EU verurteilt Intel zu 1,06 Milliarden Euro Bußgeld

Update 2 Volker Rißka
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Die Entscheidung ist gefallen: Die Europäische Kommission hat Intel wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt.

Die Europäische Kommission hat gegen die Intel Corporation eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro verhängt, da sie gegen die EU-Bestimmungen über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen hat. Das Unternehmen hat demnach in rechts- und wettbewerbswidriger Weise versucht, Wettbewerber vom Markt für CPUs mit x86-Architektur zu verdrängen. Des Weiteren hat die Kommission angeordnet, dass Intel die rechtswidrigen Verhaltensweisen, soweit dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich einstellt.

Von Oktober 2002 bis Dezember 2007 war Intel mit einem Marktanteil von mindestens 70 Prozent Marktbeherrscher auf dem weltweiten Markt für CPUs mit x86-Architektur. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Intel sich in zweierlei Weise rechtswidrig verhalten hatte. Erstens gewährte Intel Computerherstellern ganz oder teilweise versteckte Rabatte, wenn sie alle bzw. nahezu alle ihre CPUs mit x86-Architektur von Intel bezogen. Intel leistete außerdem direkte Zahlungen an einen großen Einzelhändler mit der Auflage, dass er nur Computer am Lager führte, die eine Intel-CPUs mit x86-Architektur besaßen. Durch diese Rabatte und Zahlungen wurde Kunden – und letztlich auch den Verbrauchern – die Möglichkeit genommen, sich für andere Computer zu entscheiden. Zweitens leistete Intel direkte Zahlungen an Computerhersteller, um die Einführung bestimmter Computer mit von Konkurrenten hergestellten CPUs mit x86-Architektur einzustellen bzw. zu verzögern und die Vertriebskanäle für diese Computer einzuschränken. Die Kommission befand, dass Intel durch diese Verhaltensweisen die marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für CPUs mit x86-Architektur missbraucht. Indem Intel die konkurrierenden Hersteller daran gehindert hat, auf der Grundlage der Qualität ihrer Waren auf dem Markt zu konkurrieren, hat das Unternehmen Wettbewerb und Innovation beeinträchtigt. Der Weltmarkt für CPUs mit x86-Architektur beläuft sich zurzeit auf rund 22 Milliarden Euro pro Jahr, wobei rund 30 Prozent dieses Umsatzes auf Europa entfallen.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden.“

Die folgenden Computerhersteller sind von den in der Kommissionsentscheidung behandelten Verhaltensweisen von Intel betroffen: Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC. Bei dem betroffenen Einzelhändler handelt es sich um die Media Saturn Holding, in deren Eigentum die MediaMarkt-Kette steht. Intel leistete von Oktober 2002 bis Dezember 2007 Zahlungen an den führenden Einzelhändler Media Saturn Holding, unter der Bedingung, dass dieser in allen Ländern, in denen er tätig ist, ausschließlich PCs mit Intel-CPU verkaufte.

Die Preispolitik von Intel bestand darin, dass ein Computerhersteller, der beschloss, für den dem Wettbewerb unterliegenden Teil seines Bedarfs CPUs von AMD zu erwerben, den Rabatt (bzw. einen großen Teil seines Rabatts) verlor, den Intel für den weitaus größeren Teil seines Bedarfs gewährte, den der Computerhersteller notgedrungen nur bei Intel decken konnte. Der Computerhersteller hätte daher für jede der gelieferten Einheiten, die er ausschließlich bei Intel beziehen konnte, einen höheren Preis entrichten müssen. Mit anderen Worten: Wenn ein Computerhersteller nicht praktisch seinen gesamten Bedarf an CPUs mit x86-Architektur bei Intel deckte, entging ihm ein erheblicher Rabatt auf seine gesamten und sehr umfangreichen Einkäufe bei Intel.

Intel hat nach Erkenntnissen der Kommission auch direkt in die Beziehungen zwischen Computerherstellern und AMD eingegriffen. Unabhängig von bestimmten Einkäufen bei Intel hat das Unternehmen demnach Zahlungen an Computerhersteller geleistet, die an die Bedingung geknüpft waren, dass diese die Einführung bestimmter Computer auf AMD-Basis auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. einstellten und/oder den Vertrieb bestimmter Computer auf AMD-Basis einschränkten. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass diese Zahlungen dazu führen könnten, dass Erzeugnisse, für die eine Nachfrage seitens der Verbraucher besteht, nicht auf den Markt gelangen.

2007 erwirtschaftete Intel einen weltweiten Umsatz von 27,972 Milliarden Euro. Die in diesem Fall verhängte Geldbuße trägt der Dauer und der Schwere des Verstoßes Rechnung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage des von Intel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit dem Verkauf von CPUs mit x86-Architektur erzielten Umsatzes berechnet.

Die Prüfung der Kommission erfolgte auf Beschwerden von AMD aus den Jahren 2000, 2003 und 2006 (letztere wurde an das Bundeskartellamt gerichtet und anschließend von der Europäischen Kommission geprüft). Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine im Juli 2007 übermittelte Mitteilung der Beschwerdepunkte, eine im Juli 2008 übermittelte ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte und ein im Dezember 2008 an Intel gerichtetes Schreiben, in dem für die endgültige Entscheidung relevante zusätzliche Fakten dargelegt werden.

Update

Von AMD gibt es wenige Minuten nach der Entscheidung eine erste Meldung: „Die Kommission hat heute festgestellt, dass Intel seine Marktmacht seit Jahren grob missbraucht. Mit dieser Entscheidung wird der Monopolist in seine Schranken gewiesen. Nun kann die Marktmacht dahin gehen, wo sie eigentlich hingehört – zu den Computer-Herstellern, den Computerhändlern und vor allem den Käufern von PC“, so Giuliano Meroni, President AMD EMEA.

Update

Auch von Intels Präsident und CEO Paul Otellini gibt es eine Stellungnahme zur Entscheidung der Europäischen Kommission:

„Intel hat starke Einwände gegen diese Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung nicht richtig ist und das die Besonderheiten eines hoch wettbewerbsintensiven Marktes außer Acht gelassen wurden. Dieser Markt bringt ständig Neuheiten hervor, die Produkte verbessern sich fortwährend und das bei gleichzeitig sinkenden Preisen. Der Endverbraucher hat absolut keinen Schaden erlitten. Intel wird Berufung einlegen.

Wir sind der Meinung, dass unsere Praktiken nicht gegen Europäisches Recht verstoßen. In einem Markt mit nur zwei großen Anbietern, ist es ganz natürlich, dass wenn ein Anbieter einen Auftrag gewinnt, der Andere diesen Auftrag verliert. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat wesentliches Beweismaterial, das den in der Entscheidung aufgeführten Erklärungen widerspricht, außer Acht gelassen oder es abgelehnt dieses einzuholen. Wir sind der Meinung, dass dieses Beweismaterial zeigt, dass Unternehmen vom Markt bei guter Leistung belohnt werden. Bei schlechter Leistung reagiert der Markt entsprechend anders.

Intel hat niemals Produkte unterhalb der Herstellungskosten verkauft. Wir haben aber immer in Innovation investiert, in die Herstellung sowie in die Entwicklung neuer und wegweisender Technologien. Die Folge davon ist, dass wir in einem wettbewerbsintensiven Markt Rabatte auf unsere Produkte gewähren können um damit wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem geben wir so die Einsparung überall an den Verbraucher weiter, die wir durch effiziente Massenproduktion als Marktführer von Mikroprozessoren erzielen.

Auch wenn wir starke Einwände gegen diese Entscheidung haben, werden wir während des Berufungsverfahren mit der Kommission zusammenarbeiten und sicherstellen, dass wir die in der Entscheidung vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten. Wir werden auch weiterhin in Produkte und Technologien investieren, um Europa und dem Rest der Welt die leistungsfähigsten Prozessoren zu niedrigen Preisen anbieten zu können.“

Paul Otellini