Paul Allen überarbeitet Klage gegen IT-Größen

Maximilian Schlafer
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Nachdem Paul Allens Klage gegen diverse Unternehmen wegen angeblicher Patentverletzungen vorerst wegen Unschlüssigkeit vorläufig zurückgewiesen wurde, haben nun seine Anwälte am 28.12., dem letzten Tag der von der Richterin gesetzten Verbesserungsfrist, die verbesserte Klage erneut eingebracht.

Der ursprüngliche Schriftsatz wurde wegen eklatanter Mängel betreffend der Schlüssigkeit – also der Verständlichkeit des Begehrens in seiner Gesamtheit – von der Richterin Marsha Pechman, wie erwähnt, vorläufig zurückgewiesen. Die neue, verbesserte Klagsversion umfasst nun 35 Seiten und beschuldigt allerlei Webdienstbetreiber bzw. Hersteller von Software der Verletzung von insgesamt vier Patenten (6,263,507, 6,034,652 , 6,788,314 und 6,757,682), die im Eigentum Allens stehen.

So wird Google vorgeworfen, gegen das Patent Nr. 6,034,652 verstoßen zu haben, indem man das Betriebssystem Android „entwickelt, gebraucht, verkauft, weiterverteilt und Kunden dazu ermuntert habe, Geräte mit Android OS und diversen Programmen wie Google Talk, Google Voice oder Google Calendar zu nutzen“. Besagtes Patent mit dem Titel "Attention Manager for Occupying the Peripheral Attention of a Person in the Vicinity of a Display Device" beschreibt kurz gesagt, wie man Menschen zusätzliche Informationen gewahr macht. Da Android OS und auch den eben genannten Programme derlei Funktion innewohne, stelle dies eine Verletzung des Patentes dar. Des weiteren wurde auch den Messenger-Systemen AOLs und Yahoos sowie Apples Dashboard und Googles „Desktop“ die Verletzung des im Patent 6,034,652 geschützten Rechtes vorgeworfen.

Android soll durch das oben geschilderte Verhalten darüber hinaus auch das Patent 6,788,314 verletzen, dass sich im Übrigen vom vorherig genannten Patent dadurch unterscheidet, dass das letzte Wort nicht auf „people“ sondern auf „users“ lautet. Ebenso wird in der Klage auch Android Market als dahingehender Übeltäter klassifiziert.

Diesbezüglich meint der in patentrechtlichen Fragen kundige Blogger Florian Mueller, dass, sollte diesen Anschuldigungen gegen Google, dessen OS Android ja ist, recht gegeben werden, automatisch jeder Android-Entwickler und jeglicher Hersteller von Android-Gerätschaften „in [rechtliche] Probleme geraten könnte“. Sollte es weiters zu einer von Allen in der Klageschrift geforderten einstweiligen Verfügung zur Unterlassung von weiteren Rechtsbrüchen kommen, so würden die User Androids eine „signifikante Degradierung ihres Nutzerkomforts“ hinnehmen müssen.

An weiterer Software, die die betreffenden Patente verletzen soll, wäre noch folgende zu erwähnen: der Apple iTunes Music Store, der App Store, Apple TV, Apples soziales Netzwerk Ping, die Google Suche, deren AdSense-Werbung, des weiteren die Google-Talk und Google-Reader als auch die E-Mail-Software Googles. Weiters sind noch die Facebook-Features „News-Feed“ und „Like" ebenso zu finden wie die TV- und Filmempfehlungen von Netflix und Yahoo Connected TV mitsamt Widgets.

Die obig erwähnte einstweilige Verfügung bezieht sich im Übrigen nicht nur auf die Android-Beklagten-Sparte sondern ist auf alle in der Klage als Beklagte aufgeführten Firmen bezogen. Diese müssten, so diesem Begehren stattgegeben wird, wohl all die genannten Dienste herunterfahren und dürften die von Nutzern dafür verwendete Software nicht mehr weiter verbreiten.

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