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ebay Dokumente abgelehnt

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Rhinos

Lt. Junior Grade
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Ich habe seit langer Zeit wieder etwas bei ebay verkauft. Nachdem die Verkäufe durch waren und ich die Pakete zum Versanddienstleister gerbracht habe, habe ich die jeweiligen Verkäufe als " versendet " markiert.

Seit dem begann der Ärger mit ebay, ich bekam eine Meldung das all mein Geld einbehalten wird, mit der Begründung

" Leider konnten wir einige Ihrer Angaben nicht verifizieren. Damit wir mit der Verifizierung fortfahren können, aktualisieren Sie bitte bis 30. Mai. 2024 die Angaben in Ihrem eBay-Konto, damit weitere Einschränkungen vermieden werden können.

Das hochgeladene Dokument ist schwarz-weiß. Laden Sie bitte ein Dokument in Farbe hoch."

Ich habe am 04.05.24 bereits mit dem ebay Kundenservice telefoniert, und der Dame am Telefon erkärt, ich habe nur einen Schwarz weiß Scanner und besitze kein Smartphone sondern noch ein älteres Telefon ohne Kamera. ( Sie sprach leider nur unzureichend deutsch )
Sie meinte dann sie müsse das an eine entsprechende Abteilung weiterleiten und würde sich dann im laufe des Tages bei mir melden und mir sagen wie es weitergeht, bis heute habe ich keinen Rückruf erhalten, absolut mieser Kundenservice seitens Ebay
Heute hab ich nochmal angerufen und die Sitiation erklärt, aber wieder ein Mitarbeiter der nur schlecht deutsch konnte und nich auf all meine Fragen eine Antwort hatte.

Weis hier jemand ob dies rechtens ist, das Gelder von ebay einbehalten werden dürfen wenn ein Dokument in schwarz weiß an ebay gesendet wird ? Im Internet fand ich dazu nämlich keinen Gesetzestext der dies bestätigt zu Gunsten von ebay, ich denke deswegen es ist mal wieder ne Masche um Geld von ebay Nutzern abzwacken zu können !
 
eBay oder Kleinanzeigen?
 
Um was für ein Dokument geht es denn eigentlich?
 
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Rhinos schrieb:
Ich habe am 04.05.24 bereits mit dem ebay Kundenservice telefoniert, und der Dame am Telefon erkärt, ich habe nur einen Schwarz weiß Scanner und besitze kein Smartphone sondern noch ein älteres Telefon ohne Kamera.
Dann lass von irgendeinem Kumpel das nötige abfotografieren und sende das an Ebay.

Ich bin mir fast sicher das Dein Scanner mehr als S/W kann.
 
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Schnelle Lösung: du wirst ja wohl bestimmt irgendeinen Nachbarn, Bekannten, irgendwas haben der ein Farbfoto machen und dir schicken kann.

Langwierige Lösung die wahrscheinlich zu nichts führen wird: weiter streiten und stressen lassen.
 
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Es gibt Copy-Shops / Foto-Geschäfte, etc. Da kann man sich Sachen Scannen oder Kopieren lassen.

Gibt es überhaupt S/W-Scanner?
 
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Ruf nochmal an. Es gibt halt Anliegen, die dem kleinen Trottel(inchen)* unbekannt sind und sich dann was aus den Fingern leiern, hauptsache der Call wird beendet.

(*bin selber Call Center Trottel, daher kenn ich "unangenehme Fälle" zur Genüge )

Aber ein Dokument ablehnen weil es in der falschen Farbe ist... haha der Gag ist super, den merk ich mir :D
 
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geht hier wohl um die eindeutige verifizierung der nutzer und schützt vor betrügerisch angelegten konten.. ebay wickelt ja seit einiger zeit die zahlungen selbst ab...
kannste doof finden, wird aber in den agb stehen und mit einstellen / verkauf eines artikels als akzeptiert gelten. ebays plattform, ebays regeln.
 
Lynacchi schrieb:
Um was für ein Dokument geht es denn eigentlich?
Hatte die Wahl zwischen Führerschein, Perso und Reisepass, in meinem Fall habe ich mich für den Führerschein entschieden.

BFF schrieb:
Dann lass von irgendeinem Kumpel das nötige abfotografieren und sende das an Ebay.

Ich bin mir fast sicher das Dein Scanner mehr als S/W kann.
Du hast Recht, in dem Fall habe ich ebay ggü. etwas geschwindelt, aber das müssen die nicht wissen, denn die Erklärung seitens ebay warum die das in Farbei meinen, haben zu müssen, ist so ziemlich " nichtsaussagend "

ebay Begründung lautet:

"

Warum muss ich das tun?​

  • Wir verpflichten uns dazu, Ihnen einen sicheren und fairen Marktplatz zu bieten.
  • Diese Angaben helfen uns, betrügerische und illegale Aktivitäten aufzudecken, zu verhindern, einzudämmen und zu untersuchen. Die Maßnahmen dienen zu Ihrem Schutz, falls einmal ein Problem auftreten sollte.
  • Ihre Daten sind sicher bei uns, wie in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung. "
Ich sehe keinen logischen und einfach zu verstehenden Zusammenhng, bzw. nachvollziehbare Bgeründung warum die das machen müssen ? Ergo, Schwachsinn womit ebay argumentiert ! Ich lasse mich aber gerne eines besseren Belehren !

Gnah schrieb:
Schnelle Lösung: du wirst ja wohl bestimmt irgendeinen Nachbarn, Bekannten, irgendwas haben der ein Farbfoto machen und dir schicken kann.

Langwierige Lösung die wahrscheinlich zu nichts führen wird: weiter streiten und stressen lassen.
Das ist aber keine Antwort/Hilfe auf meine Frage, ich möchte wissen ob dies rechtens seitens ebay ist das ich das auch wirklich in Farbe machen MUSS ? Bisher konnte mir niemand bei ebay das beweseisen das die Forderung seitens ebay auch so ist, wie sie es schreiben, ich sehe es deswegen weiterhin nur als Willkür an damit sie am Ende einfach meine Geld einbehalten können

DHC schrieb:
Es gibt Copy-Shops / Foto-Geschäfte, etc. Da kann man sich Sachen Scannen oder Kopieren lassen.

Gibt es überhaupt S/W-Scanner?
Wie schon vorhin geschrieben, das alles beantwortet mir nicht meine Fragen und hilft somit nicht wirklich weiter !

Metalveteran schrieb:
Ruf nochmal an. Es gibt halt Anliegen, die dem kleinen Trottel(inchen)* unbekannt sind und sich dann was aus den Fingern leiern, hauptsache der Call wird beendet.

(*bin selber Call Center Trottel, daher kenn ich "unangenehme Fälle" zur Genüge )

Aber ein Dokument ablehnen weil es in der falschen Farbe ist... haha der Gag ist super, den merk ich mir :D
Wozu nochmal anrufen ? werde jedesmal an jemand geleitet, der kaum der deruschn Sprach mächtig ist und nur den Blödsinn vom Monitor abliest und mir rausträllert den ich auch schon kenne....

naja ein Gag ist es ja nicht, hab hier kopiert was in der Forderug von ebay steht, wenn dann ist es ein ganz schlechter GAG den, Ebay bisher NICHT nachvollziehbar begründen konnte

n8mahr schrieb:
geht hier wohl um die eindeutige verifizierung der nutzer und schützt vor betrügerisch angelegten konten.. ebay wickelt ja seit einiger zeit die zahlungen selbst ab...
kannste doof finden, wird aber in den agb stehen und mit einstellen / verkauf eines artikels als akzeptiert gelten. ebays plattform, ebays regeln.
Und selbst wenn es in den AGBs steht, konnte mir kein ebay die Rechtmäßigkeit bzw. das Gesetzt dazu nennen, die lassen sich doch eh von Ihren Anwälten die AGBs so zurecht biegen das diese in ihren Sinnen ausgelegt sind ! wie gesagt, bisher ist seitens ebay mir gegenüber nichts nachweislich bzw. Gesetzesmäßig begründet, kein Paragraph, nichts ! Imnmer nur die selbe leier was ich ohnehin schon im rot markierten TExt unter " NAchrichten " lesen konnte
 
Statt hier einen elen langen Text zu schreiben, hättest du in der Zeit das Dokument oder was auch immer bereits 1000 mal scannen und versenden können. Du machst doch jetzt nicht ernsthaft einen Aufriss darüber, warum die das in Farbe wollen?
 
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Also willst du dich nur streiten um Recht zu haben. Verstanden. Viel Spaß.

Ich kann verstehen warum die ne Farbkopie von diesen Dokumenten wollen. Ist halt schwerer zu fälschen als S/W. Bei weitem nicht unmöglich, klar, aber schwerer. Und die S/W Scans können teilweise schwer zu lesen sein, auch da ist Farbe besser. Kann die Richtlinie also nachvollziehen.
 
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Versteht das ganze nicht, du bekommst dein Geld doch sowieso erst wenn die Käufer das gekaufte erhalten haben, wozu dann irgendwelche Dokumente?
 
Nur ein Hinweis:
https://www.datenschutz-praxis.de/grundlagen/scannen-kopieren-pass-und-personalausweis/#:~:text=In der Gesetzesbegründung zum 2017,und Ablichten des Personalausweises verboten.
Das Foto oder der Scan sollte deutlich als Kopie markiert sein.

Sehr lustig und passend ist dazu der Hinweis:
Damit die Kopie als solche zu erkennen ist, schlägt der Gesetzgeber Folgendes vor:


  • In Monochromstufen (schwarz-weiß) drucken
  • Auf der Fotokopie den deutlich sichtbaren Vermerk ‚Kopie‘ anbringen

//edit: Etwas offiziellere Quelle
https://www.personalausweisportal.d...ausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html
Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen auf der Kopie von der Ausweisinhaberin oder von dem Ausweisinhaber geschwärzt werden. Das gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie für die Dokumentennummer, sofern nicht gesetzliche Regelungen diese Angaben erfordern, zum Beispiel das Geldwäschegesetz.

Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen.

Bitte achten Sie auch selbst darauf, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, wenn Sie eine Kopie Ihres Ausweises erstellen und jemandem aushändigen oder Ihren Ausweis für die Anfertigung einer Kopie aus der Hand geben!
 
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Renegade334 schrieb:

Die Quelle ist veraltet. Natürlich darf man den Perso scannen.

Schwarzweiß ist einfach leichter zu faken und daher hat Ebay wohl die Anweisung, dass die Bilder in Farbe aufgenommen werden müssen. Der Support wird da auch wenig machen können. Die haben eine Anweisung und halten sich natürlich daran.

Heißt wenn du auf deine schwarz/weiße Kopie bestehen möchtest, dann musst du wohl eher Richtung Anwalt gehen. Übrigens würde es mir als "Perso-Checker" auch komisch vorkommen, wenn jemand einen Schwarz/Weiß-Scanner hat, aber nicht mal ein Smartphone. Gerade dann auch noch mit deinem Altern.
 
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CaptainLuftikus schrieb:
Statt hier einen elen langen Text zu schreiben, hättest du in der Zeit das Dokument oder was auch immer bereits 1000 mal scannen und versenden können. Du machst doch jetzt nicht ernsthaft einen Aufriss darüber, warum die das in Farbe wollen?
Doch, genau deswegen mache ich nen Aufriss, ausserdem ist es rechtlich verboten, Personalausweise zu kopieren, aber ebay verlangt dies trotzdem als eine von 3 möglichkeiten bzgl. der Verifikation, und das ist schon seit paar Jahren so, ebay versucht trotzdem es durchzuprügeln !

Gnah schrieb:
Also willst du dich nur streiten um Recht zu haben. Verstanden. Viel Spaß.

Ich kann verstehen warum die ne Farbkopie von diesen Dokumenten wollen. Ist halt schwerer zu fälschen als S/W. Bei weitem nicht unmöglich, klar, aber schwerer. Und die S/W Scans können teilweise schwer zu lesen sein, auch da ist Farbe besser. Kann die Richtlinie also nachvollziehen.
Danke, werde ich haben, darum geht es nicht ob sicherer oder nicht, die verlangen odermals sachen die überhaupt nicht erlaubt sind als Dokument zu schicken ( Bsp. das mit derm Personalausweis )

Seitens ebay gibt es keine nachvollziehbare Begründung, am besten mit Paragraphen, worauf sich ihre Forderun bezieht !

Lee Monade schrieb:
Versteht das ganze nicht, du bekommst dein Geld doch sowieso erst wenn die Käufer das gekaufte erhalten haben, wozu dann irgendwelche Dokumente?
Das weis ich, das ich das Geld erst dann bekommen soll, das mit den Dokumenten versteh ich auch nicht, soll laut ebay einer Verifizierun dienen, obwohl sie diesbezüglich vorher schon entsprechende Dokumente erhalten haben, hat ja nicht gereicht wie es aussieht ........
 
Ayo34 schrieb:
Die Quelle ist veraltet. Natürlich darf man den Perso scannen.
Man merkt, dass du die Quelle nicht gelesen hast, sondern nur den Link.

Erster Satz:
Bis Juli 2017 war das Scannen von Personalausweisen verboten. Seitdem enthält das Personalausweisgesetz entsprechende Vorgaben.

//edit: Ich habe nie behauptet, dass es verboten wäre den Ausweis zu kopieren.
Aber es ist gesetzlich gefordert, dass die Kopie immer als Kopie erkennbar ist.

//edit2:
Schwärzen einzelner Bereiche ist allerdings in dem Sonderfall eBay vermutlich nicht sinnvoll.
https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/...Ihrer Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen.
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben die sog. „Verpflichteten“ unter anderem für die Begründung einer Geschäftsbeziehung ihre Vertragspartner*innen zu identifizieren. Zum Kreis der Ver-pflichteten gehören neben Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten unter anderem auch Versicherungsunternehmen, Steuerberater*innen, Immobilienmakler*innen und Güterhandelnde. Für die Identifizierung sind bei einer natürlichen Person folgende Angaben aufzuzeichnen und aufzubewahren:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • die Art, die Nummer, die ausstellende Behörde und ggf. auch die Gültigkeitsdauer des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments (wie zum Beispiel des Personalausweises)
Dabei haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, eine vollständige Kopie des Ausweises anzufertigen oder diesen vollständig optisch digitalisiert zu erfassen oder, bei einem Vor-Ort-Auslesen nach § 18a des Personalausweisgesetzes, nach § 78 Absatz 5 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder nach § 13 des eID-Karte-Gesetzes, das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen sowie die Tatsache aufzuzeichnen, dass die Daten im Wege des Vor-Ort-Auslesens übernommen wurden. Die Pflicht, bestimmte Daten des Ausweises zu schwärzen, besteht damit nicht mehr. Gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 GwG sind die Aufzeichnungen fünf Jahre aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten. Nach § 8 Absatz 3 Satz 2 GwG bleiben andere gesetzliche Bestimmungen über die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten hiervon unberührt.

Allerdings hebelt das nicht § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes aus.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist.

Aber im Zweifel darf sich damit ein Jurist herumschlagen...
 
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Lee Monade schrieb:
Versteht das ganze nicht, du bekommst dein Geld doch sowieso erst wenn die Käufer das gekaufte erhalten haben, wozu dann irgendwelche Dokumente?

Es geht um die Auszahlung und Identifizierung. Ebay darf nicht mehr so einfach auszahlen. Auch muss man die Steuer-IdNr angeben. Ab 2000€ muss dann auch eine Meldung an das Finanzamt folgen.
Ergänzung ()

Rhinos schrieb:
... ausserdem ist es rechtlich verboten, Personalausweise zu kopieren ...

Es ist NICHT verboten!
 
Das ist aber keine Antwort/Hilfe auf meine Frage, ich möchte wissen ob dies rechtens seitens ebay ist das ich das auch wirklich in Farbe machen MUSS ?

Also ist dein Dokument auch schwarz/weiß?
 
Da kann man nur hoffen dass dich Ebay auf Haustrecht Basis sperrt. Niemand braucht solche pseudo Datenschutz Rebellen, die denken die Welt dreht sich um sie.
 
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