Einstweilige Verfügung gegen Samsung bleibt bestehen
Zumindest für die nächsten zwei Wochen wird Samsung sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland auch weiterhin nicht vertreiben dürfen. Dies ist das Ergebnis der gestrigen Widerspruchsverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf.
Verhandelt wurde über die am 9. August erlassene und von Apple beantragte einstweilige Verfügung gegen den südkoreanischen Hersteller. Ziel Samsungs war und ist es, besagte Verfügung außer Kraft setzen zu lassen, um das Android-Tablet wieder nach Deutschland einführen zu können. Die zuständige Richterin stimmte allerdings erneut mit Apples Einschätzung überein. Wörtlich heißt es, dass „das zu Gunsten von Apple hinterlegte Gemeinschaftsgeschmacksmuster als wirksam anzusehen“ ist und „durch das Produkt von Samsung verletzt“ wird.
Damit bleibt es dabei, dass Samsung das Tablet weder nach Deutschland einführen, hier vertreiben noch bewerben darf. Allerdings wird das endgültige Urteil bezüglich der Verfügung erst am 9. September verkündet. Ob das Import- und Vertriebsverbot dann aufgehoben wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Dafür spricht, dass das Gericht die Auffassung vertritt, dass Apple seinen Antrag zu spät gestellt haben könnte. Denn laut Samsung war schon im Juni bekannt, in welcher Form und zu welchem Termin das Galaxy Tab 10.1 hierzulande erhältlich sein wird. Sollte man dem Einwand Samsungs entsprechen, wäre die für die Erteilung einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit nicht gegeben.