Empfehlungsphase für "Internet der Dinge"-Regeln der EU läuft an

Maximilian Schlafer
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Die Europäische Kommission hat am heutigen Tage eine öffentliche Konsultation eingeleitet, bei der es jedem freisteht, seine Ansichten und Vorschläge für das sogenannte „Internet der Dinge“ – Internetverbindungen zwischen Alltagsgegenständen, die untereinander Daten austauschen – an sie zu schicken.

Die umfassende Definition des „Internets der Dinge“ lautet wie folgt:

Das „Internet der Dinge“ bezeichnet eine Zukunft, in der Alltagsgegenstände wie Telefone, Autos, Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Lebensmittel mittels intelligenter Chips drahtlos mit dem Internet verbunden sind und Daten erfassen und austauschen können.

Die EU-Kommission möchte nun Erkundigungen und Meinungen darüber einholen, inwieweit das dem „Internet der Dinge“ innewohnende Potenzial – in wirtschaftlicher, aber auch gesellschaftlicher Hinsicht – ausgeschöpft werden kann. Besagte Meinungen sollen sich nach Wunsch der Kommission mit den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards befassen. Wenn man also an der Konsultation teilnehmen möchte, wäre es sehr sinnvoll, diese Vorgaben zu beachten.

Gleichzeitig möchte die EU-Kommission aber auch eruieren, welches Maß an Kontrolle über die entsprechenden Geräte notwendig ist, um dabei die Rechte von Privatpersonen zu respektieren. Um diese gesellschaftliche Akzeptanz erreichen zu können, hält sie es für notwendig, eine Festlegung eines ethischen und rechtlichen Rahmens durchzuführen. Dieser soll mit Unterstützung durch technische Mittel die Eigenbestimmung und Sicherheit der Nutzer gewährleisten.

Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Digitalen Agenda der Europäischen Union. Darunter verbirgt sich ein umfassender Aktionsplan zur Ermöglichung der bestmöglichen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die für die Umsetzung eben dieser Digitalen Agenda zuständige Kommissarin und Kommissions-Vizepräsidentin, Neelie Kroes, erklärte hierzu:

„Ein Internet der Dinge, bei dem Alltagsgegenstände mit intelligenten Funktionen ausgestattet sind, ist der nächste große Entwicklungsschritt. Ich möchte ein Internet der Dinge fördern, das unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen dient, und bei dem die Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sind und ethische Werte beachtet werden.“

Nach dem Ende der Konsultation werden die Einreichungen gesichtet und ihr Ergebnis laut Pressemitteilung der Kommission an eben diese weitergeleitet. Diese lässt das Ergebnis dann in ihre spätestens zum Sommer 2013 vorliegende Empfehlung zur Digitalen Agenda einfließen.

Diese Empfehlung der Kommission stellt eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zum Internet der Dinge aus dem Jahr 2009 dar (siehe IP/09/952), in der 14 Maßnahmen dargelegt wurden, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das Internet der Dinge zu entwickeln, die mit den zentralen Werten Europas, wie Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, vereinbar sind.“

Passage aus der Pressemitteilung zur Erläuterung der Natur dieser „Empfehlung“

Die Frist für die Teilnahme läuft vom 12. April bis zum 12. Juli 2012.

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