Frankreich: „Three Strikes"-Regelung vor erster Anwendung
In Frankreich könnte erstmals seit dem Inkrafttreten zu Beginn des Jahres die sogenannte „Three Strikes“-Regelung zum Einsatz kommen. Betroffen sind einem Bericht der BBC zufolge 60 französische Internetnutzer, die zum dritten Mal eines Urheberrechtsverstoßes beschuldigt werden.
Somit kann die zuständige HADOPI-Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Interne) nun ein Gerichtsverfahren anstreben, im Zuge dessen eine Geldstrafe von maximal 1.500 Euro sowie die Sperrung des Internetanschlusses für bis zu vier Wochen verhängt werden kann. Im Falle der nun 60 Betroffenen soll zunächst aber das persönliche Gespräch gesucht werden. Dabei soll geklärt werden, warum man trotz zweier Warnungen erneut den Verdacht des Urheberrechtsverstoßes auf sich gezogen hat.
Die „Three Strikes“-Regelung sieht vor, dass beim ersten Verstoß eine Verwarnung per E-Mail mit Hinweis auf die Konsequenzen im Wiederholungsfall übermittelt wird, beim zweiten Vorfall innerhalb von sechs Monaten geschieht dies zusätzlich auch per Brief. Die Informationen bezüglich der Verletzungen erhält die HADOPI-Behörde unter anderem von den verschiedenen Verbänden der Content-Industrie. Diese übermitteln die entsprechenden IP-Adressen, für die die Internet-Provider dann die persönlichen Daten des Anschlussinhabers nennen müssen. Nach eigenen Angaben hat die Behörde bislang rund 650.000 erste und etwa 44.000 zweite Verwarnungen ausgesprochen.
Das Gesetz stößt aber nach wie vor auf starke Kritik innerhalb und außerhalb Frankreichs. So wären beispielsweise von den Sperren auch andere Personen im Haushalt betroffen, was von vielen als Sippenhaft bezeichnet wird. Aber auch der Vorwurf des „Erfüllungsgehilfen“ für die Industrie in Richtung der HADOPI-Behörde wird immer wieder ausgesprochen.
Auch in Deutschland wird über eine ähnliche Maßnahme diskutiert. Federführend dabei ist die CDU, deren Vorsitzender des Rechtsausschusses, Sigfried Kauder, erst vor knapp zwei Wochen erneut für eine solche Regelung warb. Pikant daran: Nur zwei Tage später stellte sich heraus, dass Kauder auf seiner Homepage Bildmaterial verwendete, welches urheberrechtlich geschützt ist und für das er zu diesem Zeitpunkt keine Nutzungsrechte besaß.