Ace Hyper schrieb:@Smartin:
Ja, es gibt wirklich Leute, die überhaupt kein Radio haben, keine TV-Karte im Rechner, kein Radiofähiges Handy und auch kein TV-Emfänger im PC-Monitor eingebaut.
Nur, warum soll es lt. diesem Urteil diesem Optiker möglich sein, wegen Nichtnutzung keine Gebühren zu bezahlen, aber der Normalbürger darf weiterhin bezahlen???
Das habe ich ja auch nicht in Abrede gestellt, aber Du wirst zugeben müssen, dass das die absolute Ausnahme sein dürfte.
PCs sind nun mal grundsätzlich nicht dazu bestimmt, Rundfunk zu empfangen. Dazu bedarf es mehr, wie bspw einen Internetanschluss. Und selbst dann kann man nicht von Rundfunk sprechen, zumindest nicht im telekommunikationsrechtlichen Sinne.
Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn das Vollprogramm im Stream angeboten würde. Da bleibt dann zu hoffen, dass die Richter auf die leichte(re) Zugangsbeschränkungsmöglichkeit durch Passwörter abstellen werden, aber das ist (noch Zukunftsmusik).