Facebook muss „Friend-Finder“ überarbeiten
Wie Spiegel Online berichtet, haben deutsche Datenschützer einen Etappensieg gegenüber Facebook errungen. Demnach hat das soziale Netzwerk im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung Veränderungen beim sogenannten „Friend-Finder“ zugesagt.
Dabei handelt es sich um eine Funktion, die Einladungen an E-Mail-Adressen verschickt, die ein Nutzer Facebook bewusst oder unbewusst mitgeteilt hat. Dies geschieht über die Freigabe des eigenen Adressbuchs, welches der in puncto Datenschutz äußerst umstrittene Dienst nach Adressen absucht, die keinem Nutzer zugeordnet werden können. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber dem Spiegel: „Vielen ist überhaupt nicht klar, woher Facebook wissen kann, dass sie diese Mitglieder im echten Leben kennen.“.
Genau dies soll sich zukünftig ändern. Zum einen sollen die Nutzer selbst bestimmen können, welche Adressen für das Werben neuer Mitglieder genutzt werden dürfen, zum anderen sollen die „Anwerbe-Mails“ eine erklärende Passage enthalten, die über die Herkunft der Adresse aufklärt. Zudem soll darauf hingewiesen werden, wie man weitere solcher Mails verhindern kann. Dazu sollen sich die jeweiligen Personen, beziehungsweise ihre E-Mail-Adresse, auf eine „schwarze Liste“ setzen lassen können.
Aber auch vor dem Zugriff Facebooks auf die jeweiligen Adressbücher solle in Zukunft deutlicher gewarnt und der Nutzer über die möglichen Auswirkungen aufgeklärt werden. Unklar ist jedoch, ab wann und wo die Änderungen in Kraft treten werden, denn die Abmachung beschränkt sich offiziell auf Deutschland. Denkbar ist jedoch, dass zumindest weitere europäische Staaten die gleichen Änderungen fordern werden.
Erst zu Beginn der Woche musste das weltweit größte soziale Netzwerk einen Rückzieher machen. Binnen weniger Tage nach der Einführung wurde der Zugriff auf die eigene Adresse und Telefonnummer durch Dritte wieder gesperrt. Als Begründung wurden zahlreiche negative Kommentare bezüglich der als unzureichend betrachteten Hinweise genannt.