Gericht verhängt EU-weites Importverbot für die PS3
Der Patentstreit zwischen LG und Sony erreicht einen neuen Höhepunkt. Nachdem Sony Ende Dezember in den USA bei der ITC ein Importverbot für Smartphones und Modems von LG beantragte, hat LG nun zurückgeschlagen und erreichte bei einem Zivilgericht in Den Haag ein EU-weites Einfuhrverbot für Sonys PlayStation 3.
LG wirft Sony vor, mit der PlayStation 3 Patente zur Wiedergabe von Blu-ray Discs zu verletzten und wandte sich im Februar auch schon an die USITC. Das Importverbot gilt zunächst für zehn Tage, könnte aber verlängert werden, sofern LG sich an das Europäische Patentamt wendet. Diese Möglichkeit hat auch Sony, um das Einfuhrverbot aufheben zu lassen. Geräte, die in der Zwischenzeit eingeführt werden, müssen vom Zoll beschlagnahmt werden. Genau dies geschah bereits letzte Woche in den Niederlanden, als die Zollbehörden zehntausende über Rotterdam eingeführte Konsolen beschlagnahmten, die nun bis zu einer Klärung gelagert werden.
Die aktuellen Vorräte sollen für etwa zwei bis drei Wochen ausreichen. Sollte das Einfuhrverbot auch dann noch bestehen, drohen Engpässen. Für gewöhnlich importiert Sony pro Woche 100.000 PlayStation 3.
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Sony konnte sich nun – unabhängig von den zu Grunde liegenden Patentstreitigkeiten – im aktuellen Fall vor dem Zivilgericht in Den Haag gegen LG durchsetzen und erhält alle 300.000 beschlagnahmten Konsolen zurück. Auch neue Importe sind wieder problemlos möglich. Zudem muss LG Sonys Verfahrenskosten in Höhe von 130.000 Euro zahlen und ist dazu verpflichtet für die Rückgabe aller beschlagnahmten Konsolen an Sony zu sorgen. Sollte dies nicht bis morgen geschehen sein, wird pro Tag eine Strafe in Höhe von 200.000 Euro fällig.