FTC soll Googles neue Nutzungsbedingungen prüfen
Die Kritik an der von Google letzten Freitag angekündigten Aktualisierung der Nutzungsbedingungen reißt nicht ab. Nun werden Forderungen über eine Prüfung seitens der Federal Trade Commission (FTC) laut, ob die angekündigten Änderungen mit einem 2011 zwischen Google und der US-Handelsbehörde getroffenen Vergleich konform gehen.
In dem Verfahren, welches dem Vergleich voran ging, wurde festgestellt, dass Google 2010 mit dem mittlerweile bereits wieder eingestellten Mikrobloggingdienst „Buzz“ gegen die eigenen Datenschutzrichtlinien verstoßen hatte, indem die meistfrequentierten Kontakte eines Gmail-Nutzers anderen Nutzern zum Mitlesen vorgeschlagen wurden. Die dabei für jeden Besucher des jeweiligen Profils einsehbaren Informationen, welche auch Namen beinhalteten, waren für tausende Nutzer Grund genug, sich offiziell über Google zu beschweren. 2012 verhängte die FTC aufgrund eines Verstoßes gegen diese Abmachung eine Strafzahlung von 22,5 Millionen US-Dollar gegen den Konzern.
Letzten Freitag kündigte das Unternehmen überraschend an, ab dem 11. November seine Nutzungsbedingungen unter anderem um „geteilte Empfehlungen“ zu erweitern. Diese basieren mitunter auf Bewertungen oder Kommentaren und beinhalten sowohl den Namen als auch das Profilbild des Anwenders.
Um Probleme mit offiziellen Stellen und Nutzern direkt zu vermeiden, wurden Anwender in den letzten Tagen mehrfach über die bevorstehenden Änderungen unterrichtet. Trotzdem wird der Umgang mit dem neuen Werkzeug regional unterschiedlich gehandhabt: Während die Funktion in Deutschland standardmäßig deaktiviert ist, müssen unter anderem Nutzer in den USA diese explizit per Opt-out abschalten – dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Anzeige von Profilnamen und Bildern bei Google Play.
Nun fordert der US-Senator Edward Markey in einem Brief an die FTC eine Überprüfung dieser Nutzungsbedingungen. Seiner Meinung nach wirft die Aktualisierung die Fragen auf, ob diese in der jetzigen Form noch der 2011 getroffenen Einigung entsprechen und wie weit der Suchmaschinenanbieter zukünftig bei der Veröffentlichung von Nutzerinhalten gehen wird. Auch weißt Markey darauf hin, dass Google sich mit der über einen Zeitraum von 20 Jahren bestehenden Vorgabe dazu verpflichtet habe, den Umgang mit Nutzerinformationen der Wahrheit entsprechend darzustellen.