Bitkom: Zügige Umsetzung der Internetsperren

Andreas Frischholz
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Der Branchenverband Bitkom begrüßt in einer Mitteilung die gesetzliche Reglung zur Sperrung von kinderpornografischen Webseiten, fordert allerdings einige Nachbesserungen sowie eine baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Verbandspräsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer fordert, man brauche möglichst bald ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet, damit „die Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage für die Sperrung der Seiten haben“. Allerdings verlangt er ebenfalls kurzfristige Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. So müsse in das Gesetz eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten aufgenommen werden. Die „umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen“ der Provider benötigen Zeit, wie bereits vor einiger Zeit aus den Reihen der Telekom zu hören war. Mit einem klaren Zeitraum könnten alle Provider die Blockierung im gleichen Zeitraum starten.

Unklar ist aus Sicht des Verbands, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Aufgrund dieser Ausnahme befürchtet man, das ganze Vorhaben könnte aufgrund verfassungsrechtlicher Konflikte scheitern. Davon abgesehen sollten die Sperren nicht im Telemediengesetz geregelt werden, da „mit einem eigenständigen Gesetz […] sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen“ lässt. Zudem könne mit diesem Schritt auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen.

Ebenso bestehe Klärungsbedarf bei der neu aufgenommenen Regelung, nach der jeder Aufruf kinderpornografischer Web-Adressen an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden kann. Manche Surfer rufen etwa über Spam-E-Mails oder Schadprogramme unbeabsichtigt solche Adressen auf, weswegen auch Nutzer ohne pädophile Neigungen so schwer verdächtigt werden können. Das Ziel müsse sein, Zufallsbesucher solcher Seiten durch ein staatliches Stoppschild abzuschrecken, ohne sie generell zu kriminalisieren. Der einmalige Aufruf einer gesperrten Web-Adresse ist noch kein eindeutiges Indiz dafür, dass jemand bewusst auf Kinderpornografie zugreifen will. Zwar zeigt sich der Verband darüber im Klaren, dass die Sperren mit etwas Geschick umgangen werden können, sieht das Vorhaben jedoch als Zeichen, indem „wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein offizielles Stoppschild zeigen. Das ist ein wichtiges politisches Signal gegen solche schwersten Verbrechen.“

Der Verband erwartet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird. Das Gesetzgebungsverfahren macht indes weiter Fortschritte, heute findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung mit geladenen Experten statt.

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