Dienstwagenprivileg

Wie üblich kommen jetzt die "Beispielrechnungen", die den Dienstwagen unattraktiv erscheinen lassen sollen.
Hör einfach auf. Das lohnt sich mit 1% und bei 0,5 und 0,25% brauchen wir gar nicht diskutieren.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dienstwagen-vorteile-steuer-gutverdiener-agora-1.5437789

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/dienstwagen-versteuern-tipps-und-tricks/

Natürlich hätte man auf den ersten Blick erst einmal mehr Netto stehen, wenn man statt des Autos eine Gehaltserhöhung bekommt.

Du musst mit einem Dienstwagen aber kein Auto anschaffen bzw. einen Leasing Vertrag abschließen. Der Wertverlust interessiert dich dann auch nicht, genauso wie die laufenden Kosten.
Ich sage es ja gerne, viele Leute würden sich ihren Dienstwagen nicht neu von ihrem Netto anschaffen, da weniger attraktiv.
 
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Thane schrieb:
Sehr passender Artikel, danke dafür.
Generell hätte ich nicht erwartet, dass hier so wehement versucht wird, den in diesem im Link genannten und eigentlich auch bekannten Tatsachen zu widersprechen.


Was ich nicht ganz verstehe aus dem verlinkten Artikel:
63 Prozent aller neuen Pkw wurden im vergangenen Jahr gewerblich zugelassen. Davon wiederum die Hälfte landete im gewerblichen Flottenbetrieb, vulgo: als Dienstwagen zumeist.
Was passiert dann mit den anderen Hälfte der gewerblich zugelassenen Fahrzeuge?
Oder ist hier gemient dass die Hälfte reine Firmenfahrzeuge sind und die Hälfte davon mit Privatnutzung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab ja diesen Monat auf den Dienstwagen verzichtet und bekomme 650€ dafür.

Gekauft wurde ein 15k€ gebraucht Wagen. Ich gehe davon aus, dass ich Geld spare. Gefahren bin ich ein 55k€ Wagen
 
P4ge schrieb:
Wer also behauptet durch einen PKW spart man Abgaben ist im besten Fall uninformiert und im schlimmsten Fall ein Lügner.

Wieso betrachten wir nur den AN? Natürlich betrachten wir auch den AG - denn dieser spart in der Regel mehr als der AN, würde der AG draufzahlen oder es ihm egal sein, gäbe es quasi keine Dienstwagen mit 1% Regelung.

Du musst den Vorteil, welchen der AN durch den Dienstwagen mit privat Nutzung hat, auf den Lohn umrechnen und schon wirst du merken, dass beim Dienstwagen Fall weniger Steuern anfallen, vor allem für den AG. Sprich, ohne Dienstwagen im Vertrag wäre ein höherer Bruttolohn angedacht.
 
hallo7 schrieb:
Wieso betrachten wir nur den AN? Natürlich betrachten wir auch den AG
Schauen wir uns den AG an. Er muss den PKW beziehen (ob Kauf, Leasing oder Finanzierung ist egal). Dadurch entstehen ihm monatliche Kosten. Die gleichen Kosten hätte er auch, wenn es statt des Autos eine Lohnerhöhung gibt.
Das Kosten rauf / Gewinn runter, Steuern runter - Argument ist demnach hinfällig.
Evtl. könnte man als Argument anführen den PKW mit Werbung zu bekleben. Zumindest könnte man sein Ansehen als Unternehmen unterstreichen ("seht her, ich gebe meinen Mitarbeitern sogar Autos").

Warum also betrachte ich die AG Seite nicht? Weil es schlicht nichts zu sehen gibt.
hallo7 schrieb:
denn dieser spart in der Regel mehr als der AN, würde der AG draufzahlen oder es ihm egal sein, gäbe es quasi keine Dienstwagen mit 1% Regelung.
An welchem Punkt spart der AG? Das er sich die Vorsteuer wieder holt? Da wir auf AG-Seite immer alles Netto betrachten müssen ist dieser Punkt egal.
PKW´s die von AN genutzt werden haben sogar ein gewisses Risiko. Denn bei freier privaten Nutzung und 100% Kosten übernahme können die betrieblichen Kosten Dimensionen annehmen, die darin enden, dass weniger Autos verteilt werden. Denn einfach nur Kosten zu produzieren ist auch nicht immer clever.
hallo7 schrieb:
Du musst den Vorteil, welchen der AN durch den Dienstwagen mit privat Nutzung hat, auf den Lohn umrechnen und schon wirst du merken, dass beim Dienstwagen Fall weniger Steuern anfallen, vor allem für den AG
Wo? Wo soll dort Steuern gespart werden. Weil ich Kosten produziere? Bei einer Lohnerhöhung um den gleichen Wert würden wir die gleichen gesamtbetrieblichen Kosten entwickeln. Ein PKW ist nur eine andere Form der Bezahlung. Du könntest auch Essensgutschein (Supermarkt) auf die Abrechnung packen. Kostentechnisch kein Unterschied.
HIER wäre aber der Vorteil des AN gewaltig.

hallo7 schrieb:
Sprich, ohne Dienstwagen im Vertrag wäre ein höherer Bruttolohn angedacht.
Das ist ein nicht kausaler Zusammenhang. Nur weil das Bruttogehalt steigt, steigt doch nicht die Wahrscheinlichkeit einen PKW vom AG zu bekommen.
Die entsprechende AN-Stelle gibt an ob ein Dienstwagen hier Teil des Lohnes werden kann.

Wer würde deiner Meinung nach eher einen Firmenwagen bekommen.
AN A bei einer Versicherung im Innendienst

oder

AN B bei einer Versicherung im Außendienst?

Beide verdienen gleich, beide bekommen die gleiche Lohnerhöhung. Warum sollte der Innendienstler ein PKW bekommen?
Ergänzung ()

h00bi schrieb:
Was passiert dann mit den anderen Hälfte der gewerblich zugelassenen Fahrzeuge?
Oder ist hier gemient dass die Hälfte reine Firmenfahrzeuge sind und die Hälfte davon mit Privatnutzung?
Die Hälfte aller gewerblich zugelassenen PKW´s landen in Flottennutzung.
Der Rest ist Einzelfallabhägig. Manche sind 100% betrieblich manche nur 51/49.
 
Also widersprichst du dieser Studie (die ich schon gepostet hatte)? https://foes.de/pdf/2011_Firmenwagenbesteuerung_lang.pdf

Das Argument ist und bleibt, dass ein Dienstwagen mit 1% Regelung eine Möglichkeit ist den Bruttolohn zu senken weil man dem AN einen "günstigen" (je nach Anforderung und Wünschen) Wagen bereitstellen kann. Ohne den Wagen, würde der AN mehr Lohn verlangen.
Um damit einen gleichwertigen Wagen privat kaufen und betreiben zu können, müsste die Lohnerhöhung recht hoch sein und das würde dem AG mehr Kosten verursachen.

Als Innendienstler wäre der PKW vorteilhafter, vor allem wenn man nah beim AG wohnt. Wieso bekommen beide die gleiche Lohnerhöhung? Ich könnte dem Innendienstler ein Auto bieten, statt einer Lohnerhöhung und AG und AN würden besser aussteigen damit (sofern ein Auto gewünscht wird). Nur der Staat steigt schlechter aus.
Das ist gelebte Praxis in vielen Betrieben. Mehr Lohn geht nicht, aber ich könnte einen Firmenwagen anbieten etc.
 
P4ge schrieb:
Schauen wir uns den AG an. Er muss den PKW beziehen (ob Kauf, Leasing oder Finanzierung ist egal). Dadurch entstehen ihm monatliche Kosten. Die gleichen Kosten hätte er auch, wenn es statt des Autos eine Lohnerhöhung gibt.
Das Kosten rauf / Gewinn runter, Steuern runter - Argument ist demnach hinfällig.

Das ist ja schon im ersten Satz falsch.
1. Muss die Lohnerhöhung nicht gleich den PKW Kosten sein. Die gewerblichen Leasingkonditionen sind sehr gut.
2. Muss man noch Sozialabgaben auf das Gehalt zahlen.
3. Die Lohnerhöhung ist dauerhaft, der PKW nicht. Lohnsenkungen gibt es praktisch nie.

Wenn ich also einen AN mit einem Dienstwagen abspeisen kann statt 10% mehr Gehalt, dann ist das wirtschaftlich sehr attraktiv für den AG. Dann zahl ich halt 350 € Leasingrate und freue mich.
 
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uincom schrieb:
Wenn ich also einen AN mit einem Dienstwagen abspeisen kann statt 10% mehr Gehalt, dann ist das wirtschaftlich sehr attraktiv für den AG. Dann zahl ich halt 350 € Leasingrate und freue mich.
Sehe ich auch so. Und als Beispiel habe ich einen guten Freund von mir, der in Hamburg wohnt und sich einen Dienstwagen hat aufschwatzen lassen. Privat braucht er ihn quasi nicht und das Ding ist mehr Klotz am Bein als Unterstützung - alleine schon die tägliche Suche eines Parkplatzes in Wohnungsnähe.

Warum er den Wagen dennoch hat? Kundentermine. Also fährt er jetzt mit "seinem" Wagen, den er versteuert, zu den Kundenterminen - vorher hatte er ein Poolfahrzeug und hat dafür genau nichts bezahlt (außer die Zeit/Kosten für die 5km Anreise zur Firma).

Also hat er jetzt ein Auto was er privat nicht braucht, auf vielleicht 200km monatlich Privatfahrten kommt und für die dienstlichen Fahrten jetzt auch noch steuerlich schlechter gestellt ist also vorher.
 
P4ge schrieb:
Schauen wir uns den AG an. Er muss den PKW beziehen (ob Kauf, Leasing oder Finanzierung ist egal). Dadurch entstehen ihm monatliche Kosten. Die gleichen Kosten hätte er auch, wenn es statt des Autos eine Lohnerhöhung gibt.
Das Kosten rauf / Gewinn runter, Steuern runter - Argument ist demnach hinfällig.
Um das kostenneutral zu betrachten müsste der AG diese Kosten auf die AG-Belastung umrechnen nicht aufs brutto. Dadurch gehen von der Lohnerhöhung weitere 15-20% flöten, was die Lohnerhöhung wieder unattraktiv macht.

Ich würde jetzt mal behaupten: Damit bei fishraven 650€ netto mehr rauskommen, steigt die AG-Belastung um ca. 1400€. Diese 1400€ werden jetzt versteuert und SV abgeführt. Zudem erhöht es die Steuerprogression, was die 1% Regelung übrigens nicht macht (warum nicht? Weil es priviliegiert wird).
Das entspricht dem geldwerten Vorteil eines 70.000€ Autos mit 35 Entfernungskilometern oder einem 110.000€ Auto mit 10 Entfernungskilometern.
@fishraven: Kannst/willst/darst du dich zum Fahrzeugwert und Kilometer äußern?

Für alle privaten KFZ-Ausgaben mit Ausnahme der KFZ Steuer, die der AN von seinem (höheren) Netto bezahlt, fallen nochmal Steuern an.

uincom schrieb:
Dann zahl ich halt 350 € Leasingrate und freue mich.
Das ist ja bei weitem nicht der einzige Kostenfaktor. Bitte nicht unsachlich werden.
 
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h00bi schrieb:
Kannst/willst/darst du dich zum Fahrzeugwert und Kilometer äußern?
FW ist wie beschrieben 55k gewesen. KM ~50 aber die hab ich als Einzelfahrten versteuert da nur 1* im Monat.

Ich bin im Höchstsatz, aber um den Effekt auf der Lohnabrechnung zu sehen warte ich mal bis Ende des Monats.
 
h00bi schrieb:
Was passiert dann mit den anderen Hälfte der gewerblich zugelassenen Fahrzeuge?
Ich habe im März einen neuen PKW gekauft und der Händler verkauft alle Fahrzeuge mit sechs Monaten Zulassung auf das eigene Gewerbe.
 
Piktogramm schrieb:
Bei 40k Brutto p.a. liegt man bereits über dem Medianeinkommen in Deutschland. Die "Neiddiskussion" ist ja gerade der Punkt, dass alle mit tendenziell Medianeinkommen und drunter das Dienstwagenprivileg querfinanzieren, Personen deutlich über dem Medianeinkommen dafür aber die größten Gewinner dieser Regelung sind.

Auch wenn ich etwas spät zur Party komme:

Wir zahlen auch einfach viel mehr Steuern. Ein erheblicher Teil der Steuerlast kommt halt nicht von Sozialhilfeempfängern und Mindestlohnverdienern, sondern von Besserverdienern.
 
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hallo7 schrieb:
Also widersprichst du dieser Studie (die ich schon gepostet hatte)? https://foes.de/pdf/2011_Firmenwagenbesteuerung_lang.pdf
Zunächst ich lese mir keine 250 Seiten durch, sorry. Mein Wissen beziehe ich diesem Fall aus der Praxis.#
Vielleicht kommt es nicht so rüber wie ihr das gerne hören möchtet, deshalb vielleicht etwas anders ausgedrückt nochmal:
Es ist egal ob 400€ Brutto oder 400€ PKW (1%) dieser Part ist komplett gleich . Wer hier behauptet das PKW´s Steuer und SV frei sind, bzw. ermäßigt besteuert werden soll mir einen Beweis liefern.

Auf der AG ist es genauso. Die Kosten entstehen in beiden Fällen genau gleich.
Ihr habt in sofern Recht, dass es ein Gedankenkonstrukt gibt mit "wenn der AN dieses Auto mit 1% nicht bezieht müsste er ein höheres Brutto bekommen und den gleichen PKW privat zu beziehen".
Aber das ist ein Konjuktiv der dem AG vollkommen egal ist. Denn in diesen Fällen wird auf das Nettogehalt geschaut und nicht auf das Brutto. Und hier können erhebliche Unterschiede liegen.
Wie oft höre wir hier schon, "XY hat sich einen teuren Dienstwagen aufschatzen lassen". Gleichzeitig würden diese Personen aber den gleichen Wert als Brutto niemals in das gleiche (gleich teure) private Auto stecken.
Ihr geht komischerweise hier aber von dieser Tatsache aus.

hallo7 schrieb:
Das Argument ist und bleibt, dass ein Dienstwagen mit 1% Regelung eine Möglichkeit ist den Bruttolohn zu senken weil man dem AN einen "günstigen" (je nach Anforderung und Wünschen) Wagen bereitstellen kann. Ohne den Wagen, würde der AN mehr Lohn verlangen.
Um damit einen gleichwertigen Wagen privat kaufen und betreiben zu können, müsste die Lohnerhöhung recht hoch sein und das würde dem AG mehr Kosten verursachen.
Wo wird denn der Bruttolohn gesenkt? Wenn du 3500€ Brutto bekommst, wird bei euch dann irgendwann gesagt, es gibt nur noch 3000,,-€ dafür aber ein 500,-€ Kfz oben drauf? Wenn dem so ist, sorry das habe ich NOCH nie so gesehen. Bei mir kommen erst die 3500 und DAZU oben drauf ein PKW (statt Lohnerhöhung).
Was die Lohnerhöhung angeht muss ich dir widersprechen. AN fordern XY Lohnerhöhung. Wenn es nach Gewerkschaft geht sind es 5-10% (je nach Branche). Das sind aber Bruttolohnerhöhungen.
Der AN interessiert sich aber eher für netto. Weil die unterschiede zu hoch sind. Deine 8% mehr im Brutto könnten unten nur noch 4% sein oder 6%. Sie können 100€ausmachen oder 500€ ausmachen.

Wenn ich also dem AN sagen "Ich kann dir netto 100,-€ mehr geben oder ein Auto", ist dantürlich der Gedankengang zum Auto hin. Warum auch nicht. Da wird aber idR nicht wirklich nachgedacht, wie wir hier schon mehrfach gelesen haben. Als AG interessieren mich die Gegebenheiten des AN nur rudimentär.
hallo7 schrieb:
Als Innendienstler wäre der PKW vorteilhafter, vor allem wenn man nah beim AG wohnt. Wieso bekommen beide die gleiche Lohnerhöhung? Ich könnte dem Innendienstler ein Auto bieten, statt einer Lohnerhöhung und AG und AN würden besser aussteigen damit (sofern ein Auto gewünscht wird). Nur der Staat steigt schlechter aus.
Das ist gelebte Praxis in vielen Betrieben. Mehr Lohn geht nicht, aber ich könnte einen Firmenwagen anbieten etc.
Als AN wäre es nur deshalb vorteilhaft weil die 0,03% nicht wirklich durchschlagen als AG müsste ich doch schauen warum sollte ich dieser Person einen Wagen geben. Beim Ausdienst kann ich dem AN sagen hier hast du die Wahl Poolfahrzeug (was die gleichen kostenverursacht) oder "du kannst dir für deine Familie/dich ein mehr individuellen PKW hinstellen". Die Lohnerhöhung ist hier gefühlt atraktiver. In total Zahlen aber gleich.
Ja es ist gelebte Praxis das vermehrt statt Lohnerhöhungen dann ein PKW genommen wird. Das endet aber auch darin, dass spätestens bei der Jahresbilanz (1.) gesehen wird "oh wo kommen denn die ganzen Kosten her" oder bei der nächsten Lohnerhöhungsrunde (2.) "oh der bekommt ja schon ein Auto, was machen wir denn da?".
2. führt dazu das die Wagen teurer werden obwohl der nutzen dazu in keinsterweise steigt. Gleichzeitig wird auch nicht hinterfragt ob der AN den teureren Wagen privat so auch kaufen würde. Es wird aber unterstellt das WENN er ihn kaufen WÜRDE, er somit mehr Lohn bekommen MÜSSTE. Diese kausale Kette ist aber nicht logisch.
uincom schrieb:
Das ist ja schon im ersten Satz falsch.
1. Muss die Lohnerhöhung nicht gleich den PKW Kosten sein. Die gewerblichen Leasingkonditionen sind sehr gut.
2. Muss man noch Sozialabgaben auf das Gehalt zahlen.
3. Die Lohnerhöhung ist dauerhaft, der PKW nicht. Lohnsenkungen gibt es praktisch nie.
Ich weiß schon warum ich dich auf der Ignore Liste habe.
zu. 1. Lohnerhöhung Brutto = 1% . Nur so kann man den Vergleich ziehen. Die Leasingrate selbst ist irrelevant, weil wir/ich in diesem Fall zunächst nur den AN betrachtet habe.
zu. 2. Mann muss auch SV Beträge auf das 1% zahlen.
zu. 3. Wenn ich dem AN den PKW wegnehme, akzeptiert der das? Kommt da keine "das war doch meine letzte Lohnerhöhung"? Komisch einerseits sind die AN geierig darauf mehr zu bekommen und wenn was weggenommen wird, wird es akzeptiert.

h00bi schrieb:
Zudem erhöht es die Steuerprogression, was die 1% Regelung übrigens nicht macht (warum nicht? Weil es priviliegiert wird).
? Du behauptest also weiterhin das 1% ist Steuerfrei? Wenn dem so ist, bin ich raus.Steuer? Dann würdest du ja diesem ganzen widersprechen.
 
Du hast die Kosten für den AG für den Dienstwagen angesprochen. Die 1% haben damit überhaupt nichts zu tun. Wieso diskutierst du hier, wenn du nicht einmal die 1% Regel verstehst?
 
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h00bi schrieb:
[...] die Versteuerung dieses geldwerten Vorteils für die Entfernungskilometer darfst du dann mit der selben Summe als Werbungskosten wieder von deiner Einkommenssteuer absetzen [...]
Das ist doch wohl aber vollkommen folgerichtig.
Ich habe in beiden Fällen (Werbungskosten für Entfernung und Privatnutzung eines Geschäftswagens) eine pauschale Steuerregelung.

Wenn jetzt noch die Höhe der beiden Regelungen identisch wäre (monatilich 0,03% des Listenpreises vs. 0,30€; sowie Anzahl der Tage), dann würden sich die beiden Positionen ja schlicht ausgleichen.

Sprich, ich habe 40km Entfernung zum Arbeitsplatz. Ich habe einen (sehr sehr günstigen) Geschäftswagen (mit 18400€ Bruttolistenpreis). Für den Geschäftswagen versteuere ich (zusätzlich zu dem einen Prozent) einen geldwerten Vorteil i.H.v. 12*40km*0,03%/km*18400€ = 2650€ pro Jahr.
Jetzt kann ich über die Entfernungspauschale wieder Werbungskosten in der selben Höhe (220 Tage*40km*0,30€/km=2640€ pro Jahr) absetzen, so dass ich damit unterm Strich auf null rauskomme (was den Arbeitsweg angeht.)

Absolut unverständlich ist für mich, weshalb man trotz einem gestellten Fahrzeug weiterhin die Pendlerpauschale als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen darf.
Wäre das also nicht der Fall, dürfte man auch keinen geldwerten Vorteil für die Arbeitsstrecke ansetzen.
 
P4ge schrieb:
Zunächst ich lese mir keine 250 Seiten durch, sorry. Mein Wissen beziehe ich diesem Fall aus der Praxis.#

Die Artikel in dem Beitrag sind dir vielleicht kurz genug?

Du hängst dich nur auf den AN Anteil des 1% auf und vergleichst nur diesen Wert. Klar kommt da kein Unterschied raus. Das der Wagen in der Realität mehr Wert ist und auf diesen Mehrwert keine Steuern gezahlt werden wird ignoriert.
Auch scheintst du die Dienstgeberbeiträge die zzgl. zum Brutto aus AN Sicht abzuführen sind, zu ignorieren. Der Geldwerte Vorteil senkt nämlich diese Beiträge für den AG.

Auch glaubst du, dass nur Arbeitnehmer ein Auto angeboten wird, die dieses auch beruflich benötigen. Dem ist aber nicht so. Ein Dienstwagen wird vielen angeboten anstatt eines höheren Lohnes. Für gewisse Unternehmensgrößen ist es einfach viel billiger einen Dienstwagen anzubieten, statt mehr Lohn. Diese Wagen werden beruflich oft gar nicht benötigt. Es gibt sogar Dienstwagen für Mitarbeiter die 100% im Home Office sind und keine Kundenbesuche haben. Das sind einfach Benefits und sie kommen dem Unternehmen im Verhältnis günstiger als eine Lohnerhöhung. Das gleiche gilt für Firmenhandys, Tablets, etc.
 
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simpsonsfan schrieb:
Sprich, ich habe 40km Entfernung zum Arbeitsplatz. Ich habe einen (sehr sehr günstigen) Geschäftswagen (mit 18400€ Bruttolistenpreis). Für den Geschäftswagen versteuere ich (zusätzlich zu dem einen Prozent) einen geldwerten Vorteil i.H.v. 12*40km*0,03%/km*18400€ = 2650€ pro Jahr.
Jetzt kann ich über die Entfernungspauschale wieder Werbungskosten in der selben Höhe (220 Tage*40km*0,30€/km=2640€ pro Jahr) absetzen, so dass ich damit unterm Strich auf null rauskomme (was den Arbeitsweg angeht.)
Das ist sachlich korrekt, aber vollkommen ungerechtfertigt.
Du hast KEINE Kosten für deinen Arbeitsweg. Du versteuerst nur den geldwerten Vorteil.
Und diesen Vorteil darfst du bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Wenn der Arbeitgeber dir einen Fahrkostenzuschuss bezahlen würde (213€/Monat bzw. 2560€/Jahr), dann muss dieser mit 15% pauschal vom AG versteuert werden und du musst sämtliche Ausgaben für deinen PKW nochmal mit 19% USt. versteuern UND wenn du Fahrkostenzuschuss erhältst, darfst du die Pendlerpauschale NICHT bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Eine Fahrkostenhilfe die man auch Mittel- und Geringverdienern anbieten kann ist also für den AN nicht absetzbar und wird für den AG stärker besteuert als das Bereitstellen eines KFZ an einen Gutverdiener. Das ist doch absurd.

P4ge schrieb:
Du behauptest also weiterhin das 1% ist Steuerfrei?
Nein das behaupte ich nicht. Ich habe gesagt dass es sich entgegen einer Lohnerhöhung nicht auf die Steuerprogression auswirkt.

hallo7 schrieb:
Du hängst dich nur auf den AN Anteil des 1% auf und vergleichst nur diesen Wert.
Ansich ist seine Aussage schon richtig.
Es macht für den AG keinen Unterschied ob er für 1000€ pro Monat ein Auto für den AN unterhält oder ob er dem AN das Gehalt um das AG-Belastungs-Äquivalent von 1000€ erhöht.
Beides mal werden diese 1000€ pro Monat vom AG als Kosten deklariert und damit nicht als Gewinn versteuert.

Was er jedoch nicht versteht ist, dass in der Gesamtrechnung bei der Gehaltsanpassung höhere Steuer- und SV-Beträge entstehen. Und genau diese werden versucht mit dem Auto zu vermeiden.


P4ge schrieb:
Zunächst ich lese mir keine 250 Seiten durch, sorry.
Dann lies dir zumindest mal diesen Auszug durch:
Demnach wird der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers nach der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG beschriebenen Listenpreismethode bewertet. Die dortige Beschränkung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, ist bei der Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG jedoch ohne Bedeutung, weil ein durch den Betrieb zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug immer als Betriebsvermögen gilt, auch wenn es zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird.95 Das war dem Gesetzgeber bei Schaffung der 50-%-Schwelle in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG durchaus bewusst, wurde von ihm aber offenbar nicht als problematisch angesehen.96

Ein Fahrzeug muss also mind. 50% dienstlich genutzt werden um als Betriebsvermögen zu zählen, außer man verwendet ein extra dafür geschaffenes Privileg (Schlupfloch) namens Arbeitnehmerüberlassung. Dann darf man auch 100% Privat genutzte Fahrzeuge zum Betriebsvermögen zählen und entsprechend abrechnen.

P4ge schrieb:
Wo wird denn der Bruttolohn gesenkt?
Eine Lohnsenkung ist in Deutschland nicht zulässig, wenn im gleichen Zug andere Bezüge oder Sachbezüge erfolgen. Das wäre nämlich Steuerhinterziehung bzw. Steuervermeidung.
Ich hatte dieses Thema erst kürzlich mit unserer Personalabteilung.



Das üble ist, dass die Privatnutzung teilweise kaum vertretbare Züge annimmt, dadurch befeuert dass es einfach lukrativ ist eine Flatrate auszunutzen:
Esa werden hunderte von Kilometern gefahren um einen Kleinanzeigen-Artikel irgendwo abzuholen, der 30€ günstiger ist als Neuware im örtlichen Ikea, weil die Fahrt ja außer Zeit nichts kostet.
Oder - mein Favorit: Mitarbeiter sagt er kann an Termin xy nicht zum Kunden weil seine Frau seinen Dienstwagen für private Dinge braucht. Immerhin "bezahlt" er ja für die Privatnutzung.



Ich habe allerdings auch einen Kumpel, der die Privatnutzung ablehnt.
Er fährt jeden morgen privat in die Firma und steigt dort in seinen dauerhaft zugeteilten Firmenwagen um.
Er hat berufsbedingt immer viel Material und Werkzeug im Auto. Die Privatnutzung wäre ihm dadurch zu stark eingeschränkt bzw. das aus- und einladen ist ihm zu umständlich.
 
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hallo7 schrieb:
Du hängst dich nur auf den AN Anteil des 1% auf und vergleichst nur diesen Wert. Klar kommt da kein Unterschied raus. Das der Wagen in der Realität mehr Wert ist und auf diesen Mehrwert keine Steuern gezahlt werden wird ignoriert.
Ok zumindest das habt ihr wohl verstanden (erster Teil des Satzes).
Das entscheidende kommt aber von dir im 2. Teil.
Mehrwert.
Dieser Mehrwert ist rein subjektiv.

Wir müssen folgendes trennen:
1.Arbeitnehmer bekommt eine Lohnerhöhung (wie ist vollkommen egal)
2.Arbeitgeber zahlt eine Lohnerhöhung (wie vollkommen egal)
3.Der Betrieb (egal ob Körperschaft oder Privat) hat erhöhte kosten.

Bei 1. sind wir durch, außer hoobi der versteht es wohl immer noch nicht. Ob der AN 800,-€ für 1% PKW bekommt oder 800,-€ Bruttolohnerhöhung. An diesem Punkt ist beides gleich.
Ja im Netto besteht ein unterschied, da komme ich aber später noch einmal drauf.

Bei 2. ist es dem AG egal ob er 800,- € für den PKW draufhaut oder 800,- € bruttolohn.
Der unterschied ist wie bei 1.

Bei 3. liegt die Krux. Warum sich alle hier so aufregen ist das gefälle zwischen "günstigem" Einkauf des PKW´s und der Abrechnung später.
"Der AN könnte sich das Auto vom Netto nicht leisten" oder "er würde sich SO ein KFZ niemals holen". Das sind Neid Agrumente.
Warum werden solche PKW´s genommen? Weil sie stärker rabattiert werden und weil Firmen gezielt angesprochen werden sollen.

Bei der 0,25% Regelung ist ja nicht der Hype bei den Firmen deswegen ausgebrochen weil die Firmen mehr Geld sparen, sondern weil die AN doppelt Profitieren. Günstiger kommt man nicht an ein E-Auto.
hallo7 schrieb:
Auch glaubst du, dass nur Arbeitnehmer ein Auto angeboten wird, die dieses auch beruflich benötigen. Dem ist aber nicht so.
Ne das glaube ich nicht, nur ist es halt unlogisch jemanden des es nicht braucht es anzubieten. Wie ich schon gesagt habe ist es dem Unternehmen recht egal wo die Kosten entstehen. Ob im Personalbereich oder im Kfz Bereich. Auch wird idR der Langzeitkostenfaktor gerne verdrängt. Denn wenn wie in euren Beispielen die Kfz ständig privat genutzt werden und der Unternehmer muss das bezahlen, wird auch er sich irgendwann fragen ob das unendlich so weitergemacht werden kann.
hallo7 schrieb:
Das sind einfach Benefits und sie kommen dem Unternehmen im Verhältnis günstiger als eine Lohnerhöhung. Das gleiche gilt für Firmenhandys, Tablets, etc.
Und diese Benefits sind ein Problem von Pauschalversteuerungen? Liegt es nicht viel eher darin, dass diese Benefits AN gewärt werden die sowieso schon ein hohes Gehalt haben?
Denn das Werkzeug 1% steht nich erst AN ab 3000,- Brutto zur Verfügung. Die Frage müsste also lauten warum bekommt nicht jeder einen PKW wenn es denn so lukrativ für die Firmen ist?
hallo7 schrieb:
Die Artikel in dem Beitrag sind dir vielleicht kurz genug?
Komisch seine einleitenden Worte sind: "

Natürlich hätte man auf den ersten Blick erst einmal mehr Netto stehen, wenn man statt des Autos eine Gehaltserhöhung bekommt." Seltsam, habe ich was anderes behauptet?
"Du musst mit einem Dienstwagen aber kein Auto anschaffen bzw. einen Leasing Vertrag abschließen." DAS ist aber Kausalkette die nicht greift, da beide Parteien (AG und AN) nicht auf die gleiche Preisbasis zurückgreifen. Würden wir nur nach Bruttolistenpreis PKW´s kaufen können, dann würde es viel deutlicher werden. Nur darin liegt der vermeintliche Vorteil für den AG.
h00bi schrieb:
Du hast KEINE Kosten für deinen Arbeitsweg. Du versteuerst nur den geldwerten Vorteil.
Und diesen Vorteil darfst du bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Das ist was? Ich würde sagen Neid.
Außerdem sieht man hier das daran nicht die 1% Methode einen Fehler hat sondern die Werbungskosten. Fahrtkosten dürften nur abzugsfähig sein, wenn jemanden auch wirklich Kosten entstehen.
h00bi schrieb:
Es macht für den AG keinen Unterschied ob er für 1000€ pro Monat ein Auto für den AN unterhält oder ob er dem AN das Gehalt um das AG-Belastungs-Äquivalent von 1000€ erhöht.
h00bi schrieb:
Was er jedoch nicht versteht ist, dass in der Gesamtrechnung bei der Gehaltsanpassung höhere Steuer- und SV-Beträge entstehen. Und genau diese werden versucht mit dem Auto zu vermeiden.
Wie bitte ich glaube ich habe mich wirklich verlesen. Es entstehen höhere Steuer und SV-Beiträge? h00bi ernsthaft lies dich bitte in das Thema ein oder zeigt mir ein ganz klares Beispiel von dem du sprichst. SO macht das keinen Sinn.
h00bi schrieb:
Ein Fahrzeug muss also mind. 50% dienstlich genutzt werden um als Betriebsvermögen zu zählen, außer man verwendet ein extra dafür geschaffenes Privileg (Schlupfloch) namens Arbeitnehmerüberlassung. Dann darf man auch 100% Privat genutzte Fahrzeuge zum Betriebsvermögen zählen und entsprechend abrechnen.
Es ist kein Schlupfloch und ein Pribileg schon mal gar nicht. Es steht allen zu. Das es nicht so genutzt wird DAS ist das Problem.
Btw. der AN ist 100% betrieblich, wenn du ihm ein Smartphone, PC, E-Bike oder sonstige Komsumgüter hinstellst, komisch alles ist auf einmal betrieblich, woran das wohl liegt? Ist da immer die 1% Methode dran schuld?
h00bi schrieb:
Eine Lohnsenkung ist in Deutschland nicht zulässig, wenn im gleichen Zug andere Bezüge oder Sachbezüge erfolgen. Das wäre nämlich Steuerhinterziehung bzw. Steuervermeidung.
Was? Du sprichst hier das Thema Gehaltsumwandlung an. JA da wird aus deinem 3000,-€ brutto dann ein 2500,-€ brutto Lohn + 500,-€ PKW Bezug. Mit diesem Beispiel verfälscht du aber die Ansicht der 1% Methode. 3000,-€ wird zu 3000,- € +500,-€. Dann sieht man das der AN weniger Netto hat (dank Progressionskurve und Steuer und SV Pflicht auf den PKW) ABER auch einen PKW.
Wie soll denn bitte eine Lohnkürzung eine Steuerhinterziehung bzw. einer Steuervermeidung auslösen? Wird ja jetzt ganz wild hier.
Da wird ja mit allen Mitteln versucht, das NEID-Argument zu unterstreichen.
h00bi schrieb:
Ich habe allerdings auch einen Kumpel, der die Privatnutzung ablehnt.
Er fährt jeden morgen privat in die Firma und steigt dort in seinen dauerhaft zugeteilten Firmenwagen um.
Er hat berufsbedingt immer viel Material und Werkzeug im Auto. Die Privatnutzung wäre ihm dadurch zu stark eingeschränkt bzw. das aus- und einladen ist ihm zu umständlich.
FunFact wenn dein Freund nur minimal privat damit fährt und sei es kurz nach hause um zu schauen ob licht brennt, begeht er eine arbeitsrechtliche abmahnfähige Tat. Sollte er auch wissen. Kinder die auf dem Weg liegen mal zur Kita bringen ist da nicht drin. Einkaufen auch wenn es auf dem weg liegt ebenfalls nicht.
 
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P4ge schrieb:
Wie soll denn bitte eine Lohnkürzung eine Steuerhinterziehung bzw. einer Steuervermeidung auslösen? Wird ja jetzt ganz wild hier.
Lohnkürzung gegen (höheren) Sachbezug stand dort ;)

Auf den Rest geh ich nicht mehr ein, denn ich weiß du bist in der Lage den möglichen Vorteil für AG und AN bei der 1% Methode herauszufinden. Den Sweetspot gibt es und er ist bei höheren Gehältern einfacher zu erreichen.
 
h00bi schrieb:
Du hast KEINE Kosten für deinen Arbeitsweg. Du versteuerst nur den geldwerten Vorteil.
Und ich entlaste die Steuerlast ebenfalls nur darum. Ich sehe wirklich nicht, warum das nun falsch sein sollte.

Einkommen xxxxx
+ Vorteil durch kostenloses Fahren zum Arbeitsort
- Werbungskosten für Fahrten zum Arbeitsort
= Einkommen xxxxx

Wäre doch so alles richtig.

Der Fahrtkostenzuschuss ist mir neu. Steuerberater sagt dazu, dass das ein sehr lohnenswertes Instrument sein kann, da nur pauschal mit 15% versteuert und sozalversicherungsfrei. Oft daher günstiger für beide Seiten, als eine Bruttolohnerhöhung im gleichen Umfang.
 
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