Russe sichert sich Markenrechte an „;-)“

Update Jirko Alex
85 Kommentare

Wäre es nicht so absurd und völlig abwegig, könnte man die folgende Meldung wohl mit einem Augenzwinkern kommentieren – oder dem entsprechendem Emoticon dafür, ;-). Tatsächlich darf das bald nicht jeder, da sich ein russischer Geschäftsmann die Markenrechte an der Zeichenfolge hat schützen lassen.

So berichtet NZZ Online unter Berufung auf die russische Zeitung Kommersant, dass dem Russen Oleg Teterin, der der Firma Superfone vorsitzt, die Markenrechte für die Zeichenfolge Semikolon-Bindestrich-schließende Klammer vom Patentamt in Russland zugesprochen wurden. Superfone ist dabei in der Mobilfunkwerbung tätig und kann jede Verwendung des Emoticons nunmehr untersagen oder lizenzieren. Teterin kündigte allerdings an, von seinen Markenrechten nur bei Firmen Gebrauch zu machen. Privatpersonen sollen die Zeichenfolge weiterhin verwenden können. Teterin will sich jedoch nicht nur diese eine Zeichenfolge zu Nutze machen, auch eng mit dem „;-)“ verwandte Zeichenketten – etwa ein „:-)“, tangierten seine Markenrechte, wie der Geschäftsmann kommentiert.

Die Meldung trifft erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe. Erste Stimmen prophezeihen schon einen Findigen, der sich das komplette Alphabet markenrechtlich schützen lässt. Die Diskussion um die Schützbarkeit selbst trivialer Dinge dürfte das jüngste Ereignis aber in jedem Fall anfachen.

Wir danken unserem Leser kaepten
für den Hinweis zu dieser News!

Update

Wie das Newsportal RussiaToday vermeldet, seien dem Russen Oleg Teterin die Markenrechte an dem Emoticon ;-) in letzter Konsequenz nicht zugesprochen worden. Vielmehr verwies Russlands oberste Patentbehörde, Rospatents, in einem Statement darauf, dass das Symbol nicht schützenswert sei, das es Produkte nicht individualisiere. Es erfülle damit nicht die Anforderungen an eine eigene Marke.

  85 Kommentare
Themen:
  • Jirko Alex E-Mail
    … schreibt auf ComputerBase zu den Schwerpunkten Multimedia, PC-Audio und Streaming.
Quelle: NZZ Online

Ergänzungen aus der Community

  • Rumblefish 12.12.2008 10:44
    Auch in Deutschland sicherte sich 1995 ein allen bekanntes Unternehmen die Farbe Magenta, was genauso absurd in meinen Augen war und ist.
  • Götterwind 12.12.2008 11:16
    Ich weis nicht, ob hier Manche etwas komplett falsch verstehen: Es handelt sich nicht um ein Patent, sondern um des Markenrecht.

    Jeder kann eine Marke eintragen lassen, dieses wird auch nicht überprüft! Man bezahlt die Gebühr, Basta... Man kann sogar schon geschützte Dinge ein weiteres Mal eintragen lassen - allerdings wird man dann sicher gleich vom Anwalt des Markenträgers kontaktiert... ;)
    Ein weiteres Problem besteht darin, dass man bei trivialen Dingen dies nicht vor Gericht durchsetzen kann (Namen z.B.). Zumal Markennamen nur mit einem Produkt(-familie/Kategorie) zusammen geschützt werden und nicht allgemein.