Aufregung um Novellierung des Urheberrechts
In Deutschland steht die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes an. In diesem Zuge erklärte das Bundesjustizministerium kürzlich in einem Schreiben, dass eine geringfügige Nutzung von Tauschbörsen auch nur geringfüge Strafen zur Folge haben werde.
Gegen genau diesen Inhalt laufen jetzt Filmverbände und Branchenvertreter Sturm. In einem Thesenpapier wehrt sich die Lobby gegen die Pläne, „softe“ Raubkopierer mit gar keiner oder einer milden Strafe davonkommen zu lassen.
In dem Schreiben wird auf härteste Bandagen zurückgegriffen. So werfen die Verfasser der Bundesjustizministerin Zypries die „Verletzung der staatlichen Schutzpflicht“, der „unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff“ und das Geben eines „falschen Signal“ vor.
Kernpunkt des gesamten Streits ist ein hochgehandelter Vorschlag zur Novellierung, also Neufassung, des Paragraphen 166 des Urheberrechtsgesetzes. In diesem heißt es, dass Nutzer, die „nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch“ Tauschbörsen benutzen, straffrei davonkommen sollen. Mit diesem Paragraphen will Zypries „die Kriminalisierung der Schulhöfe“ verhindern und jugendliche Raubkopierer nicht schon im frühen Alter mit Vorstrafen und/oder Geldstrafen überziehen.
„Raub(kopieren) ist kein Bagatelldelikt“, wettern dagegen die Verbände und ignorieren dabei völlig das Argument der Macher. Nachdem sich auch Vertreter der Phonoverbände auf der Popkomm massiv über die „Bagatellklausel“ ausgelassen hatten, schlägt die Lobby der Filmindustrie jetzt in die selbe Kerbe - nur noch etwas radikaler. „Durch die Bagatellklausel wird den Urhebern und Rechteinhabern die einzige Möglichkeit genommen, gegen private Rechtsverletzer vorzugehen“, hieß es weiter in dem gemeinsamen Schreiben. Die Filmindustrie fürchtet durch den novellierten Paragraphen einen Freibrief für private Raubkopierer, da das ohnehin sehr schwach vorhandene Bewusstsein des „im Unrecht seins“ durch die „Bagatellklausel“ weiter abgeschwächt werde.