Microsoft legt Behördenanfragen offen
Microsoft hat Zahlen bezüglich der Behördenanfragen auf Herausgabe von Informationen an das Unternehmen für die Monate Januar bis Juni 2013 veröffentlicht. Das ist der zweite Report dieser Art von Microsoft, Google als Vorreiter veröffentlicht solche Daten bereits seit längerer Zeit.
Die freigegebenen Daten sind in die Kategorien Microsoft und Skype eingeteilt. Insgesamt erhielt Microsoft im angegebenen Zeitraum 37.196 Anfragen, die 66.539 Konten betrafen. Damit bleiben die Zahlen gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich, in dem in 12 Monaten 75.378 Anfragen zu 137.424 Konten eingingen.
In der Aufschlüsselung unterscheidet Microsoft zwischen Content Data und Non Content Data, wobei Ersteres Inhaltsdaten aus den inkriminierten Konten beschreibt, während Letzteres sich auf Namen, IP-Adressen und weitere kontenspezifische Daten bezieht.
Rund 77 Prozent aller Anfragen wurden mit der Herausgabe von Non Content Data beschieden, in weiteren 21 Prozent aller Anfragen wurden gar keine Daten herausgegeben. Die Zahl der Fälle, in denen wirkliche Daten aus den betroffenen Konten übergeben wurden, belaufen sich laut Microsoft auf lediglich 2,19 Prozent, wobei 92 Prozent dieser Anfragen von den Strafverfolgungsbehörden der USA stammten. Auch hier deckt sich das Verhältnis mit den Zahlen aus 2012.
Die Aufschlüsselung verrät weiterhin, dass rund 73 Prozent aller eingehenden Auskunftsersuchen aus fünf Ländern kommen: USA, Türkei, Deutschland, England und Frankreich. Bei Skype verhält es sich ähnlich, über 70 Prozent der Begehren stammen aus USA, Deutschland, England und Frankreich.
Ein kleiner Teil der Anfragen bezieht sich auf Microsofts Enterprise-Dienste wie beispielsweise Office 365. So gab es in diesem Bereich 19 Nachfragen nach E-Mail-Konten von Unternehmenskunden. Davon wurden fünf mit der Herausgabe von Daten, in einem Fall Inhaltsdaten, abgeschlossen, der Rest konnte bis auf einen Fall, der noch nicht abgeschlossen ist, abgewiesen werden. Microsoft betont, bisher noch keine Daten von Unternehmenskunden herausgegeben zu haben, „wenn die Anfrage aufgrund nationaler Sicherheitsgesetze ausgestellt wurde“. Diese generische Formulierung ist vermutlich der Gesetzeslage geschuldet, die es verbietet, Fälle die den FISA-Gerichtshof oder die National Security Letters (NSL) betreffen, zu veröffentlichen. Microsoft wies auch noch einmal explizit darauf hin, dass solche Anfragen nicht in der Aufschlüsselung enthalten sind. Nähere Informationen zu solchen Anfragen hat Microsoft im Juni 2013 aggregiert veröffentlicht. Beide von Microsoft bisher veröffentlichten Berichte können im Format PDF oder XSL heruntergeladen werden.