Telekom klagt gegen RegTP-Beschluss zur Großhandelsflatrate
Am 12.06.2002 hat die RegTP beschlossen, dass die Deutsche Telekom ihren Konkurrenten Internet-Verbindungen zu einem pauschalen Tarif anbieten muss und gleicheztig eine Anschaltung an 475 Punkten für ausreichend und angemessen befunden. Der Telekom wurden sechs Wochen Zeit gegeben, um einen Entgeltantrag einzureichen.
Diese sechs Wochen sind inzwischen verstrichen und, wie sollte es anders sein, die Telekom hat beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Aussetzung des Beschlusses vom 12.06.2002 zu erwirken. Dieses in Köln ansässige Gericht hat darüber bisher noch nicht entschieden, jedoch ist klar, dass man bei der Telekom eine einstweilige Verfügung anstrebt oder wenigstens ein paar Wochen mehr Zeit schinden will. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat an dieser Stelle ihr Möglichstes getan. Bleibt nur zu hoffen, dass die Telekom nicht Recht bekommt, die Gerichtsentscheidung schnell vorbei ist und sich nicht über mehrere Instanzen zieht.