Überarbeitetes BKA-Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat gestern die überarbeitete Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet. Das Gesetz scheiterte vor wenigen Wochen im Bundesrat an der Opposition und der sächsischen SPD. Heute stimmte auch die Länderkammer der Gesetzesnovelle zu.
Bereits Anfang Dezember einigten sich Vertreter der Regierungskoalition in einigen strittigen Punkten. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen dabei die heimlichen Online-Durchsuchungen, denen nunmehr stets eine richterliche Anordnung vorausgehen muss. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass der BKA-Präsident in Eilfällen eigenmächtig eine Befugnis aussprechen könne, die das heimliche Durchsuchen von PCs erlaube. Auch die Überwachung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung obliegt nunmehr der Justiz und nicht eines Datenschutzbeauftragten des BKA. Zudem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizei konkreter definiert, damit es nicht zu Überschneidungen kommt.
Nicht im Vermittlungsausschuss bearbeitet wurde etwa die Frage nach dem Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern. So ist im Zuge der Novelle des BKA-Gesetzes weiterhin geplant, etwa die Pressefreiheit einzuschränken indem das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und damit auch der Informantenschutz aufgeweicht werden. So wird alsbald nur noch Seelsorgern, Abgeordneten und Strafverteidigern ein umfassender Schutz des Berufsgeheimnisses gewährt. Ärzte, Journalisten und Anwälte könnten hingegen auch in Beugehaft genommen werden, wenn dies verhältnismäßig ist. Zahlreiche Medienvertreter, Ärztebünde und Anwaltskammern protestieren daher gegen das BKA-Gesetz, das viele Berufsgeheimnisträger entblößt.
Andersgerichtete Kritik kommt unter anderem vom Branchenverband Bitkom, der anmahnt, dass sichergestellt werden müsse, dass die Spionage-Programme „nicht zufällig auf weitere Rechner übertragen oder von Kriminellen missbraucht werden können.“ Dass überdies nur Rechner von Verdächtigen und nicht etwa Zentralrechner von E-Mail-Anbietern untersucht werden, müsse ebenso geregelt werden. Problematisch sei außerdem, so Kritiker, dass zur Einschleusung von Spionage-Software durch das BKA Sicherheitslücken missbraucht werden könnten, die dann bewusst vom Staat ausgenutzt werden würden. Es läge in dem Fall nur schwerlich im Interesse der Regierung, diese Lücken zu stopfen. Dies könnte auch das Vertrauen in Internetauftritte der Regierung schmälern.
Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigte sich nicht vollkommen zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss. Er befürchtet durch die schnelle Entwicklung der Informationstechnik, dass sich in einigen Jahren erneut die Notwendigkeit ergibt, dass heute verabschiedete Gesetz zu überarbeiten. Bis es so weit ist, muss das Gesetz allerdings noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Die Verabschiedung im Bundesrat geschah heute mit knapper Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen. Ausschlaggebend war das neue Votum der sächsischen Landes-SPD, die die Gesetzesnovelle noch vor einigen Wochen in der Länderkammer ablehnte.
Mehrere FDP-Abgeordnete sowie die Bundesärztekammer und Anwälte kündigten bereits an, eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sieht dem nach eigenen Aussagen aber gelassen entgegen. Er verkündete gegenüber dem ZDF, dass er überzeugt sei, dass der gefundene Kompromiss dem Grundgesetz entspreche.