Bundesregierung legt Entwurf für Leistungsschutzrecht vor
Na, wieder mal ganz großes Fußball der Lobby zur WM in der Bundesregierung.
Man hätte da lieber "den Ball" mal nen bissel/bedeutend "flach halten" sollen [
siehe FrankfurterAllgemeineZeitung] oder
[arte] [od.
wissenswerte.at , statt so nen Steilpaß vorzulegen! [allgem.Sprachgebrauch/Redewendung jetzt auch geschützt?
Wer war zu erst da, das Ei oder die Henne?]
Das ist eindeutig nen Abseits!
Was sagen die Lienen-/der Schieds
richter dazu?
Es ist halt schlecht, wenn man auf mehr als nur einem Gehaltskonto steht.
Das wird, schätze ich mal, noch (wie bereits erwähnt) neben Unsicherheit, jede Menge Ärgernisse und "böses Blut" nach sich ziehen.
PS
@drago-museweni, jo, da simme ich dir zu,
die Artikel in den tosenden Weiten des Internets unauffindbar verschollen, wie nen Käpten ohne Karte u. Kompaß auf den blauen Wellen der Ozeane.
Mit Bezug auf das genannte BGH-Urteil könnte die Auslegung soweit gehen, dass bereits kleinste Textbestandteile und einzelne Wörter von dem Leistungsschutz umfasst sind, befürchtet der Anwalt Robert Stadler.
Na, da lass ich mir noch schnell nen paar einfache "Redewendungen" oder so ähnlich für'n Sprachgebrauch
(der ist ja [zum Leidwesen] noch nicht geschütz, oder?)
einfallen, die melde ich irgend wo (WO?) als geschütztes (Gedanken-)Gut an u. dann lass ich jeden abmahnen, wer dies in Schriftform verwendet!
"
...und die Umsätze der Medienhäuser brechen noch weiter ein."
Dies ursächlich, "
so steht geschrieben" es dann (selbst Jesus sicherte sich also [allein schon bei seinen Aussagen] [in weiser Vorhersehung] juristisch schon im Vorfeld ab
), weil widerrechlich gegen das Leistungsschutzrech vertoßen wird.
Äh, Nachtrag (
Dank dem Hinweis vom Forenuser
Traube)
:
die als Zitate gekennzeichneten Texteinrahmungen entstammen dem hiesigem Artikel auf CB, dessen Verfasser "
Andy"
So, denke mal, habe alles ursprüngliche rechlich einigermaßen korrekt quer und seitlich verwiesen (oder verweist [als Alleinstellungsmerkmal?])?