News Inhaber haftet für Missbrauch des eBay-Kontos

Jirko

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Der auch für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein Urteil gefällt, das dem Inhaber eines eBay-Kontos eine Mitschuld einräumt, wenn dessen Account von Dritten missbraucht wurde.

Zur News: Inhaber haftet für Missbrauch des eBay-Kontos
 
„SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)“
„... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...“

Wohl eher ein Verstoß gegen die deutsche Rechtschreibung als gegen die Marke! :freak:
 
Ganz recht so das Konto weiter geben schlechte idee.
Die hätte da ja auch Ilegalles sachen versteigern können Drogen etc.
Ich finde: der Besitzter macht sich strafbar wenn er ein Persöndliches Konto weiter gibt
 
finde ich bedingt richtig. Ich weiß selbst, wie einfach es ist ebay Konten zu Hacken sind(habs mit meinem Probeweise probiert). OK wenn der mann der Frau sein Passwort gibt/nicht vorenthält den seine schuld, aber bei Hackeropfer sollte man, wenn keine grobe Fahrlässigkeit z.B. 3 stellen Passwort ezt., davon ausnehmen.
 
Es wird m.M.n. nicht deutlich ob das jetzt
a) ein Cartier-Halsband ist
b) Halsband Art "Cartier" --> irgendeine Firma ähnlich Cartier

Da oberes nicht eindeutig ist .. verstehe ich
eine Verletzung ihrer Marke „Cartier“, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
nicht, denn ich darf Cartier sicherlich in einem Angebotsnamen verwenden wenn ich ein Original-Cartier Band verkaufe. Könnte man das nicht verdeutlichen, oder bin ich der einzige der's nicht versteht? Rechtschreibfehler sollten jedenfalls noch nicht strafbar sein ..

edit: Mir wird der Zusammenhang einfach nicht klar, was Cartier hier ankreidet?
- Die Rechtschreibung?
- Das Die Frau ein Originales / Gefälschtes / Cartier-ähnliches Halsband verkauft?
- Den Namen "Cartier" verwendet?
- Wegen einem Startpreis ab 30€?
- Warum plötzlich der Ehemann sagt, seine Frau hätte das eingestellt - was ich mit dem Newstext überhaupt nich in Zusammenhang bringe da irrelevant
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:
„SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)“
„... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...“

Wohl eher ein Verstoß gegen die deutsche Rechtschreibung als gegen die Marke!
Da seine Ehefrau schwedisch ist, ist das bestimmt auch schwedisch :>
aber ihc finde das eine frechheit. wie sollen sie ihm nachweisen,d ass er sein pw nicht ausreichend geschützt hat? vllt hat sie es beim durchstöbern von seinem pc gefunden und da kann er ncihts dafür ^^
 
super topic CB

hauptsache klicks erreichen. - das topic suggeriert einen ganz anderen sachverhalt als um den, um den es geht.
 
Wohl eher ein Verstoß gegen die deutsche Rechtschreibung als gegen die Marke!

Haha, seh ich genau so! Ich finde es bei diesem Urteil sehr Eindeutig, dass der Accountbesitzer eine Mitschuld trägt, da er ja selbst die Möglichkeit hatte, über sein Konto zu wachen und wahrscheinlich die Daten selber an seine Frau weitergegeben hatte. Klarer Fall. Wie es allerdings bei einem Hackerangriff oder der gleichen Aussieht, müsste man dann genauer beäugen. Korrekt finde ich, und das geht aus dem Urteil heraus, dass man selbst Aufpassen muss, wie man mit seinen Daten umgeht. Richtiger Schritt um den Menschen klar zu machen, dass das Internet kein Spielplatz ist. Mehr Eigenverantwortung bitte!
 
Drachton schrieb:
Es wird m.M.n. nicht deutlich ob das jetzt
a) ein Cartier-Halsband ist
b) Halsband Art "Cartier" --> irgendeine Firma ähnlich Cartier

Da oberes nicht eindeutig ist .. verstehe ich
nicht, denn ich darf Cartier sicherlich in einem Angebotsnamen verwenden wenn ich ein Original-Cartier Band verkaufe. Könnte man das nicht verdeutlichen, oder bin ich der einzige der's nicht versteht? Rechtschreibfehler sollten jedenfalls noch nicht strafbar sein ..

Das ist doch genau das Problem mit den Markenschutzrechten. verkauf mal auf ebay ein Ed-Hardy-T-Shirt, das Du in den USA gekauft hast und das nicht für den deutschen Markt bestimmt ist. Da passiert genau dasselbe. Die ganzen Firmen suchen sich halt im Moment eine Möglichkeit Geld zu verdienen (bzw. auch deren Anwälte).
 
Fragt sich, wie man "hinreichend" definiert. Schließlich kann sich auch ein Hacker Zugriff auf das eBay-Konto verschaffen. Wird dann auch der Inhaber zur Rechenschaft gezogen?
 
Das Gericht entschied, dass der Inhaber des Mitgliedskontos wie der Täter zu behandeln sei, wenn er seine Zugangsdaten nicht „hinreichend“ vor dem Zugriff Dritter geschützt habe und diese infolge dessen eine Rechtsverletzung begehen konnten

Die Frage ist wie das wohl wieder ausgelegt wird! Das kann doch so gut wie alles heißen!


EDIT: Zwei Dumme, ein Gedanke! :D
 
Faranor schrieb:
Da seine Ehefrau schwedisch ist, ist das bestimmt auch schwedisch :>

Original-News schrieb:
...weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen ...

Also ich glaubte bislang meine Heimat recht gut zu kennen, aber ein Laen(Bundesland) "Lettland" ist mir in Schweden bislang unbekannt (auch, wenn in Lettland so mancher schwedisch spricht...)

Zur News selbst: Newstitel ist wieder mal typisch reisserische "Bild" Aufmache und CB sollte sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob sie es wirklich für nötig befinden auch weiterhin auf solches Niveau abzusinken...

Natürlich haftet der Inhaber, WENN durch sein Verschulden der unbefugte Zugriff auf das Konto zur Rechteverletzung gegen Cartier führte. Das ist auch nichts wirklich Neues, dazu gibt es hunderte Urteile. Die Überschrift impliziert jedoch faktisch eine generelle Haftung, die jedoch rechtswidrig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fragt sich, wie man "hinreichend" definiert. Schließlich kann sich auch ein Hacker Zugriff auf das eBay-Konto verschaffen. Wird dann auch der Inhaber zur Rechenschaft gezogen?

ich finde das geht aus dem urteil genug hervor. es geht hier um den schutz des eigenen kontos, das nach Ebay AGBs nicht an dritte weitergegeben werden darf. tut man es doch, so ist klar das der inhaber des kontos für die entstandenen schäden haftbar gemacht werden kann. ich frage mich eher, warum die anderen gerichte nicht genauso entschieden haben, denn wie gesagt ist die weitergabe des accounts untersagt.

hacking ist unter "hinreichend" eindeutig ausgeschlossen, da hacking strafbar ist. es ist ganz klar, dass man in dieser rolle opfer und nicht täter ist.

so long and greetz
 
@hornile
Ich verstehs noch immer nicht :p ..
verkauf mal auf ebay ein Ed-Hardy-T-Shirt, das Du in den USA gekauft hast und das nicht für den deutschen Markt bestimmt ist
Ist es Original? Falls ja wo ist das Problem? Markenschutz kann mir doch wohl nicht vorschreiben in welcher Region ich einen Gegenstand verkaufen darf?!
Die Frau hat privat ein Cartier-Band verkauft; ich erkenne kein geschäftliches Handeln mit einem privaten Ebay-Account, bzw. eine andere Verletzung wenn das Cartier-Band ein Original ist. Der Ansatz, mit der Accountnutzung verstehe ich - warum dieser aber zum Thema geworden ist nicht .. Cartier hat dies doch gar nicht gewusst / hätte dies gar nicht wissen können?!
 
Also heißt das jetzt, wenn ich mein Auto mal schnell verlasse um zB. Brötchen zu holen, und dabei den Schlüssel stecken lasse und auf einmal irgendjemand mein Auto klaut und damit dann jemanden über den Haufen fährt. Ich dann wegen Mordes verurteilt werde?
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es. Hättest mal nicht den Schlüssel vergessen... ;)
 
ja Chris, indirekt schon. dir wird die Schuld gegeben, das du nicht auf dein Auto aufgepasst hast.
 
ChrisA4B5 schrieb:
Also heißt das jetzt, wenn ich mein Auto mal schnell verlasse um zB. Brötchen zu holen, und dabei den Schlüssel stecken lasse und auf einmal irgendjemand mein Auto klaut und damit dann jemanden über den Haufen fährt. Ich dann wegen Mordes verurteilt werde?

Nein, aber eine gewisse Mithaftung gibt es dabei. In diesem Falle isses aber noch etwas direkter, da man mit der Aussagen "das war meine Frau!" auch noch wunderbar in die Nachweislücke hüpft - sprich: die eigentliche Täterschaft ist *definitiv* nicht ermittelbar; eben nur wessen Account da genutzt wurde.

Was anderes dürfte gewesen sein, wenn irgendwer sich in den Account reinhackt. Wobei dort die Schwelle afaik so niedrig ist, dass sich ein Passwort "password" ausreicht, um auf der sicheren Seite auch nur gegen Unterlassungsklagen zu sein :/
 
ku_ku_ck schrieb:
Fragt sich, wie man "hinreichend" definiert. Schließlich kann sich auch ein Hacker Zugriff auf das eBay-Konto verschaffen. Wird dann auch der Inhaber zur Rechenschaft gezogen?

Das ist auch meine Frage. Ich denke aber das ein gehackter Acc nicht darunter fällt, weil man ja nix für den Vertrieb solcher Artikel kann, und auch nix dagegen machen kann.

Wieder mal so ein schwammiges Urteil. Denn wenn man die Login-Daten weiter gibt, dann ist man auf jeden Fall mitschuldig, meiner meinung nach.
 
Habe letztens Langlaufschi auf ebay ersteigert. Der Verkäufer wollte den Preis einfach verdoppeln und brach dann den Kontakt ab. Ebay versicherte mir, "den Fall zu prüfen und bei Regelverstössen eventuell Maßnahmen zu setzen", geschehen ist - offensichtlich NICHTS.
Auf wiederholte Anfragen bei Ebay hin, ob bzw. welche Sanktionen es in diesem Fall dem Verkäufer gegenüber gegeben hat, erhielt ich keine Antwort mehr, der Verkäufer ist weiterhin aktives Ebay-Mitglied. Man wird also von Ebay in solchen Fällen im Regen stehengelassen und denen ist es anscheinend vollkommen egal, ob jemand gegen ihre Regeln verstößt, gültige Kaufverträge nicht erfüllt usw.
 
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