Zu hohe Forderungen seitens Motorola gegenüber Apple?

Patrick Bellmer
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Die am vergangenen Freitag von Motorola gegen Apple in Kraft gesetzte einstweilige Verfügung, die das temporäre Entfernen zahlreicher iPhone- und iPad-Modelle zur Folge hatte – mittlerweile sind diese wieder verfügbar – wurde bekanntermaßen durch eine Entscheidung der nächst höheren Instanz außer Kraft gesetzt.

Denn durch die von Apple vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereichte Berufung werden die Vorwürfe, die Motorola erhebt und die vom Landgericht Mannheim im Dezember bestätigt wurden, neu untersucht. Aufgrund eines nun bekannt gewordenen Details könnte sich hier das Blatt zugunsten Apples wenden, Motorola hingegen könnte sich ähnlich wie Samsung unangenehmen Fragen seitens der Europäischen Union konfrontiert sehen.

Denn wie Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents berichtet, ist nun ein Schriftstück an die Öffentlichkeit gelangt, in dem zu lesen ist, welche Forderungen für eine Lizenzierung des Europäischen Patents 1010336, welches zum UMTS-Standard gehört, von Motorola an Apple gestellt wurde. Die Rede ist dort von 2,5 Prozent, laut Müller vermutlich bezogen auf die Umsätze, die mit entsprechend ausgestatteten Geräten erzielt werden.

Unklar ist, ob sich dieser Prozentsatz lediglich auf das eine oder mehrere Patente bezieht. Müllers Meinung zufolge wären 2,5 Prozent aber deutlich mehr als das, was man unter dem FRAND-Prinzip, welches Apple vor Gericht angeführt hat, verstehen würde. Dieses Prinzip sieht vor, dass der Eigentümer eines Patentes, welches zu einem offiziellen Standard gehört, dieses gegen Zahlung einer fairen und diskriminierungsfreien Gebühr Mitbewerbern zur Verfügung stellen muss.

Im vergangenen Dezember hieß es noch, dass Apple zu hohe Forderungen an Motorola gestellt habe, in der Tat könnte dies aber nun für beide Parteien gelten. Denn sollte sich bewahrheiten, dass Motorola tatsächlich zu hohe Gebühren für das Standardpatent gefordert hat, dürfte dies nicht zuletzt das Interesse der Europäischen Kommission wecken.

Denn dann könnte ein Verstoß gegen Paragraph 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorliegen, der untersagte wettbewerbsbehindernde Maßnahmen beschreibt. Erst am vergangenen Dienstag hatte die Kommission deshalb ein Untersuchungsverfahren gegen Samsung Electronics angekündigt und eingeleitet. Der Vorwurf ist dabei identisch: Der südkoreanische Elektronikkonzern steht unter dem Verdacht, in mehreren Fällen bei zum UMTS-Standard gehörenden Patenten gegen das FRAND-Prinzip verstoßen haben, unter anderem gegenüber Apple.

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