Apple iPhone verletzt Sony- und Nokia-Patente
Das Jahr scheint für Apple abseits der Einigung mit HTC in Hinsicht auf Patente nicht besonders gut zu laufen. Nachdem zuletzt zwei wichtige Schutzschriften, wie das „Gummiband“- und „Steve-Jobs“-Patent, des Konzerns vorläufig als ungültig erklärt wurden, hat Apple laut Bloomberg nun ein weiteres Verfahren verloren.
Ein US-Gericht im Bundesstaat Maryland hat dem Bericht zufolge am Donnerstag entschieden, dass Apples iPhone drei US-Patente des Unternehmens MobileMedia Ideas verletzt, welches diese unter insgesamt 300 Schutzschriften für Sony sowie Nokia verwaltet. Die in der Klage angeführten Patente betreffen neben der Kamerafunktion (6,427,078) in Mobilfunkgeräten auch die Anrufabwicklung (6,070,068) sowie die Anrufabweisung (6,253,075). Zudem bestätigten sie ausnahmslos die Gültigkeit der Schutzrechte, womit Apple mit seinem Versuch gescheitert ist, das geistige Eigentum von MobileMedia Ideas für ungültig erklären zu lassen. Die ursprüngliche Klage wurde bereits 2010 eingereicht und umfasste damals noch 14 Patente, die Zahl wurde allerdings im Laufe des Verfahrens reduziert.
MobileMedia Ideas ist ein von Sony, Nokia und MPEG LA im Januar 2010 gegründetes Unternehmen, welches wie bereits beschrieben die Verwaltung der Patentrechte der drei Firmen übernimmt. Im November wurden laut einem Bericht von CNet Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen MPEG LA wegen kartellrechtlicher Bedenken eingeleitet. Interessant daran ist, dass der CEO von MobileMedia Ideas, Larry Horn, auch Geschäftsführer von MPEG LA ist.
Dieser zeigte sich in einer ersten Stellungnahme über die vier Stunden andauernde Entscheidung der Jury im aktuellen Verfahren gegen Apple „erfreut“. Nun soll ein Verfahren über die Höhe der Schadenersatzforderungen eröffnet werden, die laut Horn „beträchtlich“ ausfallen sollen. Man lade Apple und andere Firmen jedoch ein, zur Nutzung dieser Technologien eine Lizenz zu erwerben, so der MobileMedia-Ideas-CEO. Apple hingegen verweigerte bislang jeglichen Kommentar zum Urteil.