Neue Rufnummer soll gegen Dialer schützen

Jan-Frederik Timm
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Ab Sonntag sind sogenannte Dialer, d.h. Programme, die über eine kostenpflichtige Einwahl eine Onlineverbindung herstellen und dies leider all zu oft dem weniger versierten Anwender verheimlichen, nur über eine neue Sondernummer rechtens.

Programme, die nach dem 14.12.2003 über eine andere Nummer als die (0)9009 eine Verbindung aufbauen, verstoßen gegen geltendes Gesetz und der Kunde ist nicht verpflichtet, etwaige Kosten zu tragen. Durch die neue Sondernummer, die beim Telefonanbieter oder in Telefonanlagen gesperrt werden kann, soll der Schutz vor Dialern effektiver gestaltet werden. Nun können die unliebsamen Programme unschädlich gemacht werden, ohne andere, womöglich wichtige Nummern ebenfalls deaktivieren zu müssen.

Zur besseren Identifizierung dürfen Anwählprogramme, die Verbindungen zu entgeltpflichtigen Mehrwertdiensterufnummern herstellen, in nächster Zukunft nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 angeboten werden. Solche Dialer in anderen Rufnummerngassen sind dann rechtswidrig. Um jeglichem Missbrauch vorzubeugen, haben Sie die Möglichkeit, diese Rufnummerngasse bei Ihrem Telefonnetzbetreiber gezielt sperren zu lassen. Weitere Dienste in anderen (0)900er Rufnummerngassen stehen Ihnen dann trotzdem zur Verfügung.
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Folgende Eingriffsmöglichkeiten hat die Reg TP bei Missbrauch: Zunächst können Stichproben erfolgen und dabei überprüft werden, ob die im Gesetz vorgegebenen Regeln eingehalten werden. Dabei können durch Rückfragen Unstimmigkeiten geklärt oder durch Mahnungen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gedrängt werden. Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung ist die Reg TP berechtigt, den Rechnungsersteller aufzufordern, keine weitere Rechnungslegung für die missbräuchlich genutzte Rufnummer vorzunehmen. Diese Möglichkeit hat keine Auswirkung für Sie, wenn Sie Ihre Rechnung bereits erhalten haben. Hier besitzen Sie aber zivilrechtliche Möglichkeiten. Um diese wahrnehmen zu können, nutzt Ihnen der Auskunftsanspruch. Die Reg TP kann auch beim Netzbetreiber die Abschaltung der Rufnummer veranlassen oder sogar dem Anbieter die Rufnummer entziehen. Um die oben dargestellten gesetzlichen Pflichten aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) durchzusetzen, ist die Reg TP ermächtigt, Verstöße gegen diese Pflichten, die rechtlich als Ordnungswidrigkeit gelten, mit Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro zu ahnden.

Bei Beschwerdefällen im Zusammenhang mit Dialern können Sie sich unter 0180 5 34 25 37 telefonisch an die Reg TP wenden.
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Findet sich auf Ihrer Telefonrechnung ein Rechnungsposten, der auf eine rechtswidrige Nutzung einer (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummer zurückzuführen ist, können Sie hiergegen Einspruch erheben. Einen unberechtigt geforderten Rechnungsposten müssen Sie nicht bezahlen.

Jede Menge Informationen bietet die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Vielen Dank an bennue für den Hinweis.