrag (z.b. für ein auto) eingehst, ohne eine klausel zur vorzeitigen beendigung des vertrages und du dir dann nen bein brichst, dann kannst du da auch nicht raus. was geht das den vermieter an?

mal ehrlich, kann doch net wahr sein, dass ihr glaubt, man kommt aus einem vertrag einfach so raus, nur weil man selbst plötzlich das vertragsobjekt nicht mehr nutzen kann (aus persönlichen gründen), ohne schuld des vertragsparnters (anbieter des objekts).

das ist doch absurd. stellt euch mal nicht so dämlich an. kann doch net wahr sein.
 
Bitte nicht NOCH mehr untaugliche Vergleiche, nur um das angeblich heilige "Vertrag ist Vertrag"-Prinzip gegen jede Vernunft zu verteidigen!
 
Klassikfan schrieb:
nur um das angeblich heilige "Vertrag ist Vertrag"-Prinzip gegen jede Vernunft zu verteidigen!

1. ist das kein angebliches prinzip
2. ist das vernünftig.

es gibt gesetzliche regelungen für vorzeitige vertragabbrüche unter besonderen umstönden. dies ist hier nicht der fall. wenn du beschließt umzuzihen ist das dein problem und nicht das des providers. es gibt für ihn ohne entsprechende abmachung keinen grund dich asu dem vertrag zu etnlassen. genausowenig wie sonst ÜBERALL auch!
 
Nein, deine Beispiele sind unsinnig.

Zum Beispiel kann ich einen Kreditvertrag bei der Bank jederzeit kündigen. Ich muß dann halt den Kredit ablösen. Was aber auf keinen Fall passieren wird ist, daß die Bank für die Folgezeit, in der sie gar keine Leistung mehr erbringt, Gebühren kassieren wird.

Im geschilderten Falle aber kann (bzw. will ) der Provider gar keine Leistung mehr liefern, aber dennoch für die nicht erbrachte Leistung Gebühren kassieren.

Die Sachverhalte haben absolut nichts gemein. Und ganz nebenbei: Die Liste im Grunde ungültiger Verträge, die in diesem Lande geschlossen werden, ist endlos. Das "heilige Prinzip", wonach die Vertragspartner auf jeden Fall an den Vertrag gebunden sind, gilt also keineswegs uneingeschränkt.

Oder was glaubst du, warum sich Juristen das Instrument der "Salvatorischen Klausel" ausgedacht haben?
 
Klassikfan schrieb:
Nein, deine Beispiele sind unsinnig.

Zum Beispiel kann ich einen Kreditvertrag bei der Bank jederzeit kündigen. Ich muß dann halt den Kredit ablösen. Was aber auf keinen Fall passieren wird ist, daß die Bank für die Folgezeit, in der sie gar keine Leistung mehr erbringt, Gebühren kassieren wird.
das ist falsch! du kannst aus einem kreditvertrag nicht einfach so raus. in der regel musst du nicht nur den kreditrahmen zurückzahlen, sondern auhc alle noch im rahmen des vertrages entstehenden zinsen, oder z.m. einen großteil, jeh nach VERTRAG.

sprich, du musst im grunde alles zahlen, was du auch zahlen würdest,w enn du den vertrag normal zu ende bringen würdest, sofern im vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde!

und im übrigen, genau wie bei der bank, kann man sich auhc beim provider rauskaufen.

Im geschilderten Falle aber kann (bzw. will ) der Provider gar keine Leistung mehr liefern, aber dennoch für die nicht erbrachte Leistung Gebühren kassieren.
der provider erbringt doch weiterhin seine leistung, bzw kann das. es sit doch der kunde der geht und die leistung nicht mehr in anspruch nehen will. das ist nicht verschulden des providers und damit auch keine vertragsverletzung seiner seits!
Die Sachverhalte haben absolut nichts gemein.
oh doch, siehe oben.
Und ganz nebenbei: Die Liste im Grunde ungültiger Verträge, die in diesem Lande geschlossen werden, ist endlos. Das "heilige Prinzip", wonach die Vertragspartner auf jeden Fall an den Vertrag gebunden sind, gilt also keineswegs uneingeschränkt.
das man verträge mit rechtswiedrigen klauseln ungültig machen kann ist ein anderes thema und das ist auch nicht mit "vertrag ist vertrag" gemeint. ich denke soviel verstand sollte schon da sein, dass man das richtig versteht, oder?
Oder was glaubst du, warum sich Juristen das Instrument der "Salvatorischen Klausel" ausgedacht haben?

ich wiederhole, das hat mit dem thema hier NICHTS zu tun!

es ist nicht verschulden des providers, sondern des kunden.
 
Die Salvatorische Klausel beinhaltet weit mehr als eine Absicherung gegen Rechtsbrüche...
 
alter schwede klassikfan, hier geht es nicht um die salvatorische klausel!

fakt ist, dass nicht der provider verantwortlich ist, dass du seinen service nciht mehr nutzen kannst. und solang das nicht anders vertraglich geregelt ist ist das damit allein dein problem als kunde und bist nach wie vor an dem vertrag gebunden, auch wenn du umziehst oder dein pc explodiert.

p.s.
und im übrigen nein, sie beinhalten nicht weit mehr. um genua zu sein regelt sie nur eines: das der restlcihe vertrag so weit wie möglich unberührt bleibt, wenn ein teil seine rechtsgültigkeit verliert (dies beinhaltet auch den fall, dass der vertrag nicht alle fälle abdeckt und ihn damit in frage stellt).
Als Salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die Salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.
(auszug aus wikipedia)
in wie weit sie jeden der punkte erfüllt hängt von der genauen formulierung der klasuel ab, denn die ist nicht in jedem vertrag gleich!
 
Eben! "Undurchführbar", das trifft es in diesem Falle. Der Provider kann, obwohl er mit bundesweiter Verfügbarkeit, Umzugservice etc. wirbt, seinen Teil des Vertrages nach dem Umzug nicht mehr erfüllen.

Mit einer Salvatorischen Klausel könnte sich also der Provider dagegen absichern, daß der Vertrag ungültig wird, wenn er nicht mehr liefern kann. Hier hat ihm aber der Bundesrechnungshof die Arbeit abgenommen, in einem Urteil, das einfach weltfremd ist.

In Zeiten, da ein schneller Internetanschluß als Grundrecht diskutiert wird, Behörden anfangen, ihren Kundenkontakt ins Netz zu verlagern, Information, Kommunikation, Arbeit und Bildung immer mehr über das Netz erfolgen, hätte es dem BGH gut zu Gesicht gestanden, ein ZEITgemäßes Urteil zu fällen. Recht ist ja schließlich wandelbar. Es muß dem Menschen dienen und nicht umgekehrt.
 
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