Samsung vs. Apple: Gericht stimmt Apple teilweise zu
Im Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple hat die vorsitzende Richterin in San Jose Apple einen Teilerfolg beschert. Samsung muss binnen 30 Tagen neue Produkte, die noch nicht auf dem US-amerikanischen Markt verfügbar sind, an Apples Anwälte ausliefern.
Damit sah die Richterin Lucy Koh in den Anschuldigungen Apples eine ausreichende Grundlage für den Vorwurf. Die Koreaner müssen gemäß eines Gerichtsbeschlusses vom 18. Mai (PDF) daher innerhalb von 30 Tagen vier Geräte samt Verpackungsmaterial und aller beigefügten Broschüren an Apples Anwälte ausliefern. Betroffen sind die Geräte Galaxy S2, Infuse 4G, Infuse 4G LTE und die Tablets Galaxy Tab 8.9 sowie Galaxy Tab 10.1. Apple hatte im April eine beschleunigte Beweisaufnahme beantragt, um eine Etablierung der in den Augen des iPhone-Entwicklers kopierten Geräte Samsungs zuvorzukommen.
Richterin Koh ging allerdings auch auf die Bedenken Samsungs ein, dass eine Auslieferung von in den USA noch nicht verfügbaren Produkten direkt oder indirekt an Apple die eigene Wettbewerbsposition schwächen könnte. Aus diesem Grunde soll nicht die Rechtsabteilung von Apple selbst die Produkte zu Gesicht bekommen, sondern ein externes Anwaltsbüro. Sollte sich die Meinung des Gerichts verhärten, dass Samsung Patent- und Geschmacksmuster von Apple verletzt habe, könnten die Koreaner hierfür verurteilt werden. Der jüngste Verlauf der Verhandlung gilt Beobachtern als Indiz für diesen Ausgang des Rechtsstreits. Dann wäre indirekt auch Google betroffen, da Samsung auf den beanstandeten Geräten hauptsächlich Android einsetzt.