News Online-Abonnements: Kündigung muss laut Urteil ohne Login möglich sein

@michi_y1981
Bei Sky ist der Login nach wie vor mit der Kundennummer möglich. Man muss beim ersten Login dann zwar eine E-Mail hinterlegen. Es geht aber. Wenn man noch keine PIN gesetzt hatte, ist das auch möglich...
Die Frage ist auch, warum will ich ein Abo online kündigen, dass ich selbst gar nicht online sondern schriftlich (im Laden) abgeschlossen habe? Da kann ich auch weiter in meiner Komfortzone bleiben - wenn ich die Onlinefunktionen auch vorher nie genutzt habe - und einfach einen Brief aufsetzen...

DAS wäre so das einzige, wo man über ein Formular nachdenken könnte. Aber das wäre MIR persönlich halt auch viel zu unsicher. Behörden dürfen Anträge, Widersprüche und Co. (Urteile von mehreren Oberverwaltungsgerichten in verschiedenen Bundesländern) nicht akzeptieren, wenn das Dokument oder die E-Mail nicht entsprechend signiert ist (sprich: Einfache E-Mails gehen nicht, muss De-Mail oder eine entsprechend signierte E-Mail sein, die quasi kein normaler Mensch besitzt. Also die meisten jedenfalls nicht). Aber Unternehmen sollen formlose Formulareingaben als Kündigung akzeptieren? Ohne Nachweis, dass es tatsächlich die Person ist? Und damit ohne Nachweis, dass die Willenserklärung von der Person stammt, die den Vertrag auch tatsächlich innehat.
Natürlich.

Eine Kündigung ohne Login müsste konsequenterweise mit einer anderen Identifizierungsmethode ausgestattet werden. Video-Ident, eID oder was weiß ich. Was ist wohl mehr Aufwand. Sich einfach einzuloggen oder für die Kündigung einfach den Login anzulegen, wenn er nicht bereits existiert, oder eben die nach wie vor schriftliche Kündigung per Brief :)
Ich wähle den Login.
 
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Wer es nicht nachvollziehen kann, schließt Mal ein Apple TV+ Abo ab und kündigt es wieder.
 
flappes schrieb:
Typischer EU-Unsinn. Man hat ja eh schon einen Account!
Was hat das mit der EU zu tun und warum ist "einfaches Kündigen" also Verbraucherschutz Unsinn?

Man hat eh schon eine Kundennummer.
Und bei der Abbuchung eine Referenznummer.
Beide sollte nur der Inhaber kennen.

Wenn man eine der beiden Daten bei der Kündigung angibt, kann einen der Anbieter zweifelsfrei Identifizieren.
Wo öffnet man da Missbrauch Tür und Tor?
Kennen deine "Feinde" alle deine Kundennummern?


flappes schrieb:
Grundlegend kann man überall per Post oder Mail kündigen.
Und das ändert irgendwas?
Ist Post Verschlüsselt?
Wenn ich deine Daten kenne, kann ich die sowohl in ein Online Formular, als auch eine Email, oder in einen klassischen Brief Schreiben.
 
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Ich fände es gut.

Wollte mal etwas kündigen, wusste natürlich das PW nicht mehr (:freak:) und die email zur Wiederherstellung kam nie an.

Ja, theoretisch kann man damit Schindluder treiben, aber das kann man anders auch.
 
kachiri schrieb:
Aber Unternehmen sollen formlose Formulareingaben als Kündigung akzeptieren? Ohne Nachweis, dass es tatsächlich die Person ist?
Warum duerfen Unternehmen dann ebenso formlose Formulareingaben als bindenden Vertragsabschluss akzeptieren, ohne einen Nachweis?

Eine - zugegeben 20 Jahre alte - persoenliche Anekdote:

Nach einem Umzug wollte ich einen Telefonievertrag abschliessen.
Also ab zum T-Punkt. Mit dem Mitarbeiter gesprochen, der hat mir ein Formular gegeben: Adresse, Kontodaten, Unterschrift - fertig. Kein Personalienkontrolle, ueberhaupt garkeine Verfikation.
Telefonievertrag fertig, ein paar Tage spaeter wars aktiv. Kein Perso, keinerlei Verifikation der Adresse, ein Techniker kam nicht ins Haus.

Den spaeter zu kuendigen war aufwendiger :D
 
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^Q^ schrieb:
Wer es nicht nachvollziehen kann, schließt Mal ein Apple TV+ Abo ab und kündigt es wieder.
Dauerte bei mir ca 30 Sekunden 🤷‍♂️
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Die Argumentation der Anbieter und auch einiger im Forum kann ich 0,0 nachvollziehen.
Kündigt man per Fax oder Brief findet auch kein Einloggen statt. Wie auch. Und beides lässt sich problemlos automatisieren bzw. anonym durchführen. Gab es dadurch in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten missbräuchliche Massenkündigungen?

Bei Brief hast du eine Unterschrift, im Extremfall DNA-Spuren.
Bei FAX hast du in der Regel eine Absendernummer und Faxen kostete in der Vergangenheit auch Geld.

Wie soll es auch Massenkündigungen gegeben haben, wenn es keine so einfache Möglichkeit der Kündigung gab?
Ein Onlineformular, von jedem zugänglich, was wird wohl passieren?
 
Ich kündige generell alles per E-Mail. Im Impressum steht ja immer eine (sogar Amazon hat dort wieder eine E-Mail-Adresse angegeben).

Ist auch der beste Weg, wenn man Support benötigt und die Labyrinthe aus Chats, Bots und Co. einem nicht weiterhelfen.
 
kachiri schrieb:
Bei Sky ist der Login nach wie vor mit der Kundennummer möglich. Man muss beim ersten Login dann zwar eine E-Mail hinterlegen. Es geht aber. Wenn man noch keine PIN gesetzt hatte, ist das auch möglich...

Ja das mag ja sein.
Ich hatte damals die Skynummer eingegeben, die OnlinePin (auch Kindersicherung) hat nicht geklappt.
Es kam eine Fehlermeldung, das entweder das oder das nicht stimmt.
Ich hab dann angerufen, der KI gesagt, das wir uns nicht online einloggen können, dann wurde ich zum Rücksetzen des Passworts weitergeleitet und die Telefonverbindung einfach beendet.

Kundenfreundlich geht anders.

Es gibt immer Zwei Seiten.
Man kann hier beide Seiten schön sehen.
Aber was ist mit einem Vertrag beim Stromanbieter?
Einfach kündigen ohne Authentifizierung?

Also soll der Anbieter nachweisen, das die Kündigung ordentlich und gewollt kam?

Ich bin natürlich für Verbraucherschutz, aber sich einzuloggen und dann im Profil einen löschen/kündigen Button zu drücken ist schon sehr viel verlangt.


Bei dem Urteil schüttel ich mit dem Kopf.
 
florian. schrieb:
Wenn ich deine Daten kenne, kann ich die sowohl in ein Online Formular, als auch eine Email, oder in einen klassischen Brief Schreiben.

Jupp. Das ist leider so. Vereinfachung funktioniert leider in alle Richtungen.

Bei uns hier in Cottbus ruft die Sparkasse, bei Überweisungen mit Überweisungsträgern, mittlerweile die älteren Leute an ob sie überhaupt wissen, dass sie gerade eine erstaunlich hohe Summe überweisen wollen. :heilig:

Eine erstaunlich hohe Summe kann sogar eine Steuernachzahlung an das Finanzamt sein. Wenn die Bank dich anruft, weil dein Alter aussagt, du hättest dich evtl. verschrieben, ist das ein deutliches Zeichen, dass man alt ist. :evillol:

Beim Onlinebanking ist das Geld weg und evtl. bekommt man es wieder.

mfg
 
Dem Urteil zufolge muss eine Kündigung auch allein durch die Angabe des Namens und weiteren Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift oder Geburtsdatum möglich sein. Laut Auffassung des Gerichts würde ein vor längerer Zeit erstelltes und in Vergessenheit geratenes Passwort den Kündigungsprozess nur unnötig erschweren, was eine unrechtmäßige Einschränkung darstelle.

Passwort zurücksetzen ist dann schon eine nicht zumutbare Hürde?!? Wenn man keinen Zugriff auf den Mailaccount mehr hat, was ja vorkommen kann, dann ok. Aber nur weil es vergessen wurde, halte ich das nicht für "zu schwierig".

s4v schrieb:
Bei meiner Schwester war es jetzt aber z.b. so, dass Ihr Netflix Konto über die Email von Ihrem Ex-Mann lief, von dem Sie sich hat scheiden lassen. Aber die Abrechnung über ihr Konto.

Das ist jetzt aber ein sehr weit hergeholter Fall, welche (wie schon mehrfach geschrieben) durch Widerruf der Einzugsermächtigung hätte schneller geklärt werden können.

FrAGgi schrieb:
Man bekommt ja immer eine Kündigungsbestätigung und kann dann ja in vielen Fällen per Klick sagen "Will doch bleiben".

Und wenn Du keinen Zugriff mehr auf den Mailaccount hast oder die Mail in Spam landet? 🤷‍♂️
 
florian. schrieb:
Was hat das mit der EU zu tun und warum ist "einfaches Kündigen" also Verbraucherschutz Unsinn?

Man hat eh schon eine Kundennummer.
Und bei der Abbuchung eine Referenznummer.
Beide sollte nur der Inhaber kennen.

Wenn man eine der beiden Daten bei der Kündigung angibt, kann einen der Anbieter zweifelsfrei Identifizieren.

Genau das ist doch das Thema, warum so umständlich?

Du hast einen Account, logst dich ein, klickst den Button "Abo beenden" Thema erledigt.
Kennwort vergessen Funktion ist in allen System hinterlegt.

Stattdessen, Kontoauszug öffnen oder Rechnung rauskramen und dann in einem Formular diese Daten eintippen. Das soll verbraucherfreundlicher sein?

Und wieso sollte man denn überhaupt diese Daten abfragen dürfen für eine Kündigung? Das könnte die EU als unnötig hohe Hürde auslegen. Ich wette, dagegen klagt eh schon jemand.

Es geht doch für den Anbieter darum, dass kein unberechtigter kündigt und für den Verbraucher es möglichst einfach zu haben. Das sehe ich mit Login gelöst.

Und in einer größeren Firma: wer sagt, denn, dass die Buchhaltung den Vertrag einfach kündigen darf, den der Geschäftsführer abgeschlossen hat?
Alles mit einem Login lösbar.

Dass die EU eine einfache Kündigung ermöglicht hat, finde ich ja gut, den ein Klick kündigen Button. Aber dass eine Kündigung jetzt ohne Authentifizierung möglich sein soll, das ist halt schlicht und ergreifend Unsinn, dafür kenne ich kein besseres Wort. Bei der Anmeldung hat man sich i.d.R. ja auch Authentifiziert, entweder mit E-Mail-Bestätigung oder mit funktionierendem Einzug.
 
So eine Definition von "illegal" existiert in meinem Leben nicht auch wenn es grundsätzlich Gesetzeskonform sein mag. Wer das so sieht ist vllt als Jurist zulässig, jeder andere sollte seine Eier wieder finden und am besten nicht erst an Ostern 😉
 
Ranayna schrieb:
Nach einem Umzug wollte ich einen Telefonievertrag abschliessen.
Also ab zum T-Punkt. Mit dem Mitarbeiter gesprochen, der hat mir ein Formular gegeben: Adresse, Kontodaten, Unterschrift - fertig. Kein Personalienkontrolle, ueberhaupt garkeine Verfikation.
Das widerspricht ja der einfachen Formulareingabe. Du warst im T-Punkt. Aber ja, beim Vertragsabschluss erfolgt in der Regel keine Kontrolle der Person. Du hast bei Online-Abschlüssen oder Telefonabschlüssen als Kunde aber auch zig Möglichkeiten, auf dich aufmerksam zu machen. :)

Im BGB ist das sicher noch einmal weniger streng, als im öffentlichen Recht. Formfreiheit. Beim Abschluss!

$ 312k BGB, dass ist der Paragraph, der die digitale Kündigung regelt, sagt u.a.:

(2) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die
1. den Verbraucher auffordert und ihm ermöglicht Angaben zu machen
a) zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund,
b) zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit,
c) zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags,

d) zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll,
e) zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an ihn und
2. eine Bestätigungsschaltfläche enthält, über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.


Schwierig. b und c bekommt man sicher noch irgendwie über das Formular abgedeckt - dann kann ich mich aber auch einloggen. e wird dagegen echt schwierig.

Wie gesagt: Ich sehe keinen Vorteil in einer Kündigung ohne Login... Ich sehe nur die Schaffung von Bürokratie. Und als Laie stelle ich hier schon die eindeutige Identifizierbarkeit in Frage, die im Gesetz genau so vorgeschrieben ist.
 
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Aber ich musste gerade lachen:

Hier sind ja einige dafür, dass man zur Verifizierung zusätzliche Angaben wie Kundennummer, Mandatsreferenz etc. abfragt.

OK, dann frage ich in Zukunft das Kennwort des Accounts ab :lol::lol::lol:

Oder noch besser, total Verbraucherfreundlich:

Ich mache ein Kündigungsformular, von jedem zugänglich, man muss EXAKT ALLE Daten (komplette Anschrift etc.) eintragen. Beim kleinsten Fehler, ein Leerschritt zu viel, Ablehnung, da das ja dann nicht korrekt ist.
Das dürfte die EU ja dann happy machen. ;)
 
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Idealerweise würde ich gern meine Identität online sowohl bei einem Vertragsabschluss, als auch bei einer Kündigung, einfach mit dem Personalausweis nachweisen. Leider gibt es das ja nicht bzw. ist nirgends implementiert.
 
Viper2000 schrieb:
So eine Definition von "illegal" existiert in meinem Leben nicht

Naja.

Ob etwas verboten oder erlaubt ist, sollte man schon unterscheiden können. Niemand kann wirklich gezwungen werden, die verbotenen Dinge nicht zu tun. Da muss dann nach der Tat eine Strafe ran, die zur Abschreckung und Besserung dienen soll.

Ist man richtig gestört, kommt der Schutz der Allgemeinheit vor dem Delinquenten noch hinzu. Das kann bis Sicherungsverwahrung gehen, da man manche Menschen einfach nicht mit anderen Menschen in gutem Gewissen zusammen Leben lassen kann.

Natürlich gibt es die Vertragsfreiheit. Selbst die wird aber von den AGBs (früher ein eigenes Gesetz) eingeschränkt und natürlich gibt es auch noch Dinge, die man einfach nicht vertraglich regeln darf.

Wenn man gar nichts mehr findet, gibt es immer noch "Sittenwidrig".

Wir leben doch nicht auf Bäumen. Wir sind zwar Affen aber sich affig benehmen muss doch nicht sein. :heilig:

mfg
 
@kachiri: Wie gesagt, das ganze ist ueber 20 Jahre her. Mobiles Internet gabs effektiv nicht, einen Telefonanschluss oder Handy hatte ich nicht, also blieb mir ja nichts uebrig ausser zum T-Punkt zu gehen.

Was ich damit aber sagen wollte ist, das dieses Problem an sich nichts neues ist:
Vertraege sind oft schnell und unkompliziert abzuschliessen, aber oft nur kompliziert wieder zu kuendigen.
 
Ranayna schrieb:
Vertraege sind oft schnell und unkompliziert abzuschliessen, aber oft nur kompliziert wieder zu kuendigen.

Einige Anbieter übertreiben es auch wirklich:

1&1, da muss man zur Kündigungsbestätigung anrufen.
WOW, wollen Sie wirklich kündigen? Echt? Sicher? Wirklich? Überlegen Sie nochmal! Zig Seiten mit Abfragen, das ist lächerlich hoch zehn.
 
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