Google im Visier von Datenschützern
Mancherorts wird Google längst als Microsoft-Nachfolger in Sachen Vormachtsstellung im Markt gehandelt. Dazu passend ist der Suchmaschinengigant nun wegen der Speicherung von Suchanfragen ins Visier der EU-Kommission geraten.
So berichtet die Finanzagentur Bloomberg am Freitag, dass eine Beratergruppe im Dunstkreis der EU-Kommission die Methoden von Google im Hinblick auf die Speicherung von Suchanfragen kritisiert habe. Konkret lautet der Vorwurf an Google, dass der Zeitraum der Speicherung nicht mit den geltenden europäischen Datenschutzlinien vereinbar sei. Bis vor nicht allzu langer Zeit hatte Google jede Suchanfrage sowie die IP-Adresse des Suchenden – wie es hieß aus Sicherheitsgründen – für unbestimmte Zeit gespeichert.
Diese Regelung wurde erst vor einigen Wochen auch aufgrund von Kritik aus den verschiedensten Bereichen geändert. So werden die Suchanfragen samt IP-Adresse aktuell nur noch für anderthalb bis zwei Jahre gespeichert. Dies ist laut EU-Angaben zwar eine durchaus richtige, aber noch nicht ausreichende Entwicklung. Bei Google hieß es zu dem Vorgang, dass man im Juni eine offizielle Stellungnahme abgeben werde und das man sich selbstverständlich verpflichtet sehe, konstruktiv mit den Datenschützern zusammen zu arbeiten.
Bei Bloomberg betont man aber, dass die sehr großzügige Dauer der Datenspeicherung nicht nur bei Google stattfinden würde. Sicher würden auch andere Konzerne wie Microsoft oder Yahoo die Suchanfragen in einer ähnlichen Praxis verwalten. Bei anderen Unternehmen gingen bisher allerdings keinerlei Anfragen von Datenschützern ein.