Rapidshare soll Uploads kontrollieren
Das Hamburger Oberlandesgericht hat den One-Click-Hoster Rapidshare in einem Urteil dazu aufgefordert, Datei-Uploads stärker zu kontrollieren. Dies müsse geschehen, um den Upload von urheberrechtlich geschützten Daten zu verhindern. Das Unternehmen arbeitet daher derzeit an neuen Wegen, der Rechtssprechung nachzukommen.
Das Hamburger Oberlandesgericht bezeichnete das bisherige Geschäftsmodell von Rapidshare als unrechtmäßig. Das Unternehmen müsse urheberrechtlich geschützte Inhalte proaktiv überprüfen, wie es heißt. Das Gericht gab dem Schweizer Service dafür zwei Möglichkeiten an die Hand: Entweder registriere man bei jedem Upload die IP-Adresse und den Nutzernamen des Uploaders, oder man prüfe alle hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen. Die Speicherung der Nutzerdaten soll dabei vor allem helfen, Wiederholungstäter unter besondere Beobachtung zu stellen und jeden ihrer Uploads gezielt zu überprüfen.
Welche der Vorgaben umgesetzt wird, ist bisher nicht mitgeteilt worden, allerdings findet sich in einer Stellungnahme Bobby Changs, des COO von Rapidshare, ein Hinweis. So teilte dieser mit, dass das Unternehmen „an einer Lösung [arbeite], die einerseits den neuen Vorgaben des Gerichts gerecht wird und andererseits die Privatsphäre der User schützt“. Damit dürfte zumindest die prinzipielle Speicherung von Nutzerdaten vorerst als unwahrscheinlich gelten. Insgesamt dürfte dies jedoch vom Erfolg Rapidshares abhängen. So war der One-Click-Hoster auch in der Vergangenheit nicht untätig: Neben der Sperrung von Inhalten, die von Urhebern gemeldet wurden, setzte man auch auf verschiedene Namens- und MD5-Filter, die anhand des Namens als auch des Hash-Wertes Dateien identifizieren sollten. Die Filter sind jedoch vergleichsweise leicht zu umgehen, weshalb sie als ungenügend angesehen werden. Überdies setzt das Unternehmen auf bisher sechs – bald zehn – Mitarbeiter, die hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverstöße durchsuchen und dabei auch auf über 600 Rapidshare-Link-Seiten recherchieren, um illegal angebotene Inhalte zu löschen.
Es könnte in Zukunft auch mit Restriktionen reagiert werden, um Inhalte besser überprüfen zu können. So müsste Rapidshare, sollten in Zukunft IP-Adressen der Nutzer gespeichert werden, dies auch tun, wenn diese dynamisch sind und damit etwa „einer Mehrheit von Nutzern oder sogar einem ganzen Stadtteil zugeordnet“ werden könnten. Die Sperrung dynamischer IP-Adressen sei ebenso denkbar, so das Gericht. Da es dabei jedoch wenig Einsicht von Rapidshare erwartet, komme lediglich die vollständige Überprüfung aller hochgeladenen Dateien in Frage. Gepackte Daten müssten von Rapidshare entpackt und überprüft werden. Da dies nur bei Kenntnis des Passwortes möglich ist, könnten entsprechende Archive demnächst verboten werden.
Wann entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, steht bisher noch nicht fest. Die deutsche Rechtssprechung ist dabei aber definitiv bindend für Rapidshare, wie auch COO Chang verdeutlichte: „Rapidshare arbeitet international und hat auch deutsche Kunden. Deshalb ist das Urteil natürlich schon von Belang.“ Er übte aber auch Kritik an der Rechtsunsicherheit in Deutschland, die „zu immer neuen Prozessen [führe], in denen die neu implementierten technischen Verfahren sowie die neu etablierten Prozesse in der Abuse-Abteilung immer wieder infrage gestellt werden“.