News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

Wenn mit den IP-Adressen nur ein Nutzer identifiziert werden soll, ist „eine vorherige Kontrolle des Zugangs durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle nicht erforderlich, sofern der mit dem Zugang verbundene Grundrechtseingriff nicht als schwerwiegend eingestuft werden kann“. Anders sieht es aus, wenn im Verlauf eines Verfahrens noch weitergehende Informationen gesammelt werden, die Rückschlüsse auf das jeweilige Privatleben zulassen. Dann muss ein Gericht den Zugang kontrollieren.

Das versteht der normale Bürger darunter und das habe ich damit gemeint.
Aber vielleicht ist der ganze Artikel auch Blödsinn, weil sich das alles um französische Gerichte dreht
 
Es geht darum, ob es weitere Rückschlüsse auf dein Privatleben gibt, oder nicht.
Die IP ist nur eine Zahl.

Auch eine Observation oder TKÜ muss ein Richter anordnen.

Es sagt keiner, dass es bei dem Zugriff auf die IP keinen Grundrechtseingriff gibt. Aber er ist nach den Ausführungen des EuGH nicht schwerwiegend.
Das Recht des Staates auf Strafverfolgung wiegt damit schwerer.
 
Ayo34 schrieb:
es gibt so viele Dinge wo es mehr Sinn machen würde als bei Urheberrechten.
Da dürfte seitens der Content-Mafia am meisten Geld ein zu klagen sein und Geld regiert bekanntlich die Welt (oder zumindest die EU).

Ich finde es befremdlich für eine angeblich liberale, den Bürgerechten verpflichtete Staatengemeinschaft (und ja, gut, dass Buschmann in der BRD bisher dagegen gehalten hat aber das bröckelt jetzt neu ausgelegt durch den EUGH wohl) zu der ich auch den EUGH zähle, so für gierige Medienkonzerne und gegen Aushüllung von Bürgerrechten zu entscheiden.

Die Lobbyisten der Content-Mafia lassen wohl nicht locker (über die groß angelegte, französische IP-Adressenspeicherung wusste ist noch nichts, das hat schon Züge von NSA Datenspionage) und vielleicht wird als nächstes ein EU Verbot oder Knacken von VPNs von denen anvisiert.

Ein datenschutzrechtlich gläserner/schwächerer Bürger ist für deren Geschäftsmodelle immer vorteilhaft, egal ob es um Datenhandel und -klagekanzleien geht.
 
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DKK007 schrieb:
VPNs werden einfach aufgekauft.
Definitiv nicht gut, der Konsolidierungstrend im VPN Markt für Verbraucher und um ein Haar wäre ich Ende letzten Jahres zu Surfshark gewechselt (die schwachen Kundenrezensionen hinsichtlich Stabilität haben mich aber davon abgehalten), aber ich bin dann doch WindScribe (Pro) für 3 weitere Jahre treu geblieben und die scheinen sich noch selber treu zu bleiben ohne Konglomeratsgedanken.
 
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Hier noch eine Übersicht über die bekanntesten VPNs und die Firmen dahinter:
Kape Technology:
  • ExpressVPN
  • CyberGhost
  • Private Internet Access
  • Intego Privacy Protection
Ziff Davis:
  • IPVanish
  • StrongVPN
  • Encrypt.me
  • SaferVPN
  • Perimeter 81
  • FastVPN
  • Internet Shield VPN by VIPRE
  • SpeedtestVPN
  • netDNA
Nord Security:
  • NordVPN
  • NordLayer
  • Surfshark VPN
(Quelle)

Wenn die VPNs-Anbieter aufgekauft werden, dann werden immer wieder neue Anbieter auf den Markt kommen. Ein VPN-Netz aufzubauen, ist ja noch relativ simpel. Da gibt es komplizierteres.

Btw, wem OpenVPN und Wireguard nicht ausreichen, für den ist ProtonVPN vielleicht etwas. Dort gibt es jährlich Audits über die Sicherheit der User. Das Ergebnis der Audits ist, dass die User sicher sind, da der Anbieter keine Logs speichert. Die eingesetzte Software ist Open Source und auf Github zu finden.
Proton VPN’s strict no-logs policy was tested in a legal case in 2019. We were ordered to turn over logs to help identify a user, but we were unable to comply because these logs did not exist. Proton VPN’s Swiss jurisdiction also confers additional benefits for VPN services. For example, within the current Swiss legal framework, Proton VPN does not have any forced logging obligations.
So wie ich das sehe, ist das der aktuell beste VPN-Service, den man buchen kann.
 
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Krik schrieb:
Hier noch eine Übersicht über die bekanntesten VPNs und die Firmen dahinter:
Gibt noch das hier als Übersicht mit Sammlung von Links zu Daten-Lecks und anderen Vorkommnissen:
VPN Relationships • VPN Company Relationships / The VPN Industry • Kumu

Krik schrieb:
So wie ich das sehe, ist das der aktuell beste VPN-Service, den man buchen kann.
Audits sind nett, aber nur eine kurze Zustandsbeschreibung. Open Source macht auch Windscribe ;). Letztzere haben ihre Server mittlerweile auf In-Memory-Only umgestellt, die Serverbeschlagnahme hat gewurmt, aber gezeigt, daß No-Logs hier umgesetzt wurde, die haben keine gefunden.

Würde Mullvad, ProtonVPN, IVPN und Windscribe als empfehlbar klassifizieren.
 
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Warum bin ich nicht wirklich überrascht, daß das Urheberrecht mal wieder neben den altbekannten Schlagwörtern für eine Überwachung herhalten muss?
 
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DKK007 schrieb:
Die Provider speichern welche IP zu welchem Anschluss gehört.
Du lebst in der Welt von IPv4 und unfehlbaren Providern.

Es kann auch anders gehen: Provider baut Sch..e und speichert falsche IPv6-Präfixe in der Datenbank, oder hat gar kaputte Stacks, die auseinander laufen (IPv4 separat von IPv6). Dann ist der Kunde der Depp: seine Programme machen leise Fallback auf IPv4, weil v6 "scheinbar" nicht geht, und der Kunde merkt nichts von einem Problem. Derweil wurde "dein" angeblicher IPv6-Präfix einem Verbrecher zugewiesen. Und Zack, schon bist DU dran, wenn die Filesharerscanner-Lockvögel "deinen" Präfix loggen, und der Provider dann DICH laut seiner Datenbank als Verursacher meldet.
(Und nein, das ist kein rein hypothetischer Fall).

Genau das vermisse ich bei diesen ganzen Debatten. Wie soll sich ein normaler Sterblicher gegen kaputte technische Implementierungen schützen, die ihn ans Messer liefern?!
 
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Wenn mit den IP-Adressen nur ein Nutzer identifiziert werden soll, ist „eine vorherige Kontrolle des Zugangs durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle nicht erforderlich, sofern der mit dem Zugang verbundene Grundrechtseingriff nicht als schwerwiegend eingestuft werden kann“.
Sehe ich kritisch. Ich verstehe dass man die Gerichte entlasten möchte, aber deswegen muss nicht jeder meine Identität abfragen können. Auch wenn das nur über einen Anwalt geht sind die paar Euro dafür sicherlich kein großes Hindernis mehr.

Die IP einer Person herauszufinden ist kein Ding. Reicht schon dass Computerbase sieht dass ich in Entenhausen wohne. Jetzt wissen die auch noch dass ich Dagobert heiße.
 
Cool Master schrieb:
Sich darauf zu verlassen, ist ja auch echt mutig mit Hang zu Wahnsinn 😁
Ergänzung ()

DKK007 schrieb:
Es geht darum, ob es weitere Rückschlüsse auf dein Privatleben gibt, oder nicht.
Die IP ist nur eine Zahl.

Auch eine Observation oder TKÜ muss ein Richter anordnen.

Es sagt keiner, dass es bei dem Zugriff auf die IP keinen Grundrechtseingriff gibt. Aber er ist nach den Ausführungen des EuGH nicht schwerwiegend.
Das Recht des Staates auf Strafverfolgung wiegt damit schwerer.
Dann ist der Artikel wieder blöd geschrieben worden, wie ich schon geahnt habe. Das passiert hier ständig bei solchen Themen
 
Stuffz schrieb:
Und zack, schon bist DU dran, wenn die Filesharerscanner-Lockvögel "deinen" Präfix loggen, und der Provider dann DICH laut seiner Datenbank als Verursacher meldet.
(Und nein, das ist kein rein hypothetischer Fall).

Genau das vermisse ich bei diesen ganzen Debatten. Wie soll sich ein normaler sterblicher gegen kaputte technische Implementierungen liefern, die ihn ans Messer liefern?!
Eigentlich eine Sauerei das sowas überhaupt möglich ist.
Wer kontrolliert eigentlich die Logger? Die könnten ja auch kompletten Müll loggen weil sie fehlerhafte Software verwenden.

Es werden laufend Backdoors bei Routern festgestellt, WLAN Passwörter lauten vermutlich öfter als man ahnt "12345678".

Das eine simple IP, die keine Rückschlüsse auf die Person auf der anderen Seite zulässt, ausreicht um abgemahnt/bestraft zu werden ist kompletter Irrsinn.
Das equivalent wäre das ein Supermarkt mich als Ladendieb anzeigt weil meine Kundennummer zum Tatzeitpunkt irgendwo in ihrem System geloggt wurde, ohne Diebesgut und ohne sonstige Beweise.
 
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@metoer
Das ist ein berechtigter Einwand. Aber...

Wenn es Zweifel an der Korrektheit der Software gibt, dann wird nachgefragt. Und dann kommt heraus, dass die ISPs usw. zertifizierte Software auf zertifizierter Hardware laufen lassen. Ist wie eine Plombe auf einem Wasserzähler, die aussagt, dass der mal geeicht wurde. Außerdem gibt es in der Branche üblicherweise regelmäßige Audits, die die Sicherheit und Korrektheit der System prüfen.
Und das reicht der Justiz dann auch aus. Das ist wasserdicht genug, dass man sich darauf verlassen kann.

Du kannst als Angeklagter natürlich Einspruch einlegen, musst dann aber auch irgendwie "beweisen", dass die Logging-System einen Fehler hatten. Das kannst du z. B. tun, in dem du auf Entwicklermeldungen bzgl. Bugs hinweist, die zum Tatzeitpunkt bestanden. Dann würde man einen Gutachter beauftragen, der das untersucht. Und der sagt dann, ob der Fehler das Logging verfälscht hat, oder nicht.

Nehmen wir mal an, das Logging war fehlerfrei und dein Internetanschluss wurde einwandfrei als Quelle einer Urheberrechtsverletzung identifiziert. Wenn du jetzt behauptest, dass dein WLAN geknackt wurde, dann musst du das beweisen. Du als Betreiber ein WLANs bist nämlich verpflichtet, das sicher zu betreiben, z. B. indem du ein ausreichend langes und komplexes Passwort sowie eine sichere Verschlüsselung wie WPA2 verwendest. Bei einem Passwort wie 12345678 lachen dich bei Gericht alle aus.
 
Krik schrieb:
@metoer
Das ist ein berechtigter Einwand. Aber...

Wenn es Zweifel an der Korrektheit der Software gibt, dann wird nachgefragt. Und dann kommt heraus, dass die ISPs usw. zertifizierte Software auf zertifizierter Hardware laufen lassen. Ist wie eine Plombe auf einem Wasserzähler, die aussagt, dass der mal geeicht wurde. Außerdem gibt es in der Branche üblicherweise regelmäßige Audits, die die Sicherheit und Korrektheit der System prüfen.
Und das reicht der Justiz dann auch aus. Das ist wasserdicht genug, dass man sich darauf verlassen kann.
Die ISPs zweifle ich auch gar nicht an, aber die Rechteverwerter die mit den gesammelten IPs an die Behörden/ISPs herantreten.
 
AGB-Leser schrieb:
Sich darauf zu verlassen, ist ja auch echt mutig mit Hang zu Wahnsinn 😁

Ist halt Risikomanagement.
 
von Pädo und Kipo auf Urheberrechtsverletzung. Das ging aber ganz schnell.
Und seit Corona und Pimmelgate, wird dann die falsche Meinung...ähm, ich mein "Hass & Hetze"und "Delegitimierung des Staates" statt Urheberechtsverletzung der neue Zweck werden.
Wartet nur ab.
 
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