News kino.to-Razzia: Konten und Autos beschlagnahmt

Cpt. Subtext schrieb:
Nunjaaaa......

Die rechtliche Grauzone haben nur die User auf Ihrer Seite, nicht die Betreiber.

Achja! Stimmt! Habe ich ganz vergessen/ verwechselt.
Trotzdem: Raubkopierer bekommen z.B. 5 Jahre Haft und, falls du in Deutschland eine Atombombe zündest...dann blühen dir auch unsagbare, starke 5 Jahre Haft! Was eine hübsche Fairness, german Style!
 
Das hat nix mit german style zu tun, sondern mit dem globalen kapitalischtischen System. Vermögensschäden werden als sehr schwerwiegend angesehen. Schau doch mal die EU hilft den Bauern, die wegen EHEC weniger Gemüse verkauft haben, wer aber hilft den Armeen Familien, die eventuell Mutter oder Ernährer durch EHEC verloren haben?
 
Tastaturgirl schrieb:
Achja! Stimmt! Habe ich ganz vergessen/ verwechselt.
Trotzdem: Raubkopierer bekommen z.B. 5 Jahre Haft und, falls du in Deutschland eine Atombombe zündest...dann blühen dir auch unsagbare, starke 5 Jahre Haft! Was eine hübsche Fairness, german Style!

:freak: Ach und die Mordanklagen, Terrorismus, Sicherheitsverwahrung etc - die Sachen werden einfach mal fallen gelassen oder was? :rolleyes:

Und Raubkopierer kriegen bis zu 5 Jahre Haft wenn sie das gewerblich machen, Wiederholungstäter sind usw.
Aber hauptsache mal irgendwo ne Runde Stammtisch + Forum + Internet irgendwas zusammengewürfelt und schon hat man ne hohle Phrase.
 
@PiPaPa

Ich denke mal Tastaturgirl wollte hierbei nur die Relation der Fälle ansprechen. Und es ist manchmal auch recht witzig wenn man das ganze nur von der moralischen Seite betrachtet.
Vergewaltiger : 2 Jahre Haft
Kommerzieller Raubkopierer: 5 Jahre Haft

Das steht mMn. in keiner Relation. Und ich denke dass hier auch der großteil der Menschen so denkt.
 
Eh PiPaPa atme mal durch die Hose! Ich habe das lediglich so drastisch formuliert, weil der Superlativ allgemein der besseren Darstellung dient und letztlich habe ich ja auch gar nicht so unrecht mit meiner Kernaussage, oder!?

@Marvin_X: Und ja, dass das kapitalistische System daran Schuld ist, ist offensichtlich....das mit Ehec ist wirklich krass, aber wir können auch was tun, zB einen Organspendeausweis holen!
 
Sachliche Diskussion ?
Vergewaltiger 2 Jahre Haft, Raubkopirer 5 Jahre Haft. Als ob es da nur diese beiden Zahlen geben würde und keinerlei Staffelungen, Ermessensspielräume o.ä.
Guckt doch mal bitte in die Gesetzestexte.

Vergewaltiger kriegen mindestens X Jahre je nach schwere der Tat und gewerbliche Raubkopierer maximal bis zu 5 Jahren Haft.
Urteile zu pauschalisieren ist ignorant. Strafen werden immer individuell vergeben. Bei Sexualstraftätern kommen neben der Haftstrafe noch Resozialisierungsprogramme dazu (hier keine Diskussion über deren Erfolg anfangen). Raubkopierer hingegen kann man weniger eine Krankhaftigkeit ihrer Handlungen unterstellen, außer derjenige schafft es wirklich ein Gericht davon zu überzeugen. :freak:

Was gab es für Urteile für Raubkopierer die 5 Jahre erreicht haben? Den hier vielleicht
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Fuenfeinhalb-Jahre-Knast-fuer-Raubkopierer-23104.html
Warum 5,5 Jahre? Vornehmlich weil er nicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat, sondern wegen Steuerhinterziehung. Dabei ist eine Summe von 3 Millionen DM bewiesen wurden, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.
Was kriegen denn die meisten gewerblichen "Raubkopierer"? Die "kleinen" Fische kriegen in der Regel Bewährungsstrafen von 6 Monaten bis 2 Jahren
http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/Urteil-Raubkopierer-01.pdf

Frage ist ob ~600 Verstöße noch als kleiner Fisch durchgeht. Soviel zum Thema Raubkopierer 5 Jahre Knast und Vergewaltiger Luxusleben. (wollte auch mal drastisch formulieren)

Ebenso werden bei einer absichtlich herbeigeführten Atombombenexplosion zwar 5 Jahre angesetzt, aber es würden dazu die schlimmeren Straftaten geahndet, wie eben zigfacher Mord + schwere Körperverletztung (mit Todesfolge) usw.

Es gibt kaum Gesetze, die vom Strafmaß zu lasch oder hart sind, es gibt höchstens Richter, welche zu lasche oder harte Urteile fällen. Gerade bei Sexualdekikten geht aber die Staatsanwaltschaft in Revision wenn die Strafen zu gering ausfallen. Darüber wird dann natürlich nicht berichtet, es ist ja auch nicht so spektakulär.
 
Zuletzt bearbeitet:
@PiPaPa
Zumal das Strafmaß für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sehr klar geregelt ist und da Strafmaß bei einer vollzogenen Vergewaltigung bei mindestens zwei Jahren liegt
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Das ganze geht aber völlig am Thema vorbei, weil dieser Vergleich nicht zielführend ist. Man kann immer wieder Vergleiche über das Strafmaß verschiedener Vergehensarten führen und nur weil man meint, dass ein bestimmtes Vergehen zu gering bestraft wird, bedeutet dies nicht gleichzeitig dass das andere Vergehen zu hoch bestraft wird. Ich persönlich halte eine Freiheitsstrafe bei gewerblich betriebenen Urheberrechtsverletzungen in diesem ausmaß bei gleichzeitiger Stuerhinterziehung für durchaus angemessen.

Ich habe eher den Eindruck, man versucht mit solchen Vergleichen eine Legitimation für gewerblich betriebene Urheberrechtsverletzungen zu finden. Die Art und Weise wie das geschieht ist zum Teil unterstes Stammtischniveau.
 
Kino.to: Beschuldigter legt umfassendes Geständnis ab

Einer der Beschuldigten im Fall Kino.to hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, seien die Informationen nachhaltig unterstützend für die weiteren Ermittlungen. Nun befindet sich der Geständige wieder auf freiem Fuß.

Einer der dreizehn festgenommenen Beschuldigten im Fall Kino.to befindet sich wieder auf freiem Fuß. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, legte der junge Mann ein umfassendes Geständnis ab, das die Ermittlungen der Behörden nachhaltig unterstütze.

Offenbar gab der mutmaßliche Mitbetreiber von Kino.to zu, dass er als Besitzer eines Streaming-Dienstes illegale Kopien von Filmen für Kino.to bereitgestellt habe. Laut Staatsanwaltschaft habe er auch zu den Aufgaben seiner ehemaligen Mitstreiter umfangreiche und glaubhafte Informationen preisgegeben. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das ehemalige Team hinter Kino.to eine kriminelle Vereinigung zur gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts darstellte.

Von den restlichen zwölf mutmaßlichen Mittätern sind bislang noch keine Geständnisse oder andere Stellungnahmen bekannt. Fest steht, dass auf die betreffenden Personen wohl saftige Strafen zukommen werden. Das enorme Einnahmepotenzial des ehemaligen Streaming-Angebotes und der betreffenden Hoster zeigte sich bereits wenige Tage der Inhaftierung der Bande. Fahnder konnten auf den Konten des Leipziger Hauptbeschuldigten rund 2.5 Millionen Euro finden.

Vom Urteil des Gerichtes im Fall Kino.to hängt für weitere Verfahren dieser Art im deutschen Raum einiges ab. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die rechtliche Richtung in puncto Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material vorgibt. Bislang gab es hierzulande keinen vergleichbaren Fall. Doch selbst wenn die Angeschuldigten bezüglich der „Linksammlung“ Kino.to keine Strafe erhalten, müssen sie höchstwahrscheinlich für das Betreiben der Streaming-Hoster mit einer Strafe rechnen.

Quelle: http://www.gulli.com/news/kino-to-beschuldigter-legt-umfassendes-gest-ndnis-ab-2011-06-24
 
Mir war noch nicht bewusst, dass die Streaming Hoster auch von den kino.to Inhabern betrieben wurden. Das macht es natürlich noch schwieriger für sie. Wobei ich immer noch meine Probleme habe mit dem Wortlaut insb. in puncto "kriminelle Vereinigung". Das muss doch eigentlich erst in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden. Erfolgt ein Schuldspruch in einem derartigen Anklagepunkt kann man dem wohl nicht mehr viel entgegnen.
Wenn ich mir exemplarisch einige kino.to Alternativen wird sehr schnell klar, dass bisher vornehmlich Kopien des Originals existieren. Die wird es früher oder später eben auch nicht mehr geben. Das ganze Konzept hat sich eben als angreifbar erwiesen - im rein rechtlichen Sinne. Youtube würde ich da aber aussen vor lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Betreiber keine Risiken eingehen wollen und es dauerhaft schwer bleiben wird ganze Filme dort anzuschauen. An sich ist aber die Marktmacht von Youtube vergleichsweise größer als es die von kino.to je hätte sein können. Bei Youtube wäre man wohl in einem ähnlich gelagerten Fall mit einer Geldstrafe aus der Sache herausgegangen. Für kino.to war das das Aus.
Die Suche nach einer legalen Lösung um Kino im Internet "abrufbar" zu machen geht also weiter.
 
@Kenni
Dort steht nicht, dass die Betreiber eine kriminelle Vereinigung bilden sondern lediglich dass sich der Verdacht erhärtet, dass es so ist. Das ist schon ein Unterschied.
 
Ist doch ein ganz klarer Fall ...

Die Betreiber von Kino.to haben Kino.to nicht gegründet weil sie Mitleid mit Privatsender-Werbegeschädigten TV-Zuschauern haben und ein gutes Werk tun wollten, nein, sie haben Kino.to gegründet um durch agressive Vorab-Werbung (5-7 Mal Werbefenster zuklicken bis man irgendwann mal beim Film ankommt), und durch die Masse an Leuten die sicherlich hier und da mal irgendwo draufgeklickt haben Geld zu verdienen.

Selbst für Laien für die Pay per Click oder Pay per View Fremdwörter sind ist es offensichtlich das diese Plattform rein gewinnorientiert gearbeitet hat.

Und eben das ist das grosse Problem welches der Staat nicht ignorieren darf - Es wurde in hunderttausenden von Fällen mit dem geistigem Eigentum anderer Geld verdient, wie zuvor schon jemand richtig sagte. Und das geht halt nicht - Sonst könnte man gleich alle Gesetze bezüglich Copyright-Rechten aus dem Gesetzbuch streichen, und alles dahingehend für legal erklären.

Die Staatsanwaltschaft hat da, auch wenn es schade um Kino.to ist, im Sinne des Gesetzes richtig gehandelt.
 
Wie Ich neulich erst gelesen habe, will der Staatsanwalt bis zu 15 Jahre Haft für die Betreiber fordern. Da frag Ich mich doch, ob das deutsche Justizsystem noch gerecht ist. Kinderschänder bekommen mitunter nur 5 oder 8 Jahre, aber für "das bisschen Urheberrechtsverletzung" fordert man 15 Jahre.
Irgendwo stimmen da die Verhältnisse nicht mehr, selbst wenn die Betreiber unmengen von Filmen angeboten haben. Dazu kann Ich nur den Kopf schütteln.
 
GUG schrieb:
Wie Ich neulich erst gelesen habe, will der Staatsanwalt bis zu 15 Jahre Haft für die Betreiber fordern. Da frag Ich mich doch, ob das deutsche Justizsystem noch gerecht ist. Kinderschänder bekommen mitunter nur 5 oder 8 Jahre, aber für "das bisschen Urheberrechtsverletzung" fordert man 15 Jahre.
Irgendwo stimmen da die Verhältnisse nicht mehr, selbst wenn die Betreiber unmengen von Filmen angeboten haben. Dazu kann Ich nur den Kopf schütteln.

Und für diese Weisheit kramst du den Thread aus?
Eigentlich gehört sowas hier hin.
 
@GuG
du vernachlässigst dabei allerdings, dass dem Betreibern mehrere Delikte zur Last gelegt werden. bei dem Strafmaß von den 15 Jahren dürften die Urheberrechtsverletzungen den geringsten Teil ausmachen. Schwerwiegender sind die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Steuerhinterziehung.
Aber Hauptsache man wirft ein paar Stammtischparolen in den Raum. Zumal es nicht mehr als 15 Jahre werden können. Wenn ich richtig informiert bin, dann wird das noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Außerdem geht die Staatsanwaltschaft zumindest bei Dirk B. von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt nach Angaben Kleins auch wegen des Verdachts der Geldwäsche. „Da droht eine empfindliche Freiheitsstrafe“, so Klein. „Mehr als 15 Jahre kann er aber nicht kriegen.“
Quelle: http://www.focus.de/magazin/kurzfas...f-drohen-bis-zu-15-jahre-haft_aid_642492.html

Also eine Forderung der Staatsanwaltschaft kann ich nicht eindeutig herauslesen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie schon vermutet, ist die Seite schon wieder Online. Und das mit dem fast gleichen Namen wie bisher. Einziger Unterschied ist der X im Namen.

Hier noch ein Auszug der Meldung von der neuen Seite.

Das legendäre Online-Stream-Portal Kino.to war eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer, die es satt hatten viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben.

Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?
Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?
Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!

Was ist aus diesem Land geworden? Wo ist unsere Freiheit hin?
Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?!

Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch.
Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN!
Danke an all die Leute da draussen, Fans und besonders Anonymous. Gemeinsam sind wir Stark!

PS: Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun.

Legends may sleep, but they never die.

Euer KinoX.to Team
 
Ohje, das liest sich aber schwer nach beleidigte Leberwurst. Ich sehe die neue Betreiber richtig vor mir, wie sie mit vorgeschobener Unterlippe und Tränchen in den Augen, wütend mit dem Fuß aufstampfen.
:rolleyes:
 
man kann sich drüber aufregen das die rechtslage so ist wie sie ist, aber sich drüber wundern das wirtschaftliche kriminalität in einem kapitalistischen gefüge hoch angesiedelt ist? hm.. grenzwertig.
ich kann sie verstehen, aber ich würde es nicht so reisserisch formulieren. das klingt ja wie ne kriegserklärung.
 
Zurück
Oben