Teilweises Vertriebsverbot für einige HTC- und Nokia-Handys

Update Patrick Bellmer
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Der Münchner Patentverwerter IPCom hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom und Vodafone erwirkt. Diese verbietet es beiden Anbietern, bestimmte Geräte der Hersteller HTC und Nokia zu vertreiben.

Betroffen von dieser Entscheidung ist allerdings nicht das Privatkundengeschäft, wie Der Standard berichtet. Unklar ist bislang allerdings, welche Modelle im einzelnen von dem Verbot abgedeckt sind. Auswirkungen sind bislang allerdings nicht vorgesehen, wie ein Sprecher der Deutschen Telekom betonte; nicht zuletzt, da der Patentverwerter eine Sicherheitsleistung unbekannter Höhe hinterlegen müsse.

Der Grund dafür liegt in einer Untersuchung des Europäischen Patentamtes. Dieses will in den kommenden Tagen bekannt geben, ob das von IPCom angeführte Patent in Bezug auf den UMTS-Standard überhaupt Bestand haben wird. Nokia und HTC hatten diese Überprüfung angestrebt, da ihrer Meinung nach die Schutzschrift unzulässiger Weise erteilt worden war.

Der Streit zwischen den Parteien währt bereits seit Jahren. IPCom hatte 2007 einige Patente von Bosch übernommen und seit dem deren Einhaltung verfolgt. Zwei Jahre später strebte man dann das Verfahren gegen HTC an. Der taiwanische Hersteller hatte nach Auffassung des Münchner Unternehmens ein UMTS-Patent verletzt. Ende 2011 hatte IPCom dann damit begonnen, Händler zum Einstellen des Verkaufs von HTC-Modellen zu bewegen – unter anderem mit Abmahnungen.

Wir danken unserem Leser „BestPower²TDP“ für den Hinweis!

Update

Inzwischen hat das Europäische Marken- und Patentamt seine Entscheidung bekannt gegeben. Nach längerer Überprüfung ist man zu dem Entschluss gelangt, dass die Schutzschrift EP 1 841 268 B1, von IPCom als Patent #100a bezeichnet, nichtig ist. Damit ist laut HTC und Nokia die gestern vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung hinfällig.