Kabel Deutschland wehrt sich gegen ARD- und ZDF-Kündigung
Kabel Deutschland will sich gegen die Kündigung der öffentlich-rechtlichen TV-Sendeanstalten wehren und auch im nächsten Jahr auf die Fortzahlung der Einspeiseentgelte bestehen. ARD und ZDF kündigten zum 31. Dezember ihre Verträge mit den größten Kabelnetzbetreibern.
Die Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, zukünftig nicht mehr für das Einspeisen ihrer Inhalte in das Kabelnetz von Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW zahlen zu wollen, sorgte für Aufsehen unter Beobachtern und bei den Kabelnetzbetreibern. Die sogenannten Einspeiseentgelte wurden bisher an die Kabelnetzbetreiber bezahlt, damit diese die unterschiedlichen TV-Sender von ARD und ZDF in ihr jeweiliges Kabelnetz einspeisen. Die Einspeiseentgelte sind dabei historisch begründet und dienten bei ihrer Einführung dem Ausbau des Kabelnetzes durch die Deutsche Bundespost. Mittlerweile wurde das Kabelnetz aber längst privatisiert; die entsprechenden Zahlungen fließen aber weiterhin.
Mit dem Jahreswechsel soll sich das nach dem Willen von ARD und ZDF ändern. Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten berufen sich dabei auf eine gesetzliche „Must carry“-Regelung, die im Wesentlichen vorschreibt, dass die Hauptsender und die meisten der Spartensender der öffentlich-rechtlichen Anstalten in die Kabelnetze eingespeist werden müssen – auch ohne Zahlung durch ARD und ZDF von jährlich etwa 60 Millionen Euro. Auf Basis eines Gutachtens, das im Auftrag von Kabel Deutschland von den Medienwissenschaftlern Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg erstellt wurde, will sich der größte deutsche Kabelnetzbetreiber aber gegen die einseitige Vertragskündigung wehren: „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, so Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).
In dem Gutachten heißt es laut FAZ unter anderem, dass die Kabelnetzbetreiber zur Einspeisung der öffentlich-rechtlichen TV-Sender zwar verpflichtet sind. „Zur effektiven Umsetzung dieser verfassungsrechtlich im Allgemeininteresse stehenden Pflicht“ treffe die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allerdings ihrerseits ein „zivilrechtlicher Kontrahierungszwang“. Verständlich ausgedrückt ließe sich das auf die Formel „must carry = must pay“ bringen, so Trute und Broemel weiter. Kabel Deutschland hat daher vor einem Zivilgericht Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingereicht.
Womöglich nähern sich die streitenden Parteien allerdings auch außergerichtlich an. Kabel-Deutschland-Chef von Hammerstein signalisiert Gesprächsbereitschaft , wirft den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten allerdings vor, eine „partnerschaftliche Lösung“ zu verweigern. Von den drei großen Kabelnetzbetreibern, die von der Kündigung betroffen sind, hat bisher nur Kabel Deutschland ein tiefergehendes Gespräch mit dem MDR geführt; der Sender wurde in diesem Streit mit der Betreuung der Sache durch die ARD beauftragt.