Notiz Xiaomi Mi 10T (Pro): Display-Schutz-Garantie für 6 Monate inklusive

Computerbase schrieb:
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden am Bildschirm, die vorsätzlich oder auch grob fahrlässig verursacht wurden, Kratzer oder andere oberflächliche („ästhetische“) Erscheinungen des Bildschirms und solche, die durch Schadsoftware hervorgerufen worden sind.

Was bringt diese Garantie, wenn der Hersteller von vornherein grob fahrlässige Schäden ausschließt?
 
Falsche Frage. Die Frage ist, was versteht Xiaomi unter grob Fahrlässig.
 
Grob Fahrlässig ist alles was die Sorgfaltspflicht unterminiert... Bsp. Du legst das Telefon aufs Autodach und fährst los oder du gehst auf dem Bürgersteig mit starrem Blick auf den Display, knallst gegen eine andere Person oder einen Masten und das Telefon fällt runter.
 
Hab ein Oppo, im ersten Jahr werden die Reperaturkosten zur Hälfte erstattet. Damit komme ich besser klar.
 
[...]Kratzer oder andere oberflächliche („ästhetische“) Erscheinungen des Bildschirms und solche, die durch Schadsoftware hervorgerufen worden sind.
@SV3N Welchen Displayschaden kann man den durch Schadsoftware erlangen?
 
Defekte Pixel [oder auch Pixelfehler] zum Beispiel.
 
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Und wie will der Hersteller bitteschön feststellen, wie genau der Schaden entstanden ist?
Ists Display kaputt, ists kaputt.
Ob das Tel fahrlässig oder nicht fahrlässig runtergefallen ist, wird es dem Techniker nicht erzählen können.
Außer vl bei offensichtlichen Dingen, zb wenn das ganze Gerät aussieht, als wäre ein Panzer drüber gefahren oder zu Silvester mit nem Böller aufgesprengt worden.
Oder das ganze Schneidbrett wurde zur Banane gebogen, weil sich irgendein Idiot das Ding in die hintere Hosentasche steckt und sich dann draufgesetzt hat.

Kommt also alles sehr auf die Kulanz an bzw klingt das Ganze eher nach Werbung
 
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Smartbomb schrieb:
Und wie will der Hersteller bitteschön feststellen, wie genau der Schaden entstanden ist?
Ists Display kaputt, ists kaputt.
Ob das Tel fahrlässig oder nicht fahrlässig runtergefallen ist, wird es dem Techniker nicht erzählen können.
Das nicht, aber der Hersteller wird es nicht kostenfrei reparieren mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Konditionen.
 
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Boombastic schrieb:
Das nicht, aber der Hersteller wird es nicht kostenfrei reparieren mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Konditionen.
Genau das meine ich ja.
Da kann der Hersteller/Techniker eine Münze werfen obs fahrlässig war oder nicht und obs kostenlos repariert wird oder nicht.
Völlig willkürlich!
Von daher ist sowas kaum was wert.
Wenn das Gehäuse aussieht wie neu, man aber einen Riss im Display hat, wirds wohl getauscht werden, ok, weil da kann man schlecht mit Fahrlässigkeit argumentieren.
Wenns aber runterfällt und man das auch am Gehäuse sieht, was ist dann? Runtergefallen, offenbar keine Hülle --> Fahrlässig, keine kostenlose Reparatur.
Zumal in den ersten 6 Monaten sowieso Gewährleistungansprüche gelten, in denen der Hersteller dem Kunden beweisen muss, dass der den Schade selbstverschuldet hat. Was bei einem Riss im Display ohne sonstige Spuren am Gerät ja kaum möglich sein wird und man daher in diesen ersten 6 Monaten zm, das sowieso kostenlos repariert bekommen müsste.
Und auch für die vollen ersten beiden Jahre, da ohne weitere Spuren am Gerät der Hersteller sich schwer tun wird, dem Kunden abzuerkennen, dass dieser den Schaden nicht verursacht hat, sondern das Problem schon beim Neukauf bestanden haben muss, aber auch erst später ausgewirkt hat.
So, nach der ganzen Theorie würde ich mal sagen, wie sieht die Praxis aus? Wie kulant stellen sich da die Hersteller? Was geht alles durch und was geht sicher nicht durch?
Ich würde meinen, dass dies mehr Wert ist als so ein breit auslegbares Versprechen.
Nur meine Meinung.
MfG
 
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Ist halt ne Promo-Aktion, daß kaufen die evtl. von nem Versicherer zu und gut ist.

Eher wenig wert (~20€ ?), aber vielleicht gibt's ja einen dem sein Smartphone runterfliegt, von der Aktion weiß und mit repariertem Display und möglicherweise verkratzten Gerät leben kann ;)
 
Ihr glaubt ja gar nicht, wie viele Menschen gar nicht einordnen können, was grobe Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden bedeutet. Ich muss auf der Arbeit öfter mal Garantiefälle abwickeln, bzw. auch Fälle von Zusatzgarantien, die bei Eigenverschuldung greifen, selbstverständlich jedoch nicht, wenn man etwas mutwillig zerstört hat.

“Habe meinen Controller beim Fifa spielen gegen die Wand geworfen, den bräuchte ich einmal ausgetauscht.“

“Die Fernbedienung ist beim dritten Tor im Fernseher gelandet, aber ich hab hier diese Zusatzversicherung!“


Ich denke mal, solche Fälle werden vorab rausgesiebt.
 
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Smartbomb schrieb:
Ob das Tel fahrlässig oder nicht fahrlässig runtergefallen ist, wird es dem Techniker nicht erzählen können.
Außer vl bei offensichtlichen Dingen, zb wenn das ganze Gerät aussieht, als wäre ein Panzer drüber gefahren oder zu Silvester mit nem Böller aufgesprengt worden.
Wenn ein Panzer auf dich zufährt, du in Panik gerätst, wegrennst und dabei das Smartphone fallen lässt und der Panzer drüberfährt, ist es immer noch nicht (grob) fahrlässig. ;)

In meinen Augen ist das eine reine Ermessenssache (man kann auch sagen Willkür), ob der Schaden nun repariert wird oder nicht. Den Unterschied zwischen Unfall, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit können im Zweifel nämlich nur Gerichte feststellen. Ich würde mir von solch einer Aktion somit absolut nichts vom Hersteller erwarten. Reine PR!
 
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@Weyoun genau das meine ich ja! 👍
 
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